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Volltext: Monatszeitschrift IX (1906 / Heft 10)

Daraus erfahren 
wir nur, daß die 
Diatreta Trink- 
gefäße waren, die 
sichnureinwohl- 
habender Mann 
leisten konnte, 
aber nichts über 
deren Material 
und Herstellung. 
Dann lesen wir 
erst in Ulpians 
Digestenwieder: 
„Si calicem dia- 
_  tretum faciun- 
r dum dedisti, si 
quidem imperi- 
tia fregit, damni 
iniuria tenebitur; 
sivero non imperitia fregit, sed rimas habebat vitiosas, potest esse excusatus." 
Das heißt zu deutsch: „Wenn Du einen Becher von Art eines Diatretums 
machen läßt und er wird dabei durch Ungeschicklichkeit zerbrochen, so ist 
der Arbeiter zum Schadenersatz anzuhalten; wenn er aber nicht aus Unge- 
schicklichkeit bricht, sondern weil er schlimme Risse hatte, so kann der 
Arbeiter entschuldigt (freigesprochen) werden". 
Diese Notiz bringt uns um einen Schritt weiter. Es kann sich hiebei 
jedenfalls nicht um Gefäße aus Metall handeln, wie manche glauben, weil diese 
infolge eines verborgenen Risses nicht während der Arbeit zerbrechen und 
innere Schäden leicht durch Aushämmern gut zu machen sind. Wohl aber 
können sich bei der Bearbeitung mancher Halbedelsteine, zum Beispiel 
des Onyx oder Achats, mit dem Schleifrade unter der unversehrten Schichte 
wider Erwarten Risse zeigen, welche den Künstler nötigen, die Arbeit einzu- 
stellen. Noch häufiger kommt es aber bei Überfanggläsern vor, daß die 
untere Schichte schadhaft ist und die Masse bei weiterer Bearbeitung zer- 
springt; ebenso können bei Mosaikgläsern, bei den laminierten oder 
gekneteten Gläsern Sempers, die aus Brocken verschiedener Farbe und 
Konsistenz bestehen, also bei jener Gruppe buntfarbiger Gläser, für welche 
wir den Namen Vasa murrina wiedergewonnen haben, unter einer scheinbar 
tadellosen Oberfläche Risse und kleine I-Iöhlungen verborgen sein, welche 
sich bei der Bearbeitung durch das Schleifrad vergrößern und die ganze 
Masse sprengen können. Die Annahme, daß es sich bei den Diatreten um 
Glasprodukte handelt, wird durch die Zusammenstellung von Vitrearii und 
Diatretarii in einem Erlasse Konstantins des Großen gerechtfertigt, durch 
welchen die von Alexander Severus den Glashütten auferlegte und von 
 
Schubladekasten, Mahagoni, poliert, mit Bronzen (Wien, k. k. Hofburg)
	        
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