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Volltext: Monatszeitschrift XI (1908 / Heft 8 und 9)

besitz überge- 
gangen. - Esist 
selbstverständ- 
lich, daß Grolls 
Lehrtätigkeit an 
der Kunstgewer- 
beschule als Leh- 
rer des Aktzeich- 
nens, wie sie auf 
die Sicherheitund 
Reinheit seiner 
eigenen Form- 
gebung den größ- 
ten Einfluß aus- 
übte, so auch 
auf die Schüler 
von wohltätig- 
ster Wirkung 
war. Diese Wir- 
kung mußte sich 
doppelt fühlbar 
machen, als nach 
der Mitte der 
neunziger Jahre 
der Impressionis- 
_ _ _ mus auch an die 
Abb. 26. Entwurf zu einem Fresko für den justizpalast in Salzburg (Ölslnzze im __ 
Besitz des k. k. Österreichischen Museums) Stellen des kunst" 
lerischen Unter- 
richtes vordrang, wo er der Natur der Sache nach nur verwildernd und auf- 
lösend wirken konnte. Es war der Grundsatz, an welchem Groll, trotz viel- 
facher Anfeindungen und stiller Gegenwirkungen auch von Seiten der 
Schüler, unentwegt festhielt, daß eine bleibende, wirklich bedeutende und 
dauerhafte künstlerische Impression nur aus einer vollkommen verstandenen 
und beherrschten Form erwachsen könne und daß jedenfalls der Anfänger 
erst die Form und ihre innere Gesetzmäßigkeit genau kennen lernen müsse, 
ehe man ihm erlauben dürfe, sich mit der bloßen Erscheinung zu begnügen; 
zum mindesten beim Aktzeichnen, welches ja eben die feste anatomisch- 
optische Grundlage für alle spätere rein malerische Behandlung geben soll. 
Wenn sich Groll auf diese Weise auch die Achtung solcher Kollegen und 
Kunstgenossen erzwang, die in einem andern künstlerischen Lager standen, 
und viele ernst strebende jünger moderner Malerschulen nach manchen 
Umwegen zu sich zurückführte, so gehörte er doch selbst keineswegs zu 
denjenigen, welche an den Erfolgen und Bestrebungen der modernen Kunst- 
richtung nur mit feindlicher Ablehnung vorübergehen. Gerne erkannte er an,
	        
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