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MAK

Full text : Monatszeitschrift X (1907 / Heft 8 und 9)

442

Ausstellung alter Goldschrniedearbeiten im k. k.

Österreichischen Museum. Herbersteinsche Taufkanne,

 Augsburg, XVLjahrh" Ende (Kat. Nr. 36)

Mitte des XV. jahrhunderts

gab es gleichzeitig kaum

mehr als zwölf I-Iausgenossen,

 die sich schon um 1347

enger zusammenschlossen,

allerdings aber in freier Organisation,

 nicht in starrem

Zunftzwang wie die andern;

sie nehmen eine gesonderte

und oft vermittelnde Stellung

ein zwischen Bürgerschaft, Geschlechtern

 und Geistlichkeit.

Die Oberaufsicht über ihre Beziehungen

 zur Münze führt der

Münzmeister, dem bereits im

XIVJahrhundert zwei Geschaumeister

 zur Seite standen; es hat

also schon zu dieser Zeit eine

amtliche Beschau der Goldschmiedearbeiten

 stattgefunden,

wenngleich sie damals noch nicht

durchgängig gezeichnet wurden.

Etwa achtzig Jahre vor dem

Übergang des Münzrechts von

dem Bischof an die Stadt, im

Jahre 1445, ging auch die Ernennung

 der Geschaumeister an

den Rat über und es erfolgt eine

Regelung der Geschau: Die Goldschmiede

 wurden verhalten, ihr Werksilber

 den Geschaumeistem vorzuweisen

und es mit ihrem Zeichen zu versehen,

wenn es für vollwertig erkannt war; der

Münzmeister dagegen hatte als Amtsbestätigung

 das Stadtzeichen darauf zu

drücken. Sehr bald wird auch ein Handwerksbrief

 erlassen und aus den Goldschmiedeakten

 vom Jahre 1552 entnehmen

 wir unter anderem, daß hier

wie anderwärts (es wird gesagt seit 100 Jahren), unehelich Geborene ausdrücklich

 von der Handwerksübung ausgeschlossen waren. Und auch sonst

hören wir von fortschreitender Festsetzung organisatorischer Anordnungen,

nicht minder von Kämpfen und Händeln, wie sie in jener Zeit auf der Tagesordnung

 standen. Das Ende des XVJahrhundertS ist für die Geschichte des
            
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