I. „Der große Wappenschild und das correspondirende
Majestätssiegel soll gebraucht werden, bey allen Huldigungs-
akten, Hausverträgen (pactes de famille) und außerordentlichen,
feyerlichen Anlässen im Innern der Monarchie; ferner bey
allen wichtigeren Tractaten mit auswärtigen Staaten, bey
Allianzen, Friedensschliissen, Vollmachten, Creditiven und
Recreditiven, Instructionen für die k. k. Minister an fremden
Höfen; bey Verleihungen solcher Lehen und Afterlehen, womit die Reichs-
oder Kreisstandschaft verbunden ist; endlich in allen feyerlichen Ausferti-
gungen, welche von der kaiserlichen geheimen Reichshofkanzley in Reichs-
oberhäuptlichem Nahmen geschehen.
2. Das mittlere, bey allen minder feyerlichen und aus der ordentlichen
Administration herrührenden Verordnungen, Privilegien, Concessionen etc.,
die bloß die Erbstaaten betreffen, bey gesandtschaftlichen und Regierungs-
pässen und weniger wichtigen Angelegenheiten mit dem Auslande.
3. Das kleine, bey allen von Allerhöchst Ihro Kaiserlichen und Kaiserlich-
Königlichen Apostolischen Majestät Selbst gefertigten Requisitions- Notili-
cations- oder coni-identiellen Schreiben an auswärtige Fürsten, endlich auf
särnmtlichen Münzen."
Das große Wappen entspricht im ganzen dem großen Wappen unter
Leopold II. (vergleiche die Blasonierung in der Fußnote "' auf Seite 463), nur
wurde die oben auf dem I-Iauptschild erscheinende Kaiserkrone durch die alte
römisch-deutsche Kaiserkrone ersetzt, die sonst in der deutschen Staatsheraldik
nie eine Rolle gespielt hatte. Die sogenannte rudolphinische Hauskrone, die als
österreichische Kaiserkrone in Gebrauch steht, erhielt dafür ihren Platz auf
dem Brustschild des Adlers, dem „Österreichischen Hauptschild", wie er in
der damaligen Blasonierung genannt wird, nachdem man die beiden Kronen
von Ungarn und Böhmen in den entsprechenden Quartieren des Schildes
untergebracht hatte.
Die vielen heraldischen Bilder dieses Schildes, 67 Wappen, interessieren
uns hier nicht, es würde ja auch zu weit führen, wollte man diese Länder-
wappen einzeln besprechen oder gar zur Abbildung bringen. Von Wichtigkeit
ist nur der Schild, mit dem der Brustschild des deutschen Adlers belegt wurde,
denn er zeigt das erste Wappen des neuen österreichischen Erbkaiserstaates,
das „auf dem ganzen Complexus der Monarchie radicirt" wurde, im goldenen
Felde einen schwarzen, goldbewehrten Doppeladler mit königlichen Kronen
auf seinen beiden Häuptern, rechts ein blankes Schwert, links einen Reichs-
apfel in den Fangen haltend, die Brust belegt mit dem österreichischen Haus-
wappen, der silbernen Binde im roten Felde". Von den Orden,
die im leopoldinischen Wappen zu sehen waren, ist einer ver-
schwunden, der toskanische St. Stephansorden, eine Folge des
' Der Bindensehild wird um 1:30 nachweisbar und erhält unter Rudolf IV. die Bezeichnung
„neu-österreichischesWappen" im Gegensatz zu dem von Rudolf, r35g, neu geschaffenen alt-
österreichischen Wappen, den fünf goldenen Adlern im blauen Felde. Als Fahnenbild ist die Binde
übrigens schon unter Markgraf Leopold dem Heiligen in einem Siegel vom Jahre z 136 zu sehen.
Abb. 6
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