MAK

Volltext: Schweden : Weltausstellung 1873 in Wien

GR. XXVI. ERZIEHUNGS-, UNTERRICHTS- UND BILDUNGSANSTALTEN. 
18!» 
In der ersten Klasse wird der Unter 
richt im Allgemeinen von 1 Lehrer ertheilt, 
in der 2ten und 3ten kann es 2 oder mehre, 
höchstens aber 4 Lehrer geben; in den 
höheren Klassen wird der Unterricht unter 
die Lehrer nach den Lehrgegenständen 
vertheilt, wenigstens bei den höheren An 
stalten. 
Unterricht in Gymnastik und militäri 
schen Hebungen wird in allen Klassen täg 
lich V2 Stunde ertheilt, und ausserdem in 
der öten Klasse 1 Stunde und in der 6ten 
und 7ten Klasse 2 Stunden wöchentlich in 
der Waffenführung. Zu Anfang und zu Ende 
des Unterrichtsjahres wird 8—10 Wochen 
lang den Zöglingen der 6ten und 7ten 
Klasse ein umfassenderer militärischer Un 
terricht mit Uebungen in Scheibenschiessen, 
Feldmärschen u. a. m. ertheilt. Auf die 
Anmeldung des Ephorus soll der Regiments- 
chef einen tauglichen Officier von höch 
stens Capitains Bang commandiren um die 
fraglichen Uebungen zu leiten, sofern nicht 
der Lehrer in der Gymnastik selbst eine 
Militärperson ist oder mindestens 5 Jahre 
gewesen ist. Ein auf solche Weise be 
fehligter Officier erhält vom Staate Ersatz 
für Beise- und Tractament-Unkosten, ver 
schieden nach dem verschiedenen Dienst 
grade. Für diese besondern Militärübun- 
gen und für die Errichtung von Schiess 
bahnen, wo solche nicht schon vorhanden 
sind, ist ein jährlicher Staatsanschlag von 
13,500 B:dr bewilligt. Von der Theilnahme 
an der Gymnastik und den Militärübungen 
werden nur diejenigen Zöglinge befreiet, 
welche bei der zu Anfang eines jeden 
Termins mit allen Zöglingen anzustellenden 
ärztlichen Besichtigung befunden werden, 
dass sie daran nicht ohne Gefahr für die 
Gesundheit Theil nehmen können. 
Der Unterricht in der Musik besteht 
theils in Gesang, theils in Instrumental 
spiel und soll so angeordnet werden, dass 
jeder Zögling wöchentlich 2 Stunden in 
jedem der beiden Gegenstände Uebung ei- 
hält. Die Uebungen im Instrumentalspielen 
sind freiwillig. An den Gesangübungen 
müssen alle Zöglinge in den 3 untersten 
Klassen Theil nehmen; in den folgenden 
Klassen werden diejenigen davon befreit, 
welche kein musikalisches Ohr haben oder 
sich im Stimmwechsel befinden. 
Der Unterricht im Zeichnen ist obliga 
torisch für die Beallinie und die 4 unter 
sten Klassen der Lateinlinie. Die dafür 
angesetzten Lehrstunden sind in den oben 
mitgetheilten Unterrichtsplan mit aufgenom 
men. Für die höheren Klassen der klas 
sischen Linie ist dieser Unterricht frei 
willig, gewöhnlich mit 1 Uebungsstunde 
in der Woche. An den freiwilligen Uebun 
gen im Zeichnen dürfen auch die Zöglinge 
der Beallinie Theil nehmen, wenn sie es 
wünschen. 
Nur zu Anfang eines jeden Unterrichts 
termines werden neue Zöglinge aufgenom 
men, die meisten zu Anfang des Unter 
richtsjahres im Herbst, sehr wenige im 
Frühling. Um in eine solche Anstalt auf 
genommen .zu werden ist erforderlich: ein 
Alter von 10 Jahren erreicht zu haben oder 
dasselbe wenigstens in dem Laufe des Ter 
mines zu erreichen, und folgende Kennt 
nisse zu besitzen: 
1. sicher und gut schwedisch sowohl mit 
lateinischer als auch schwedischer Schrift 
lesen und mit eigenen Worten den Inhalt 
einer vorgelesenen einfachen Erzählung wie 
dergeben zu können; 
2. eine deutliche und gleichmässige 
Handschrift zu schreiben; 
3. einige Fertigkeit in der Rechtschrei- 
bung zu besitzen; 
4. sich die Kenntniss der biblischen 
Geschichte nach einem kürzeren Lehrbuche 
erworben zu haben und nach Luther’s klei 
nem Katechismus Einsicht in die Haupt 
lehren des Christenthumes zu besitzen; 
5. Fertigkeit in der Anwendung der 4 
Rechnungsarten in ganzen Zahlen zu be 
sitzen und einige Fertigkeit im Kopfrech 
nen erworben zu haben; 
6. eine Uebersicht über die Geographie 
von Schweden, Norwegen und Dänemark 
zu haben. 
Kinder eines fremden Glaubensbekennt 
nisses mögen Proben von ihrer Religions- 
kenntniss ablegen, wie der Bector für gut 
erachtet. 
Ein Maximal-Alter bei der Aufnahme 
eines Schülers ist nicht vorgeschrieben, 
auch ist die Anzahl der Zöglinge weder 
für die ganze Schule noch für die einzel 
nen Klassen begrenzt. 
Versetzung in eine höhere Klasse fin 
det in den meisten Schulen nur einmal im 
Jahre statt, nämlich zu Ende des Früh 
lingstermines, welches auch das Ende des 
Schuljahres ist. Gleichwohl kann nach
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.