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MAK

Full text : Monatszeitschrift X (1907 / Heft 8 und 9)

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DIE AUSSTELLUNG VON ALTEN GOLD- UND

SILBERSCHMIEDEARBEITEN IM K. KQSTER-REICHISCHEN

 MUSEUM. II. AUSSER-OSTER-REICH

 S0 VON EDUARD LEISCHING-WIEN

TWA zwei Dritteile unserer Ausstellungsobjekte

waren außerösterreichischer Provenienz. Aus welchen

 Erwägungen wir sie heranzogen, wurde

bereits auseinandergesetzt. Es waren durchwegs

europäische Arbeiten, vom Mittelalter bis zur

ersten Hälfte des XIXJahrhundertS, deutsche, englische,

 französische, italienische, niederländische,

russische. Schmuck war auch in dieser Gruppe

ausgeschlossen, die Ausstellung beschränkte sich,

wie bereits bemerkt, auf Gefäße und Geräte kirchlicher

 und profaner Art. Auch innerhalb dieser Gruppe war die kirchliche

Kunst lediglich durch Typen vertreten, darunter allerdings durch eine Reihe

auserlesener Stücke.

Den größten Umfang in dieser Abteilung nahm wie begreiflich Deutschland

 ein und wir sahen hier alle berühmten Kunststätten: Augsburg, Nürnberg,

 Regensburg, Straßburg, Ulm, Frankfurt, Dresden, Breslau, Königsberg,

zum Teil glänzend vertreten.

Von einer deutschen Goldschmiedekunst kann man seit der Völkerwanderung

 sprechen. Die alten Schmiede, welche Waffen, Gürtlerarbeit und

Geräte und Schmuck in Edelmetall nebeneinander schufen, haben von den

römischen Meistern gelernt, die am Rhein und in Oberdeutschland rege

Tätigkeit entfaltet hatten. Es waren Hörige der Fürsten und Edlen, für deren

Bedarf allein sie arbeiteten, Ministerialen wie alle Handwerker der Zeit, welche

einen organisierten Gewerbebetrieb in dieser Zeit nicht kannten, während in

früherer Zeit die Schmiederei ein Vorrecht der Freien gewesen war, wie ja

schon die germanische Sage vom Königssohn Wieland beweist. Hans Meyer

in seiner sozialwissenschaftlichen Studie über die Straßburger Goldschmiedezunft

 und andere haben darauf verwiesen, daß die nach dem Aufhören des

Wandems entstehenden Volksrechte, welche die Stellung der Handwerker

überhaupt hervorheben, für die Goldschmiede besondere Wertschätzung

bekunden. Wird in der Lex salica der Goldschmied noch dem Eisenschmied

gleich gestellt, so erhebt alamannisches und westgotisches Volksrecht den

Aurifex in der Festsetzung des Wehrgeldes um das Doppelte über den Faber

ferrarius und das burgundische macht schon einen Unterschied zwischen

Silber- und Goldarbeiter und klassifiziert den Eisenschmied, Silberschmied

und Goldschmied im Verhältnis von 50 zu IOO und 150 sol. Ihre Mehrzahl

gehört lange noch zu den Hörigen, aber daneben treten doch bald auch freie

Männer, auf deren Tätigkeit wohl die größten künstlerischen und technischen


            
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