Gegründet 1833
GALERIE L. T. NEUMANN
Inhaber August Eymer
WIEN I.
Kohlmarkt 11 - Michaelerplatz 4 (Haydnhaus), Tel. 52 5382
GEMÄLDE u. GRAPHIK
ALTER UND NEUER MEISTER
Wir suchen ständig: Österreichische Künstler des I9. Jahrhunderts.
Künstler der Münchner u. Düsseldorfer Schule des 19. Jahrhunderts
Galerie am M zkßaelerplaig
MELITTA FISCHER
Alte Silber- und Goldgegenstände
Antiquitäten, Möbel, Bilder,
Kleinkunst
WIEN l.
Kohlmarkt I8lEcke Michaelerplatz, Telefon 637571
pioim
ANTIQUITÄTEN
ANTIKE MÖBEL UND
KUNSTGEGENSTÄNDE
FRIEDRICH KRATSCHMANN
gegründet 1901
Ankauf-Verkauf
WIEN
1., Spiegelgasse 15 - Telefon 52 42 05
Kunstmarkt
Mehrwertsteuer und Antiquität,
ein legistischer Widerspruch
Die Einführung der Mehrwertsteuer in Österreich
bringt für den Handel mit Antiquitäten und alter
Kunst die unabdingbare Notwendigkeit, durch
Verhandlungen eine Sonderstellung anzustreben
und auf das Widersprüchliche einer Anwendung
der Mehrwertsteuer bei der Tarifnummer 9906
hinzuweisen.
Die Mehrwertsteuer beruht auf der stufenweisen
Erfassung und Sammlung aller bisher umsatz-
Steuerpflichtigen Vorgänge vom Erzeuger bis zum
Endverbraucher. Ein System, dessen Anwendung bei
der Antiquität und den Werken alter Kunst absurd
erscheint. Die Herstellung dieser Güter erfolgte in
einer Zeit, die derartige Steuern nicht kannte. Das
Nadtfordern der Erzeugerumsatzsteuer nadi mehr
als hundert Jahren ist ein Akt fiskalischer Willkür,
der dem Geist unserer Demokratie nicht entspricht.
Die Antiquität ist kein dem Versdileiß unterworfenes
Konsumgut, sondern ein Wert, der - ähnlich der
Goldmünze - immer wieder aus Privathand in den
Kreislauf des Handels eintritt. Bei iedem solchen
Eintritt würde das Obiekt von der Mehrwertsteuer-
belastung eines neu erzeugten Gegenstandes
getroffen. In wenigen Jahrzehnten kann so die
Steuerbelastung den Wert übersteigen, wenn das
Obiekt aus Nachlässen oder bei einem
Realisierungsbedarf öfters seinen Besitzer wechselt.
Damit verliert die Mehrwertsteuer ihren Sinn und
ihre Funktion, gerechterweise nur echte steuerbare
Erzeugungs- und Handelsvorgänge zu erfassen. Sie
zerstört durch eine derart willkürliche Belastung
den Anlagewert als solchen und setzt im Wider-
spruch zur Verfassung eine Schädigung des Eigen-
tums und des Gleichheitsprinzips.
Selbstverständlich wird nicht bestritten, daß die
Handelsspannen einem vollen Mehrwertsteuersatz
unterliegen, iedoch nur diese. Erzielter Mehrwert ia,
Einkaufswert von Privat nein! Diesem liegt kein
steuerbarer Erzeugerumsatz zugrunde.
Auch die Anwendung eines reduzierten Satzes für
Antiquitäten geht am Sinn des Gesetzes vorbei.
Der Handel hätte die Möglichkeit, in manchen
Fällen die Ware in Kommission zu führen und den
Besitzer zu nennen. Damit wäre der Grundpreis
befreit und nur die Spanne steuerpflichtig. Dies
beweist iedoch nur die Rechtmäßigkeit des
Anspruches, solche Waren prinzipiell in Höhe des
Erwerbes von Privat von der Steuer freizustellen.
In England hat man in dieser Erkenntnis alle
Antiquitäten, die mehr als hundert Jahre alt sind,
von der Purchase Tax befreit. Der englische
Händler kann somit ein Obiekt mit geringster
Spanne weitermakeln, er kann es ohne iede Aus-
gleichsteuerbelastung einführen und ohne
Formalitäten wieder exportieren. Kein Wunder, daß
England nach dem Kriege einen derartigen
Aufschwung als internationaler Kunstmarkt nehmen
konnte.
Deutschland hat als faulen Kampromiß für Obiekte
künstlerischen oder kulturellen Wertes den halben
Steuersatz eingeführt. Dies bringt große
bürokratische Schwierigkeiten sowohl für die
Erstellung von Bilanzunterlagen und ihre Prüfer als
auch für die Bemessung des Ausgleichsteuersatzes
der Importe, welcher der Höhe der Mehrwertsteuer
entspricht. Die überstürzte Einführung der Mehrwert-
steuer hat in Deutschland zu großen
Anpassungsschwierigkeiten und zu zahlreichen
Navellierungen geführt.
Es wäre zu wünschen, daß Österreich im Sinne des
Prinzips nur die Handelsspannen besteuern möge.
Damit werden für beide Seiten kostspielige
Arbeiten wegfallen. Dem Handel würde das
umständliche, aber kaum vermeidliche Ausweichen
in das Kommissionsgeschöft erspart bleiben. Die
fiskalische Beschränkung würde sich schließlich auch
für den Staat rentieren durch die Förderung eines
internationalen Antiquitütenmarktes zwischen Ost
und West. Wiens geographische und politische
Situation würde damit im Kunst- und Antiquitäten-
handel international zum Tragen kommen.
K. R.
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