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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe III (1888 / 12)

Die Ergebnisse sind um so ehrenvoller, als bei etwa zoo Schüle- 
rinnen nur ein Aufwand von 40.000 Frcs. zur Verfügung steht und die 
Räumlichkeiten viel zu wünschen lassen. In einem großen Classenzimmer 
werden nicht weniger als zwölf Abtheilungen zugleich in der verschie- 
densten Weise beschäftigt mit Zeichnen nach Gyps und dem Leben, 
Blumenmalen, Porzellanmalen, Modelliren, Radiren etc. Die fortgeschrit- 
teneren Mädchen führen eigene Entwürfe aus. Während der Vorträge 
müssen die Schülerinnen Skizzen machen und dann den Gegenstand 
in ihren Heften ausarbeiten. Sie erhalten Abgangszeugnisse und finden 
stets bald Anstellung in industriellen Etablissements oder als Zeichen- 
lehrerinnen. 
Die Ecole municilvale de dessin, de peinture, d'architecture et de 
sculpture in Bordeaux, nach des Verfassers Urtheil eine der besten von 
allen, hat das Copiren von gedruckten Vorlagen gänzlich ausgeschlossen, 
und nur in der untersten Classe wird nach Gyps gezeichnet und mo- 
dellirt, später ausschließlich nach der Natur. Das Malen von Blumen und 
Stillleben scheint mit besonderem Eifer gepflegt zu werden. 
Ebenso wird in der städtischen Ecole de dessin paur jeunes filles 
in Lyon' ausschließlich nach Gyps und nach dem lebenden Modell ge- 
zeichnet. 
Von anderen Anstalten in den Provinzen werden die Kunst- und 
Kunstgewerbeschulen zu Dijon, Douai, Calais, welche sämmtlich 
unter staatlicher Leitung stehen, und die städtischen zu St. Etienne 
und Toulouse besonders hervorgehoben. 
Die Ecole 'de (a Manufacture nationale de Sevres, deren Aufgabe 
die Vervollkommnung der keramischen Kunst in Frankreich ist, nimmt 
Schüler nur mit Genehmigung des Ministers der schönen Künste auf; sie 
müssen das zwölfte Jahr zurückgelegt und die Volksschule durchgemacht 
haben. Für die Zulassung von Ausländern gilt dasselbe wie in Limoges. 
Stipendien sind ausgesetzt: roo Frcs. nach Ablauf des ersten Jahres, in 
den Specialabtheilungen 300. 600 _und rooo Frcs. Alle drei Monate 
werden die Schülerarbeiten einer Prüfung unterzogen, alle sechs Monate 
Concurrenzen veranstaltet, von deren Ausfall die Verleihung von Preisen 
und das Vorrücken in eine höhere Abtheilung abhängig ist. Absolvirte 
Zöglinge, welche eine Probearbeit und ein Zeugniss der Prüfungscom- 
mission vorweisen können, erhalten ein Diplom vom Minister. 
Bei der Aufnahme werden die Kinder von Künstlern der Anstalt 
bevorzugt. Die eigentliche Schule umfasst eine Zeichen- und zwei Special- 
abtheilungen. In der ersteren wird vornehmlich der allgemeine Elementar- 
unterricht ertheilt, doch beginnt auch schon die Lehrzeit in der Werk- 
statt. In der ersten Specialclasse wird nach Gyps und nach der Natur 
gezeichnet und modellirt, Farbenstudium und Composition folgen, und 
in der zweiten (mit dreijährigem Curse) findet die Anwendung des Ge- 
lernten auf die Praxis statt. ln beiden Specialclassen gehen Schul- und
	        
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