besitz überge-
gangen. - Esist
selbstverständ-
lich, daß Grolls
Lehrtätigkeit an
der Kunstgewer-
beschule als Leh-
rer des Aktzeich-
nens, wie sie auf
die Sicherheitund
Reinheit seiner
eigenen Form-
gebung den größ-
ten Einfluß aus-
übte, so auch
auf die Schüler
von wohltätig-
ster Wirkung
war. Diese Wir-
kung mußte sich
doppelt fühlbar
machen, als nach
der Mitte der
neunziger Jahre
der Impressionis-
_ _ _ mus auch an die
Abb. 26. Entwurf zu einem Fresko für den justizpalast in Salzburg (Ölslnzze im __
Besitz des k. k. Österreichischen Museums) Stellen des kunst"
lerischen Unter-
richtes vordrang, wo er der Natur der Sache nach nur verwildernd und auf-
lösend wirken konnte. Es war der Grundsatz, an welchem Groll, trotz viel-
facher Anfeindungen und stiller Gegenwirkungen auch von Seiten der
Schüler, unentwegt festhielt, daß eine bleibende, wirklich bedeutende und
dauerhafte künstlerische Impression nur aus einer vollkommen verstandenen
und beherrschten Form erwachsen könne und daß jedenfalls der Anfänger
erst die Form und ihre innere Gesetzmäßigkeit genau kennen lernen müsse,
ehe man ihm erlauben dürfe, sich mit der bloßen Erscheinung zu begnügen;
zum mindesten beim Aktzeichnen, welches ja eben die feste anatomisch-
optische Grundlage für alle spätere rein malerische Behandlung geben soll.
Wenn sich Groll auf diese Weise auch die Achtung solcher Kollegen und
Kunstgenossen erzwang, die in einem andern künstlerischen Lager standen,
und viele ernst strebende jünger moderner Malerschulen nach manchen
Umwegen zu sich zurückführte, so gehörte er doch selbst keineswegs zu
denjenigen, welche an den Erfolgen und Bestrebungen der modernen Kunst-
richtung nur mit feindlicher Ablehnung vorübergehen. Gerne erkannte er an,