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Ausstellung alter Goldschrniedearbeiten im k. k.
Österreichischen Museum. Herbersteinsche Tauf-
kanne, Augsburg, XVLjahrh" Ende (Kat. Nr. 36)
Mitte des XV. jahrhunderts
gab es gleichzeitig kaum
mehr als zwölf I-Iausgenos-
sen, die sich schon um 1347
enger zusammenschlossen,
allerdings aber in freier Or-
ganisation, nicht in starrem
Zunftzwang wie die andern;
sie nehmen eine gesonderte
und oft vermittelnde Stellung
ein zwischen Bürgerschaft, Ge-
schlechtern und Geistlichkeit.
Die Oberaufsicht über ihre Be-
ziehungen zur Münze führt der
Münzmeister, dem bereits im
XIVJahrhundert zwei Geschau-
meister zur Seite standen; es hat
also schon zu dieser Zeit eine
amtliche Beschau der Gold-
schmiedearbeiten stattgefunden,
wenngleich sie damals noch nicht
durchgängig gezeichnet wurden.
Etwa achtzig Jahre vor dem
Übergang des Münzrechts von
dem Bischof an die Stadt, im
Jahre 1445, ging auch die Er-
nennung der Geschaumeister an
den Rat über und es erfolgt eine
Regelung der Geschau: Die Gold-
schmiede wurden verhalten, ihr Werk-
silber den Geschaumeistem vorzuweisen
und es mit ihrem Zeichen zu versehen,
wenn es für vollwertig erkannt war; der
Münzmeister dagegen hatte als Amts-
bestätigung das Stadtzeichen darauf zu
drücken. Sehr bald wird auch ein Hand-
werksbrief erlassen und aus den Gold-
schmiedeakten vom Jahre 1552 ent-
nehmen wir unter anderem, daß hier
wie anderwärts (es wird gesagt seit 100 Jahren), unehelich Geborene aus-
drücklich von der Handwerksübung ausgeschlossen waren. Und auch sonst
hören wir von fortschreitender Festsetzung organisatorischer Anordnungen,
nicht minder von Kämpfen und Händeln, wie sie in jener Zeit auf der Tages-
ordnung standen. Das Ende des XVJahrhundertS ist für die Geschichte des