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dieses mit dieser Wappenligur lückenlos zu füllen. Die offiziellen Darstel-
lungen aus den Jahren 1806 und 1836 sind in dieser Beziehung gerade nicht
als mustergültig zu betrachten. Ebenso haben die drei Alerions des lothrin-
gischen Wappens im Wappenbild vorn Jahre 1836 eine etwas zu weit
gehende Verstümmlung erleiden müssen. Der offizielle Zeichner hat den
armen Adlern
nicht bloß die
Füße sondern
auch noch den
Schwanz kurz-
weg abgeschnit-
ten und durch
diese heraldisch
nicht zu begrün-
dende Proze-
dur - die Ale-
rions sind Adler
mit abgestutzten .
Schnäbeln und i
Füßen oder nur
mit letzteren al-
lein - ein nicht
besonders hüb-
sches Bild er-
zielt. Auch die
Schildformen in
den offiziellen
Wappenbildern
mit ihren durch-
aus geradlinigen
Konturen wären
nicht zur Nach-
ahmung zu em-
pfehlen, weil der-
artige rechteckig
zugeschnittene
Tafeln nie als
Schilde in Benutzung gestanden haben. Diese offiziellen Wappen sind also
nur hinsichtlich ihres Inhalts, nicht aber auch für die Art und Weise der
heraldisch-künstlerischen Durchbildung als mustergültige Vorlagen zu be-
trachten. _
Die in neuester Zeit unter dem Einflusse der modernen Kunstrichtung
beliebt gewordenen karikierten Aufrisse des kaiserlichen Adlers lassen
den vernünftig Gebliebenen lebhaft bedauern, daß es nicht auch heraldische
Abb. 20