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Volltext: Monatszeitschrift X (1907 / Heft 8 und 9)

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Ausstellung alter Goldschrniedearbeiten im k. k. 
Österreichischen Museum. Herbersteinsche Tauf- 
kanne, Augsburg, XVLjahrh" Ende (Kat. Nr. 36) 
Mitte des XV. jahrhunderts 
gab es gleichzeitig kaum 
mehr als zwölf I-Iausgenos- 
sen, die sich schon um 1347 
enger zusammenschlossen, 
allerdings aber in freier Or- 
ganisation, nicht in starrem 
Zunftzwang wie die andern; 
sie nehmen eine gesonderte 
und oft vermittelnde Stellung 
ein zwischen Bürgerschaft, Ge- 
schlechtern und Geistlichkeit. 
Die Oberaufsicht über ihre Be- 
ziehungen zur Münze führt der 
Münzmeister, dem bereits im 
XIVJahrhundert zwei Geschau- 
meister zur Seite standen; es hat 
also schon zu dieser Zeit eine 
amtliche Beschau der Gold- 
schmiedearbeiten stattgefunden, 
wenngleich sie damals noch nicht 
durchgängig gezeichnet wurden. 
Etwa achtzig Jahre vor dem 
Übergang des Münzrechts von 
dem Bischof an die Stadt, im 
Jahre 1445, ging auch die Er- 
nennung der Geschaumeister an 
den Rat über und es erfolgt eine 
Regelung der Geschau: Die Gold- 
schmiede wurden verhalten, ihr Werk- 
silber den Geschaumeistem vorzuweisen 
und es mit ihrem Zeichen zu versehen, 
wenn es für vollwertig erkannt war; der 
Münzmeister dagegen hatte als Amts- 
bestätigung das Stadtzeichen darauf zu 
drücken. Sehr bald wird auch ein Hand- 
werksbrief erlassen und aus den Gold- 
schmiedeakten vom Jahre 1552 ent- 
nehmen wir unter anderem, daß hier 
wie anderwärts (es wird gesagt seit 100 Jahren), unehelich Geborene aus- 
drücklich von der Handwerksübung ausgeschlossen waren. Und auch sonst 
hören wir von fortschreitender Festsetzung organisatorischer Anordnungen, 
nicht minder von Kämpfen und Händeln, wie sie in jener Zeit auf der Tages- 
ordnung standen. Das Ende des XVJahrhundertS ist für die Geschichte des
	        
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