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Abb. {s
Ohne ein spezielles Wappen-
patent erscheinen zu lassen,
wurden im mittleren Wappen die
Länderwappen neu geordnet,
und zwa.r trat an die Stelle des
in Wegfall gekommenen lom-
bardisch-venetianischen Wap-
penschilds der Schild von Gali-
zien, dessen Platz dem König-
reich Illyrien eingeräumt wurde
und so fort. Die Gruppierung
der Länderwappen war nun fol-
gende: rechts Ungarn, Galizien,
Österreich unter der Enns, Salz-
burg und Steiermark; links Böh-
men, Illyrien, Siebenbürgen,
Mähren-Schlesien und Kärnten-
Krain, ganz unten Tirol. Der
am 2. Dezember 184g gestiftete
Kaiserlich-Österreichische Franz-
Joseph-Orden wurde stillschwei-
gend den bereits vorhandenen Orden angereiht. (Abb. 20.) Das große Wappen
wurde gar nicht berührt und gelassen wie es war; es wurde einfach zur
Seite gestellt, das kleine Wap-
pen dagegen unverändert wei-
ter benutzt, obwohl es wie das
mittlere den neuen Verhält-
nissen nicht mehr entsprach,
wenn man diese Wappen allein
für den österreichischen Teil
der Monarchie gelten lassen
wollte. Man scheute sich, einen
energischen Schritt zu tun,
schob die Wappenregulierung
auf die lange Bank und hoffte
und hoffte - ich weiß nicht
auf was - bis, wie der Ber-
liner sagt, die Karre schief ge-
zogen war.
Ungarn, das im Jahre r867
seine Kronländer separierte,
vom 11:. Februar 1896 wurde endlich dieser
Fehler repariert und ein neues Wappen filr
die Erzherzoge, gezeichnet von dem Autor
dieser Zeilen, eingeführt.
Abb. xG