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Volltext: Monatszeitschrift XI (1908 / Heft 8 und 9)

 
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Ein gemeinsames 
Zeichen war wohl vor- 
handen, der Adler vom 
Jahre 1836, den ja beide 
Teile, die Reichsratslän- 
der und Ungarn bis 1867 
gemeinschaftlich geführt 
hatten und man hätte, 
wäre er als gemeinschaft- 
liches Zeichen weiter be- 
nutzt worden, jetzt nur 
so wie für die ungari- 
schen Länder auch für 
die Reichsratsländer eine 
neue Wappenkomposi- 
tion zu schaffen gehabt. 
Diese einfache, mit gerin- 
gen Kosten verbundene 
Lösung wurde leider 
1867 versäumt und alles 
schön beim alten ge- 
lassen. Später war es 
natürlich zu spät, weil 
Ungarn sich immer mehr 
und mehr von den dort 
tonangebenden Faktoren in eine gegensätzliche Stimmung gegen die Reichs- 
ratsländer hineinreden ließ. Es wurden zu wiederholtenmalen Versuche 
gemacht, diese heraldische Frage zu lösen, aber nachdem von seiten 
Ungarns stets der Justamentstandpunkt eingenommen wird, dürfte noch 
viel Wasser die Donau hinabiiießen, bis endlich ein gemeinsames, beide 
Parteien befriedigendes heraldisches Staatsernblem zustande kommt. 
Der Doppeladler vom Jahre 1836 mit der Kaiserkrone als Zeichen des 
Imperiums, belegt mit einem königlich gekrönten Wappenschild der Reichs- 
ratsländer und einem der ungarischen Länder mit der Stephanskrone, in der 
Mitte ein kleines Schildchen mit dem genealogischen Wappenbild der ge- 
meinsamen Dynastie, hätte meiner allerdings unmaßgeblichen Meinung nach 
den staatsrechtlichen Verhältnissen der beiden Reichshälften am besten 
entsprochen. Als kleines Wappen hätte das kleine Wappen von 1836 dann 
ruhig weiter dienen können, nur wären dann die Reichsratsländer gezwungen 
gewesen, sich aus ihrem größeren Wappenbild auf der Brust des gemein- 
samen Adlers ein kleines Wappen herauszureduzierenx. Diese Lösung wäre 
"' Es hätte, wenn man den Doppeladler als Zeichen des Imperiums beibehalten würde, noch eine ein- 
fachere Lösung der Frage gegeben, ohne irgend eine Neubildung für das gemeinsame Wappen vornehmen zu 
müssen. Setzt man im mittleren Wappen rechts die, die Reichsratsländergruppen vertretenden Wappenschilde 
von Österreich, Böhmen, Galizien, Steiermark und Tirol, links die von Ungarn, Kroatien, Slavonien, Sieben- 
Abb. 18
	        
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