an. Vor allem bitten sie um strenge Einhaltung der Beschau
und um Konfiskation der nicht probehaltigen Stücke. Auch der
alte Gegensatz zwischen den Zunftgenossen und den hof befreiten
Goldschmieden kam wieder zu Tage, denen nach Wunsch der
ersteren das Verkaufsrecht entzogen werden sollte. Diesem
Wunsch wurde nicht willfahrt. Noch 1612 verbesserte König
Matthias als Erzherzog von Österreich die Zunftordnung, welche
von Ferdinand II. (1621) und von Ferdinand III. (1639) bestätigt,
von Leopold I. (1666) neuerlich erweitert wurde, durch die Be-
stimmung, daß das gezeichnete Silber 14lötig sein müsse.
Karl VI. erließ im Jahre 1716 neue Verordnungen in Be-
zug auf die Offenhaltung der Läden und gegen die „Störer,
Frötter und Winckelarbeiter". Auch die Gesellenordnung wurde
verbessert.
Die weiteren Ordnungen des XVIII. Jahrhunderts mit den
Listen sämtlicher Meister vom Anfang des XVIII. Jahrhunderts
bis zum Jahre 1850 sowie Auszüge aus einer Reihe hochwich-
tiger Urkunden der Wiener Genossenschaft habe ich im
VII. Bande von „Kunst und Kunsthandwerk" veröffentlicht
und verweise darauf.
List hat auf die ältesten Arbeiten der Wiener Gold-
schmiede aufmerksam gemacht; es sind mehrere Tafeln zum
Verduner Altaraufsatz von Klosterneuburg, welche Propst
Stefan von Siemdorf in Wien hat herstellen lassen. 1324
berichtet die Klosterneuburger Chronik: „Er schuef, dass
man die schön taffel gen Wien fuert under die goldschmit,
die vemeuerten sie wieder mit Goldt." List hat mit Recht
darauf hingewiesen, daß der Ausdruck „under die Gold-
Ausstellung _ _ _ _
alter Goldschmiede- schmit" als Bezeichnung einer bereits vorhandenen Ver-
arbeiten im
k_ k. Östmmhb einigung der Goldschmiede anzusehen sei, was von großer
mm, Musgun], Wichtigkeit ist, da der erste „brieff der Goldsmid", wie wir
113"", Sißbenbü" sahen, erst aus dem Jahre 1366 datiert. Auch die Patene
gisch, XVLJahrhun- , . _
d", (Kü N,_ w) des genannten Propstes ist Wiener Arbeit, ebenso das be-
rühmte Klosterneuburger Ciborium mit Emails, welches
früher für italienische Arbeit gehalten wurde.
Jüngst hat Otto von Falke über diesen Gegenstand sowie über eine
Reihe verwandter Objekte (sechsseitiges Ciborium der ehemals Freiherr
Albert von Oppenheimschen Sammlung in Cöln, jetzt im Besitz von
Pierpont Morgan; ein im XV. Jahrhundert neu montiertes und aus der
Sammlung von Sallet stammendes Ciborium und Vortragskreuz des Cölner
Museums; Reliquienkästchen des Kestner-Museums zu Hannover, früher in
der Sammlung Habich in Cassel; Almosenbüchse im Louvre, aus der Samm-
lung Sauvageot; Reliquiar des bairischen Nationalmuseums in München;
Vortragskreuz der Sammlung Schnütgen in Cöln und Kreuz in Frauen-