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Full text: Monatszeitschrift X (1907 / Heft 11)

 
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DIE HOLZMÖBEL DER SAMMLUNG FIGDOR 
WIEN (II) 50- VON H. STEGMANN-NURNBERG 
EN Betten und Wiegen schließen sich von den Ruhe- 
möbeln die Bänke ihrer Bestimmung nach un- 
mittelbar an. Denn die Bank unterscheidet sich 
vorn Bett und damit auch von seinem Diminu- 
'tivum, der Wiege, nur dadurch, daß sie dem 
Menschen nichtnur zum Liegen sondern auch 
zum Sitzen dienlich ist. Bank und Stuhl - diesen 
letzteren Ausdruck auf alle für eine Person be- 
stimmten Sitzgeräte bezogen - stehen in an- 
nähernd gleichem Verhältnis, wie Schrank und 
Truhe. Wie der Schrank, ist auch die Bank in 
der Mehrzahl der Fälle ein mit dem Wohnraum in festem Gefüge stehendes 
Hausgerät, von der Steinbank vor und im Hause, zum Beispiel den Fenster- 
nischenbänken aus alten Zeiten, bis auf die an den Wänden oder um den 
Ofen herumlaufende Holzbank des Bürgers und Bauern. 
Indessen steht die Häufigkeit der Verwendung der Bänke als eingebautes 
und freistehendes Möbel seit frühester Zeit in umgekehrtem Verhältnis zu 
ihrer formalen, kunstgewerblichen Bedeutung. Nimmt man die Kirchenbank, 
die allerdings im Chorgestühl des späten Mittelalters und der Renaissance 
eine sehr hochstehende künstlerische Durchbildung erfuhr, aus, so ist die 
eigentliche Bank wohl das in den uns überkommenen Denkmälern, wie in 
den literarischen und bildlichen Quellen dürftigste Möbel, bis Spätbarock und 
Rokoko ihr neues Leben, neue Formen in den sofaartigen Bildungen verleihen. 
 
Abb..54. Tiroler Truhenbank mit Klapplehne, urn x5oo. Höhe o,8r, Breite 1,58 Meter 
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