GR. XXVI. ERZIEHUNGS-, UNTERRICHTS- UND BILDUNGSANSTALTEN.
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In der ersten Klasse wird der Unter
richt im Allgemeinen von 1 Lehrer ertheilt,
in der 2ten und 3ten kann es 2 oder mehre,
höchstens aber 4 Lehrer geben; in den
höheren Klassen wird der Unterricht unter
die Lehrer nach den Lehrgegenständen
vertheilt, wenigstens bei den höheren An
stalten.
Unterricht in Gymnastik und militäri
schen Hebungen wird in allen Klassen täg
lich V2 Stunde ertheilt, und ausserdem in
der öten Klasse 1 Stunde und in der 6ten
und 7ten Klasse 2 Stunden wöchentlich in
der Waffenführung. Zu Anfang und zu Ende
des Unterrichtsjahres wird 8—10 Wochen
lang den Zöglingen der 6ten und 7ten
Klasse ein umfassenderer militärischer Un
terricht mit Uebungen in Scheibenschiessen,
Feldmärschen u. a. m. ertheilt. Auf die
Anmeldung des Ephorus soll der Regiments-
chef einen tauglichen Officier von höch
stens Capitains Bang commandiren um die
fraglichen Uebungen zu leiten, sofern nicht
der Lehrer in der Gymnastik selbst eine
Militärperson ist oder mindestens 5 Jahre
gewesen ist. Ein auf solche Weise be
fehligter Officier erhält vom Staate Ersatz
für Beise- und Tractament-Unkosten, ver
schieden nach dem verschiedenen Dienst
grade. Für diese besondern Militärübun-
gen und für die Errichtung von Schiess
bahnen, wo solche nicht schon vorhanden
sind, ist ein jährlicher Staatsanschlag von
13,500 B:dr bewilligt. Von der Theilnahme
an der Gymnastik und den Militärübungen
werden nur diejenigen Zöglinge befreiet,
welche bei der zu Anfang eines jeden
Termins mit allen Zöglingen anzustellenden
ärztlichen Besichtigung befunden werden,
dass sie daran nicht ohne Gefahr für die
Gesundheit Theil nehmen können.
Der Unterricht in der Musik besteht
theils in Gesang, theils in Instrumental
spiel und soll so angeordnet werden, dass
jeder Zögling wöchentlich 2 Stunden in
jedem der beiden Gegenstände Uebung ei-
hält. Die Uebungen im Instrumentalspielen
sind freiwillig. An den Gesangübungen
müssen alle Zöglinge in den 3 untersten
Klassen Theil nehmen; in den folgenden
Klassen werden diejenigen davon befreit,
welche kein musikalisches Ohr haben oder
sich im Stimmwechsel befinden.
Der Unterricht im Zeichnen ist obliga
torisch für die Beallinie und die 4 unter
sten Klassen der Lateinlinie. Die dafür
angesetzten Lehrstunden sind in den oben
mitgetheilten Unterrichtsplan mit aufgenom
men. Für die höheren Klassen der klas
sischen Linie ist dieser Unterricht frei
willig, gewöhnlich mit 1 Uebungsstunde
in der Woche. An den freiwilligen Uebun
gen im Zeichnen dürfen auch die Zöglinge
der Beallinie Theil nehmen, wenn sie es
wünschen.
Nur zu Anfang eines jeden Unterrichts
termines werden neue Zöglinge aufgenom
men, die meisten zu Anfang des Unter
richtsjahres im Herbst, sehr wenige im
Frühling. Um in eine solche Anstalt auf
genommen .zu werden ist erforderlich: ein
Alter von 10 Jahren erreicht zu haben oder
dasselbe wenigstens in dem Laufe des Ter
mines zu erreichen, und folgende Kennt
nisse zu besitzen:
1. sicher und gut schwedisch sowohl mit
lateinischer als auch schwedischer Schrift
lesen und mit eigenen Worten den Inhalt
einer vorgelesenen einfachen Erzählung wie
dergeben zu können;
2. eine deutliche und gleichmässige
Handschrift zu schreiben;
3. einige Fertigkeit in der Rechtschrei-
bung zu besitzen;
4. sich die Kenntniss der biblischen
Geschichte nach einem kürzeren Lehrbuche
erworben zu haben und nach Luther’s klei
nem Katechismus Einsicht in die Haupt
lehren des Christenthumes zu besitzen;
5. Fertigkeit in der Anwendung der 4
Rechnungsarten in ganzen Zahlen zu be
sitzen und einige Fertigkeit im Kopfrech
nen erworben zu haben;
6. eine Uebersicht über die Geographie
von Schweden, Norwegen und Dänemark
zu haben.
Kinder eines fremden Glaubensbekennt
nisses mögen Proben von ihrer Religions-
kenntniss ablegen, wie der Bector für gut
erachtet.
Ein Maximal-Alter bei der Aufnahme
eines Schülers ist nicht vorgeschrieben,
auch ist die Anzahl der Zöglinge weder
für die ganze Schule noch für die einzel
nen Klassen begrenzt.
Versetzung in eine höhere Klasse fin
det in den meisten Schulen nur einmal im
Jahre statt, nämlich zu Ende des Früh
lingstermines, welches auch das Ende des
Schuljahres ist. Gleichwohl kann nach