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Volltext: Monatszeitschrift XI (1908 / Heft 3)

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Besitzerin des unter keinen Umständen im ganzen oder teilweise veräußer- 
lichen Bodens, somit Nutznießerin der steigenden Werte wäre. Er sagt: „Man 
wird sehen, wie die Grundrenten, die das Volk in den Gemeindehaushalt 
bezahlt, allen möglichen Zwecken nutzbar gemacht werden. Die Regierung 
bekommt den Anteil, der ihr jeweils von der staatsvertretenden Körperschaft 
zugebilligt wird. Arme und Beschäftigungslose werden daraus erhalten und 
unterstützt, Beamte in hinreichender Zahl daraus besoldet, Häuser, Brücken 
und andere Gebäude damit errichtet, unterhalten und ausgeschmückt, Straßen 
und Fußwege angelegt und erhalten, Kanäle und andere Handelswege ge- 
schaffen. Brachliegendes Land" könnte damit ertragsfähig gemacht, für Land- 
wirtschaft und andere Berufszweige Prämien geschaffen, kurzum alles das 
getan werden, was dem Volk nutzt, statt daß wie bisher dadurch Luxus, 
Stolz und allerlei Laster unterstützt werden. Weder von Einheimischen noch 
von Fremden würden Zölle und Steuern bezahlt, vielmehr bloß die Grund- 
rente, deren Bemessung den Qualitäten der Grundstücke entspräche". Spence 
"' An dem es im heutigen England, dank der Zunahme der Jagdgründe, nicht fehlt! Spence eilte seiner 
Zeit voraus; anstatt daß der bestehende Gemeindebesitz zum mindesten sichergestellt wurde, gingen in den 
letzten Dezennien des XVIII. Jahrhunderts und zu Beginn 
des XIX. Jahrhunderts über sieben Millionen Acres (x acre 
gleich 40,467: Ar) Gemeindebesitz in Privathesitz über. 
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