MAK

Volltext: Monatszeitschrift X (1907 / Heft 8 und 9)

AusstellungalterGoldschmiedearbeiten 
im k. k. Österreichischen Museum, 
Schürzznpokal, Regensburg 1586, von 
H. S. (Hans Strebe oder Hans Schmaller, 
Kai. Nr. 455) 
Zusammenhang mit der fortschreitenden huma- 
nistischen Geistesbildung vor allem unserer 
Kunst zu gute kommen mußte, liegt in der 
Natur der Sache. Und hiemit steht im Zu- 
sammenhang, daß gerade zu Anfang des XVI. 
jahrhunderts auch die traditionellen Gebräuche 
und Satzungen der Augsburger Goldschmiede 
einer durchgreifenden Reform unterzogen wur- 
den. Die Vorschriften über Lehrzeit und Gesellen- 
wesen werden zeitgemäß revidiert, die Stellung 
der Meister im Rahmen der Organisation und 
ihre Beziehung zum Gemeinwesen auf neue 
Grundlagen gestellt. Die Kunstübung wird durch 
die Festsetzung von Meisterstücken gehoben, 
welche in einem goldenen Ring, einem geschnit- 
tenen Siegel mit Schild, Helm und Helmdecke 
und in einem T rinkgeschirr bestanden. Zu welch 
hoher Vollendung der Siegelschnitt in jenen alten 
Zeiten an allen Orten gedieh, wo tüchtige Gold- 
schmiede vorhanden waren, hat uns die treff- 
liche Siegelsammlung Dr. Figdors, die wir auf 
unserer Ausstellung sahen, bewiesen. Es waren 
zumeist österreichische Arbeiten, die aber einen 
Schluß auf die Augsburger Kunst gestatteten. 
Eine große Rolle spielen unter den damals er- 
lassenen Bestimmungen jene, welche sich auf 
den Schutz des Publikums gegen Übervorteilun- 
gen beziehen; darin vor allem äußert sich ja 
auch das Selbstbewußtsein der aufrechten Mei- 
ster und ihr Bestreben, ihren Ruf ungeschmälert 
zu erhalten. S0 wird der Gold- und Silbergehalt 
genau festgesetzt, falsche Ware in Edelmetall 
wie die Verwendung von Halbedelsteinen oder 
Glasflüssen statt echter Steine strengstens ver- 
boten, der Verkauf oder Ankauf gestohlener 
Waren bei strengen Strafen untersagt und immer 
wieder aufs neue darauf Bedacht genommen, un- 
berechtigte Konkurrenz von Unbefugten, Händ- 
lern oder Störern rücksichtslos hintanzuhalten. 
Die Leitung aller Angelegenheiten der Organi- 
sation ruhte bei den Geschaumeistern und es ist eine Eigentümlichkeit der 
Augsburger Goldschmiede, deren Vereinigung nicht wie anderwärts den 
Charakter einer Zunft im strengen Sinn des Wortes hatte, mit kommunal- 
politischen Rechten und Ambitionen, daß sie frei von anderen Bestrebungen
	        
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