Entwicklung des gewerblichen und mercnntilen Unterrichts. XLlX
auf die Bedürfnisse des weiblichen Geschlechtes" richtete, liess sie sich von der
Erwägung leiten, dass ohne Hereinziehung der Finnen in die Bewegung der
Gesehmnclxsrefnrm dieser große Bilrluugsprocexs unserer Zeill nicht so allgemein
und rasch sich vollziehen kann, wie es für die Wohlfahrt des Volkes gewünscht
werden muss.
Trotzdem die Zeichenschulen ihre wichtige Aufgabe mit relativ sehr unbe-
rlentendern finanziellem Aufwande erfüllrn, hat die Unterrichtsvvrwnltung es sich
zur Pllicht gemacht, deren Zahl zur Schonung des Staatsschutzes nur langsam zu
vermehren. Im Vornuschlage für 1377 erscheinen daher lmloss zwei neue Zeichen-
snhulen, für deren Errichtung besonders gewivhtige Gründe sprechen: die Zeichen-
schule in dem diehtlievillkerten, gewerheileissigei: Vl. Bezirke Wiens uml die
Zei c hen- und Mod ellirschule in Lemberg. die einzige, dringend erwünschte
Bildungsanstalt dieser Art in Galizien.
II. Kunstgewerbeschulle in Wien.
Das Erforderuiss dPr in steten: Alufsclnwnlnge hegrißeneu, von Schülern über-
füllten Kuustge-wvtbeschulv des k. k. üsterreichischßn Museums für Kunst und
Imlustriä in Wien darf für 1377 noch in gewohnter Wvisv präliminirt werdvu, da
div Erweiterung und Neunrgnnisirulng dieser Lvhraunstalt erst mit dem Schuljahre
187'178 beginnen kann. Die Massrx-gwln, welche inmolchvr Hinsicht zu trelfßn sein
wvrdvn. dürften einen Mvhranrfwaud erst im Jahr-w 1878 hnrlingen. Eine Dflrlßgllhg
ds-rselhvn, die ohne weit aushnlendv Motivirulmg ninht gegeben werden könnte,
gestattet die gebotenv Rnumükonnmiv dieses Elnhoratvs nicht. ')
lll. Andere gewerbliche Lehranstalten.
Auf dem Gebiete der "gewerblichen Lehranstalten" lässt sich vom
finanziellen Gesichtspuncte aus derzeit ein Bedarf der Ünterrichtsverwaltung von
fiinferlei Ätt unterscheiden, dem am pasuendsten Ausdruck gegeben wird durch
die Überschriften: "Staatsgewerbeschnlan", „fa chmännisehe [uspection
gewerblicher Lehranstalten", Jvortbildung von Faehlehrern und
Lehramtscandidaten", ,Snbventioneu zur Erriehtung, Erhaltung
oder Erweiterung gewerblicher Lehranstalten" und „Herstellung
und Erwerbung von Lehr- und Hilfsmitteln gewerblicher Fach-
bildnng".'
I. Staatsgewerheaehnlen.
Die erste Stelle nehmen an Wichtigkeit der Aufgabe wie an G rüsse (les
Erfordernisses die nStaa t s ge w er b e sch n I e n" ein. Dass die [Tnterrirhtsverwaltnng
') Eine Darlegung dieser Masaregelu iindet sich in dem an früherer Stelle abgedruckten
ministeriallen Memaire über "die gegenwärtigen Aufgaben der Verwaltung des
nrtistiuehen Bildungswesens."
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