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Volltext: Monatszeitschrift XI (1908 / Heft 8 und 9)

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dieses mit dieser Wappenligur lückenlos zu füllen. Die offiziellen Darstel- 
lungen aus den Jahren 1806 und 1836 sind in dieser Beziehung gerade nicht 
als mustergültig zu betrachten. Ebenso haben die drei Alerions des lothrin- 
gischen Wappens im Wappenbild vorn Jahre 1836 eine etwas zu weit 
gehende Verstümmlung erleiden müssen. Der offizielle Zeichner hat den 
armen Adlern 
nicht bloß die 
Füße sondern 
auch noch den 
Schwanz kurz- 
weg abgeschnit- 
ten und durch 
diese heraldisch 
nicht zu begrün- 
dende Proze- 
dur - die Ale- 
rions sind Adler 
mit abgestutzten . 
Schnäbeln und i 
Füßen oder nur 
mit letzteren al- 
lein - ein nicht 
besonders hüb- 
sches Bild er- 
zielt. Auch die 
Schildformen in 
den offiziellen 
Wappenbildern 
mit ihren durch- 
aus geradlinigen 
Konturen wären 
nicht zur Nach- 
ahmung zu em- 
pfehlen, weil der- 
artige rechteckig 
zugeschnittene 
Tafeln nie als 
Schilde in Benutzung gestanden haben. Diese offiziellen Wappen sind also 
nur hinsichtlich ihres Inhalts, nicht aber auch für die Art und Weise der 
heraldisch-künstlerischen Durchbildung als mustergültige Vorlagen zu be- 
trachten. _ 
Die in neuester Zeit unter dem Einflusse der modernen Kunstrichtung 
beliebt gewordenen karikierten Aufrisse des kaiserlichen Adlers lassen 
den vernünftig Gebliebenen lebhaft bedauern, daß es nicht auch heraldische 
Abb. 20
	        
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