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MAK

Full text : Monatszeitschrift X (1907 / Heft 8 und 9)

W41

„Das Handwerk der Goldschmiede in Augsburg

bis zum Jahre 1681" dargelegt hat, der Sitz eines

reich entwickelten Gewerbes. Auch Goldschmiede

werden um diese Zeit schon genannt. Ob die

Augsburger Gewerbe damals schon zünftisch

organisiert waren, läßt sich nicht erweisen, annehmen

 aber dürfen wir, daß daselbst bereits im

XII. Jahrhundert eine Art von Handwerkerverbindungen

 bestanden haben mag; frühzeitig wird

hier das Recht zur Ausübung eines Gewerbes

als Vertrauensamt betrachtet und als solches

verliehen. Die Entwicklung Augsburgs als hervorragender

 Handelsplatz

Deutschlands, wohin Händler

und Produzenten aus den verschiedensten

 Teilen Europas

strömten, hat wohl auch schon

im XIII. Jahrhundert den

Kampf der heimischen Gewerbe

 gegen die „Gäste" und

das Bedürfnis nach Schutzbestimmungen

 rege gemacht. Ausstellung alter Goldschmiede-Bischofa

 Büfggfaf und Stadt" arbeiten im k. k. Österreichischen

regiment Suchen und ge- Museum, Becher, Patengabe, von

währen diesen Schutz der E1'"jujgjjfgjffijiähfxf;gfh"

heimischen Arbeit. InVerbindung

 mit einem Schutze des Publikums gegen Übergriffe

und Übervorteilungen seitens der Gewerbetreibenden

geht sehr bald schon die Regelung des Gesellen- und

Lehrlingswesens. Kein Zweifel, daß die Goldschmiede

innerhalb der Gesamtheit der Augsburger Handwerker

von jeher eine Ausnahmestellung einnahmen, dies geht

aus dem Artikel VIII des erwähnten Stadtbuches hervor

und beweist die verständnisvolle Schätzung, welche Regiment

 und Bürgerschaft dieser Kunstübung von ihren

Anfängen an entgegenbrachten.

Um diese Zeit, in der zweiten Hälfte des XIII.Jahrhunderts,

 waren die Augsburger Goldschmiede bischöfliche

 Ministerialen, sogenannte „Hausgenossen" des Bischofs

 mit eigenen Rechten und Pflichten. Wohl werden

sie bald darauf freie Bürger, aber sie bleiben mit der

 

Ausstellung alter

Goldschmiedearbeiten im _ _

k. k. Österreichischen Münze eng verbunden und werden noch blS I 521, als die

M"s'""" gdmilpok" Stadt in den Besitz des vollen Münzrechts trat, vom

m Goldemailmonuerung,

deutsch, 1566 (K.Nr.5oz) Bischof mit der „Hausgenossenschaf " belehnt. Bis zur

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