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Volltext: Alte und Moderne Kunst XVII (1972 / Heft 121)

Gegründet 1833 
GALERIE L. T. NEUMANN 
Inhaber August Eymer 
WIEN I. 
Kohlmarkt 11 - Michaelerplatz 4 (Haydnhaus), Tel. 52 5382 
GEMÄLDE u. GRAPHIK 
ALTER UND NEUER MEISTER 
Wir suchen ständig: Österreichische Künstler des I9. Jahrhunderts. 
Künstler der Münchner u. Düsseldorfer Schule des 19. Jahrhunderts 
Galerie am M zkßaelerplaig 
MELITTA FISCHER 
Alte Silber- und Goldgegenstände 
Antiquitäten, Möbel, Bilder, 
Kleinkunst 
WIEN l. 
Kohlmarkt I8lEcke Michaelerplatz, Telefon 637571 
pioim 
ANTIQUITÄTEN 
ANTIKE MÖBEL UND 
KUNSTGEGENSTÄNDE 
FRIEDRICH KRATSCHMANN 
gegründet 1901 
Ankauf-Verkauf 
WIEN 
1., Spiegelgasse 15 - Telefon 52 42 05 
Kunstmarkt 
Mehrwertsteuer und Antiquität, 
ein legistischer Widerspruch 
Die Einführung der Mehrwertsteuer in Österreich 
bringt für den Handel mit Antiquitäten und alter 
Kunst die unabdingbare Notwendigkeit, durch 
Verhandlungen eine Sonderstellung anzustreben 
und auf das Widersprüchliche einer Anwendung 
der Mehrwertsteuer bei der Tarifnummer 9906 
hinzuweisen. 
Die Mehrwertsteuer beruht auf der stufenweisen 
Erfassung und Sammlung aller bisher umsatz- 
Steuerpflichtigen Vorgänge vom Erzeuger bis zum 
Endverbraucher. Ein System, dessen Anwendung bei 
der Antiquität und den Werken alter Kunst absurd 
erscheint. Die Herstellung dieser Güter erfolgte in 
einer Zeit, die derartige Steuern nicht kannte. Das 
Nadtfordern der Erzeugerumsatzsteuer nadi mehr 
als hundert Jahren ist ein Akt fiskalischer Willkür, 
der dem Geist unserer Demokratie nicht entspricht. 
Die Antiquität ist kein dem Versdileiß unterworfenes 
Konsumgut, sondern ein Wert, der - ähnlich der 
Goldmünze - immer wieder aus Privathand in den 
Kreislauf des Handels eintritt. Bei iedem solchen 
Eintritt würde das Obiekt von der Mehrwertsteuer- 
belastung eines neu erzeugten Gegenstandes 
getroffen. In wenigen Jahrzehnten kann so die 
Steuerbelastung den Wert übersteigen, wenn das 
Obiekt aus Nachlässen oder bei einem 
Realisierungsbedarf öfters seinen Besitzer wechselt. 
Damit verliert die Mehrwertsteuer ihren Sinn und 
ihre Funktion, gerechterweise nur echte steuerbare 
Erzeugungs- und Handelsvorgänge zu erfassen. Sie 
zerstört durch eine derart willkürliche Belastung 
den Anlagewert als solchen und setzt im Wider- 
spruch zur Verfassung eine Schädigung des Eigen- 
tums und des Gleichheitsprinzips. 
Selbstverständlich wird nicht bestritten, daß die 
Handelsspannen einem vollen Mehrwertsteuersatz 
unterliegen, iedoch nur diese. Erzielter Mehrwert ia, 
Einkaufswert von Privat nein! Diesem liegt kein 
steuerbarer Erzeugerumsatz zugrunde. 
Auch die Anwendung eines reduzierten Satzes für 
Antiquitäten geht am Sinn des Gesetzes vorbei. 
Der Handel hätte die Möglichkeit, in manchen 
Fällen die Ware in Kommission zu führen und den 
Besitzer zu nennen. Damit wäre der Grundpreis 
befreit und nur die Spanne steuerpflichtig. Dies 
beweist iedoch nur die Rechtmäßigkeit des 
Anspruches, solche Waren prinzipiell in Höhe des 
Erwerbes von Privat von der Steuer freizustellen. 
In England hat man in dieser Erkenntnis alle 
Antiquitäten, die mehr als hundert Jahre alt sind, 
von der Purchase Tax befreit. Der englische 
Händler kann somit ein Obiekt mit geringster 
Spanne weitermakeln, er kann es ohne iede Aus- 
gleichsteuerbelastung einführen und ohne 
Formalitäten wieder exportieren. Kein Wunder, daß 
England nach dem Kriege einen derartigen 
Aufschwung als internationaler Kunstmarkt nehmen 
konnte. 
Deutschland hat als faulen Kampromiß für Obiekte 
künstlerischen oder kulturellen Wertes den halben 
Steuersatz eingeführt. Dies bringt große 
bürokratische Schwierigkeiten sowohl für die 
Erstellung von Bilanzunterlagen und ihre Prüfer als 
auch für die Bemessung des Ausgleichsteuersatzes 
der Importe, welcher der Höhe der Mehrwertsteuer 
entspricht. Die überstürzte Einführung der Mehrwert- 
steuer hat in Deutschland zu großen 
Anpassungsschwierigkeiten und zu zahlreichen 
Navellierungen geführt. 
Es wäre zu wünschen, daß Österreich im Sinne des 
Prinzips nur die Handelsspannen besteuern möge. 
Damit werden für beide Seiten kostspielige 
Arbeiten wegfallen. Dem Handel würde das 
umständliche, aber kaum vermeidliche Ausweichen 
in das Kommissionsgeschöft erspart bleiben. Die 
fiskalische Beschränkung würde sich schließlich auch 
für den Staat rentieren durch die Förderung eines 
internationalen Antiquitütenmarktes zwischen Ost 
und West. Wiens geographische und politische 
Situation würde damit im Kunst- und Antiquitäten- 
handel international zum Tragen kommen. 
K. R. 
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