Skip to main content Jump to sidebar
MAK

Full text : Monatszeitschrift X (1907 / Heft 1)

v, .... w Nuuu-duussvujeaee au uu. staut. vv neu uuu uu ciuzcnut: DCSUUUETS markante

Punkte des Landes Niederösterreich darstellen und zur Anfertigung seitens des niederösterreichischen

 Gewerbes und Kunstgewerbes aus zumeist einheimischem Material

geeignet sein. Die Herstellungskosten eines Gegenstands sollen derartig sein, daß sich

dessen Verkaufspreis möglichst niedrig, jedenfalls aber nicht höher als 50 Kronen stellen

wird. Die Modelle sowie Entwürfe müssen durchwegs in natürlicher Größe ausgeführt

werden und sind - versehen mit einem Kennwort und der Angabe des beiläufigen

Verkaufspreises unter Beigabe eines die genaue Adresse des Preisbewerbers beinhaltenden

Briefumschlags mit dem gleichen Kennworte - an das Departement für Wohlfahrtsangelegenheiten

 des Landesausschusses des Erzherzogtums Österreich unter der Enns

in Wien, I. I-Ierrengasse r 3, III. Stock, bis längstens 30. April xgo7 kostenfrei einzusenden.

Als Preise werden vom Lande Niederösterreich im ganzen 4000 Kronen ausgesetzt, und

zwar: ein Preis zu rooo Kronen, zwei Preise zu je 500 Kronen, vier Preise zu je

200 Kronen, sechs Preise zu je ioo Kronen und zwölf Preise zu je 50 Kronen. Ferner sind

seitens der k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien drei Ehrenpreise im Betrage von

500, 300 und zoo Kronen und seitens der Handels- und Gewerbekammer für das Erzherzogtum

 Österreich unter der Enns ein Ehrenpreis im Betrage von 500 Kronen in

Aussicht gestellt. Der Landesausschuß behält sich jedoch eine Änderung der drei ersten

Preise des Landes nach Maßgabe der eingereichten Entwürfe vor. Das Preisrichter-Kollegium

 wird vom Landesausschuß berufen. Bewerber um einen Preis können der

Jury nicht angehören. Für die Prämiierung eines Entwurfs sind dessen Beziehung auf

ein für Wien oder Niederösterreich besonders kennzeichnendes künstlerisches oder volkstümliches

 Vorbild maßgebend, überdies kommen die Neuheit der Idee sowie die leichte

Herstellbarkeit und die praktische Verwendbarkeit des Artikels als Zier- oder Gebrauchsgegenstand

 in Frage. Modelle finden unter sonst gleichen Voraussetzungen vor anderen

Entwürfen Berücksichtigung. Bei Erfüllung aller in dieser Ausschreibung enthaltenen

Bedingungen erfolgt die Auszahlung der Preise innerhalb x4 Tagen nach der Schlußfassung

derjury durch das niederösterreichische Landes-Obereinnehmeramt. Der Landesausschuß

erwirbt durch die Preiszuerkennung von selbst das Eigentum an den prämiierten Modellen

und Entwürfen und besitzt bezüglich aller anderen Gegenstände das Vorkaufsrecht. Nicht

prämüerte und nicht angekaufte Modelle und Entwürfe gehen an deren Einsender portofrei

zurück. Für die prämiierten Gegenstände wird seitens des Landesausschusses nach Wahl

der Musterschutz erwirkt. Sollten für die Herstellung von Artikeln etwa neue Verfahrungsarten

 in Betracht kommen, so ist der Erfinder verpflichtet, dies sofort bei Einsendung des

Entwurfs anzugeben und eventuelle Geheimnisse der Erzeugung dem die Arbeit ausführenden

 Gewerbetreibenden mitzuteilen. Den Einsendern prämiierter oder angekaufter

Modelle und Entwürfe kann über deren sofort nach der Prämiierung schriftlich gestelltes

Verlangen vom Landesausschuß das Recht zuerkannt werden, daß ihr Name und die

Prämiierung auf allen Gegenständen, welche unter Zugrundelegung des betreffenden

Modells oder Entwurfs zur Anfertigung gelangen vermerkt wird und daß für einen

besonders gelungenen sowie im Vergleich mit dem zuerkannten Preise augenscheinlich

wertvolleren Entwurf der dessen Ausführung besorgende Gewerbetreibende eine vom

Landesausschuß zu bestimmende Erfindungsgebühr abzuführen hat.

PREISAÜSSCHREIBEN. Der Meß-Ausschuß der Handelskammer Leipzig veranstaltet

 unter den deutschen Künstlern einen Wettbewerb zur Erlangung geeigneter

Entwürfe zu einem farbigen Plakat, das einen Hinweis auf die Leipziger Messen enthalten

und in dem Format Höhe 90 Zentimeter zu Breite 6c Zentimeter sowie beliebigen Verkleinerungen

 ausführbar sein soll. Als Preise sind ausgeschrieben: Erster Preis 1500 Mark,

zweiter Preis 1000 Mark, dritter Preis 500 Mark. Der Ankauf weiterer Entwürfe bleibt
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.