MAK

Volltext: Monatszeitschrift X (1907 / Heft 5)

J"J 
und Drechslerarbeiten, Eisen-, Zinn-, Bronze-, Kupfer- und Silberarbeiten, Lederarbeiten, 
Erzeugnisse der Tonindustrie, Glasgemälde etc., und zwar zum Preise von 10 bis 50 Kronen; 
doch werden auch größere kunstgewerbliche Gegenstände, die sich zum Verkauf in der 
Halle besonders eignen und deren Preis 150 Kronen nicht übersteigt, zum Wettbewerbe 
zugelassen. Bei allen Arbeiten ist deren Zweckmäßigkeit, gute, technische und künstlerische 
Durchführung sowie Originalität der Erfindung anzustreben, auch sind solche Gegenstände 
erwünscht, welche als eigenartige Erinnerungsstücke an Graz und Steiermark fir die 
Fremden dienen können. Der Termin für die Einlieferung dieser Arbeiten in die ständige 
Ausstellungshalle des Vereins im steiermärkischen Kulturhistorischen und Kunstgewerbe- 
museum, Neuthorgasse 45, wird auf den 12. September 1907 festgesetzt. Jeder Gegenstand 
ist mit der Preisangabe und dem Namen seines Erzeugers zu versehen. Die Gegenstände 
werden von einem aus Vereinsmitgliedern gebildeten Komitee überprüft und die geeigneten 
Stücke überVox-schlag dieses Komitees vomVereinsausschuß angekauft und außerdem ihren 
Erzeugem noch Diplome verabfolgt. Die angekauften Gegenstände bleiben in der ständigen 
Halle ausgestellt und übernehmen die Wettbewerber für die Zeit eines Jahres die Ver- 
püichtung, bei Nachbestellungen die Gegenstände zu dem angegebenen Preis nachzuliefern. 
REISAUSSCHREIBEN. Für das Jahr rgo7 werden vom Nordböhmischen 
Gewerbemuseum in Reichenberg aus dem vom k. k. I-Ioftiteltaxfond überwiesenen 
Betrag zwei Preisausschreiben erlassen, und zwar für alle im Reichenberger Handels- 
kammerbezirk wohnenden oder aus demselben stammenden Zeichner und Kunstgewerbe- 
treibenden: I. Entwurf zu einem Einband für die Zeitschrift des nordböhmischen Gewerbe- 
museums. Es soll ein Leinenband sein, der in etwa Goo bis 800 Exemplaren hergestellt 
werden kann, in jeden Einband sollen zwei Jahrgänge der Zeitschrift gebunden werden. 
Die Zeitschrift hat ein Höhe von 37 Zentimetern und eine Breite von 27'5 Zentimetern. 
Jährlich erscheinen vier Hefte, jedes zu 32 Seiten, so dal] der Band 256 Seiten umfassen 
wird. I. Preis x50 Kronen, II. Preis 100 Kronen, III. Preis 75 Kronen. - II. Entwurf zu einem 
Gebrauchsgegenstand oder Zierstück, das in der Dekoration Motive aus Reichenberg oder 
seiner Umgebung verwertet. Auch Darstellungen aus dem Gebiet des Sports können 
benützt werden, Die Entwürfe können für Gegenstände aus allen Techniken, Glas, Holz, 
Papier, Porzellan, Metall, Edelmetall etc. angefertigt werden. Im Hinblick darauf, dal] die 
Objekte als Erinnerungsstücke oder wohlfeile Geschenke gedacht sind, ist zu empfehlen, 
von dem Entwurfumfangreicher Gegenstände,wie Möbel und dergleichen abzusehen. I.Preis 
x 50 Kronen, II. Preis 100 Kronen. III. Preis 75 Kronen. Die Preisarbeiten sind bis längstens 
x.Oktober 1907 an das Nordböhmische Gewerbemuseum abzuliefern oder frankiert ein- 
zusenden. Der Name des Bewerbers - oder bei gemeinschaftlichen Beteiligungen der Name 
des Entwerfenden und des Ausführenden - dürfen nirgends ersichtlich sein, sondern sind nur 
in einem versiegeltenUrnschlag, der das gleiche Kennwortoder Zeichen wie die Arbeit tragen 
muB, beizufügen. Alle für den Wettbewerb bestimmten Gegenstände müssen selbständig 
künstlerisch entworfen sein. Die preisgekrönten Arbeiten bleiben Eigentum der Bewerber, 
doch erhält das Museumskuratorium das Recht zur illustrativen Wiedergabe in der Museums- 
Zeitschrift, bei der ersten Aufgabe auch das Reproduktionsrecht für die praktische Ver- 
wendung. Der Jury steht das Recht zu, außer der Preiszuerkennung für andere Leistungen 
auch ehrenvolle Erwähnungen auszusprechen. Nach erfolgtem Urteilsspruch bleiben alle 
Konkurrenzarbeiten durch mindestens vier Wochen im Museum ausgestellt, worauf sie 
von den Bewerbern gegen Vorzeigung einer Legitimation wieder abgeholt werden können, 
eventuell denselben auf ihre Kosten und Gefahr rückgesandt werden. Acht Tage nach der 
Publikation des Urteils werden, sofern kein Einspruch der Beteiligten vorliegt, auch die 
Kouverts der nicht Preisgekrönten geöffnet und die Namen bekannt gegeben. Wenn in 
einer Gruppe die Beteiligung zu schwach sein sollte oder aber die eingelaufenen Arbeiten 
der ausgesetzten Preise nicht für angemessen befunden werden sollten, steht es dem 
Preisgericht frei, von der Verteilung einzelner Preise abzusehen. Das Ergebnis des Preis- 
41'
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.