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MAK

Full text : Monatszeitschrift XI (1908 / Heft 3)

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Besitzerin des unter keinen Umständen im ganzen oder teilweise veräußerlichen

 Bodens, somit Nutznießerin der steigenden Werte wäre. Er sagt: „Man

wird sehen, wie die Grundrenten, die das Volk in den Gemeindehaushalt

bezahlt, allen möglichen Zwecken nutzbar gemacht werden. Die Regierung

bekommt den Anteil, der ihr jeweils von der staatsvertretenden Körperschaft

zugebilligt wird. Arme und Beschäftigungslose werden daraus erhalten und

unterstützt, Beamte in hinreichender Zahl daraus besoldet, Häuser, Brücken

und andere Gebäude damit errichtet, unterhalten und ausgeschmückt, Straßen

und Fußwege angelegt und erhalten, Kanäle und andere Handelswege geschaffen.

 Brachliegendes Land" könnte damit ertragsfähig gemacht, für Landwirtschaft

 und andere Berufszweige Prämien geschaffen, kurzum alles das

getan werden, was dem Volk nutzt, statt daß wie bisher dadurch Luxus,

Stolz und allerlei Laster unterstützt werden. Weder von Einheimischen noch

von Fremden würden Zölle und Steuern bezahlt, vielmehr bloß die Grundrente,

 deren Bemessung den Qualitäten der Grundstücke entspräche". Spence

"' An dem es im heutigen England, dank der Zunahme der Jagdgründe, nicht fehlt! Spence eilte seiner

Zeit voraus; anstatt daß der bestehende Gemeindebesitz zum mindesten sichergestellt wurde, gingen in den

letzten Dezennien des XVIII. Jahrhunderts und zu Beginn

des XIX. Jahrhunderts über sieben Millionen Acres (x acre

gleich 40,467: Ar) Gemeindebesitz in Privathesitz über.

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