Tälern, Volkstrachten, Darstellungen aus dem Volksleben und der Volksdichtung, Dar-
stellungen aus der Tier- und Pflanzenwelt des Gebirges, besondere einheimische Bau-
lichkeiten und so weiter. Die Herstellung der Gegenstände soll nicht durch die Fabriks-
industrie, sondern durch das Gewerbe und Kunstgewerbe erfolgen und auch die bestehende
heimische Hausindustrie kunstgewerblicher Richtung beleben. Der Verkaufspreis eines
ausgeführten Gegenstandes soll sich ungefähr zwischen 50 Heller und 20 Kronen bewegen;
besonders erwünscht sind solche Gegenstände, die sich zur billigen Massenerzeugung eignen
und deren Verkaufspreis zwischen 50 Heller und 3 Kronen liegt. Alle Entwürfe und Muster
müssen in natürlicher Größe gehalten sein. Die Arbeiten sind bis 15. März an den
kärntnerischen Landesausschuß kostenfrei einzusenden. Jede Arbeit soll mit Angabe des
ungefähren Verkaufspreises versehen sein. Ein geschlossener Briefumschlag hat die Adresse
des Preisbewerbers zu enthalten. Maßgebend für die Zuerkennung des Preises ist der
Erfindungsgedanke, die eigenartige kämtnerische Form oder die Technik im Verfahren und
in der Ausschmückung; ferner die Möglichkeit, den betreffenden Gegenstand als billigen
Massenartikel auf den Markt zu bringen. Auch neue Verfahrungsarten, welche bei Her-
stellung von Gattungsartikeln Verwendung finden, können Preise bekommen. Der Erfinder
ist jedoch verpflichtet, allfällige Geheimnisse der Erzeugung dem die Arbeit ausführenden
Gewerbetreibenden mitzuteilen. Die Art der Ausführung soll mit Rücksicht auf die später
gewerbsmäßige Erzeugung nicht zu schwierig sein. Die Preise werden nach Erfüllung der
in dieser Ausschreibung enthaltenen Bedingungen binnen x4 Tagen nach Schlußfassung
des Preisgerichtes ausbezahlt. Durch die Zuerkennung eines Preises gehen die betreffenden
Muster und Entwürfe in das Eigentum des Landesausschusses über. Der Landesausschuß
hat nach seiner Wahl für die mit den höheren Preisen bedachten Entwürfe den Muster-
schutz zu erwirken. Der Einsender eines mit höheren Preisen ausgezeichneten Entwurfes
hat das Recht, den Antrag zu stellen, daß auf jedem nach diesem Muster oder Entwurf
hergestellten Gegenstand nach Tunlichkeit sein Name und die Zuerkennung des Preises
angebracht wird. Im Falle dieses Anspruches muß jedoch die Meldung an den Landes-
ausschuß umgehend nach erlangter Kenntnis der Preiszuerkennung erfolgen. Dem Landes-
ausschuß steht das Vorkaufsrecht für die nicht prämiierten Modelle und Entwürfe zu. Das
Preisgericht besteht aus zwei Vertretern des Landesausschusses, einem Mitglied der
Handels- und Gewerbekammer, einem Mitglied der Gewerbehallekommission, einem
Mitglied des Landes-Gewerbegenossenschaftsverbandes, dem Obmann des Landesver-
bandes zur Hebung des Fremdenverkehrs, dem Direktor der Fachschule für Holzindustrie
in Villach und zwei Kaufleuten. Das Preisgericht kann sich durch Zuwahl erweitern, jedoch
dürfen dem Preisgericht Preisbewerber nicht angehören. Nicht prämiierte und nicht ange-
kaufte Entwürfe werden auf Kosten des Landesausschusses rückgesendet.
PLAKAT-PREISAÜSSCHREIBEN. Zwecks Erlangung von Entwürfen für ein
originelles Innenplakat veranlaßt die k. u. k. Hofklavierfabrik G. Rösler in Böhmisch-
Leipa einen Wettbewerb, bei welchem zwei Preise in der Höhe von 500 Kronen zur Ver-
teilung gelangen. Einsendungstermin x5. März 1908. Nähere Bedingungen teilt die aus-
schreibende Firma über Verlangen kostenlos mit.
EIN VADEMEKUM FÜR LIEBHABER DER ZEICI-IENKUNST ist ein
Büchlein zu nennen, das seit 1893 nunmehr in fünfter Auflage vor uns liegt." Es war
ursprünglich der Vorläufer des bekannten, unter Mitwirkung einer Reihe namhafter Kräfte
herausgegebenen, zweibändigen Werkes „Die Zeichenkunst" desselben Autors, das xgoo
im gleichen Verlag erschien. Die Beziehungen beider Schriften zueinander äußern sich
hauptsächlich in der gemeinsamen Tendenz einer Popularisierung der zeichnerischen
Kunst. In der kleinen Schrift, der „Zeichenschule", wiegt das Handwerkliche vor. Es ist
f Ein Vademekum für Liebhaber der Zeichenkunst. Zeichenschul: von Karl Kirnmich. Mit 18 Tafeln in
Ton-, Farben- und Golddruck und 200 Voll- und Textbildern. (Sammlung Göschen, Leipzig, Göschen.)