Vom Goldgalanteriearbeiter Mathias Oberhäuser kennen wir folgende Daten: Landesbe
fugnis 1803 (gelöscht 26. 6. 1812), Gold- und Silberbefugnis: 26. 6. 1812 (gelöscht 4. 11.
1828), Gewerbsverleihung: 1827 (Meister: 27.9. 1827), Nichtbetrieb: 13.4. 1842, Lö
schung 22. 9. 1849. Seine Adresse war die seines Vaters: Auf dem Neubau, zum wilden
Mann 231 (1828-1834).
Anton Oberhäuser, dessen Guillochier- und Krümmaschine im Kapitel über die Österrei
chischen Erfindungen und Privilegien ausführlich beschrieben wird, befaßte sich schon
früh mit entsprechenden Verfahren zur wirtschaftlichen Herstellung seiner Produkte.
Im Jahre 1792 erbat er einen „Aerarial-Vorschuß“ von 2.500 Gulden; diese Bitte wurde
zwar abgelehnt, doch erfahren wir aus seinem Ansuchen viel Wissenswertes über den
Stand der Galanteriearbeiten gegen Ende des 18. Jahrhunderts:
„Er machte als gelernter Goldarbeiter, die Probe mit Modeschnallen, Messerschaalen, Sporn,
Reitzeugen, und Wägen Arbeiten, die er Anfangs aus freyer Hand verfertigte.
Der hiesige Handelsstand, weichem diese Arbeiten gefielen, ertheiite ihm sowohl in Rüksicht
ihrer Güte als Gemeinnüzigkeit ein glaubwürdiges Zeugniß, weiches zugleich den Wunsch
enthielt, daß er von Seiten des Staates unterstüzt werden möchte, um hinlänglich und ge
schwinde dergleichen Waaren in der erforderlichen Menge verfertigen zu könen; das Mittel
der bürgert. Galanteriearbeiter hingegen attestirte förmlich, daß er, Bittsteller der einzige Mei
ster sey, weicher schon mehrere, nach englischer und französischer Art, mit Gold und Silber
plattirte Arbeiten gemacht habe . ..
Oberhäuser erwähnte, daß er hinsichtlich eines bereits 1786 eingereichten Gesuches
„zur Geduld verwiesen“ worden war. Daher
„blieb ihm also nichts anderes übrig, als sich indeß eine Stoßpresse nebst den erforderlichen
Stanzen selbst machen zu lassen, und der Erfolg belohnte seine Bemühung dergestalt, daß
er binnen 4 Jahren so viel gewann, um sich im Durchschnitt für 7000 fl - Werkzeug, Pressen
und Stanzen anschaffen zu können, wodurch er zugleich in den Stand gesezt wurde, nicht
nur die Kaufleute von ganz Oesterreich sonern auch von Graz, Laibach, Klagenfurth, Prag
etc. mit diesen Waaren zu versehen, und, wegen der Schönheit sowohl als dem billigen Preis
derselben schon nach Jtalien und selbst nach Rußland versendet hatte. “
Er bat daher um einen Aerarial-Vorschuß oder ein Material-Darlehen in Höhe von
2.500 Gulden,
„da nun die Bestellungen solcher Arbeiten sich täglich mehr häufen, und es ihm zur Beförde
rung derselben, noch an einer Presse der größten Gattung mangelt, deren Anschaffung sei
nen Verlag schwächen würde“.
Weiters wies er darauf hin, daß er
„im Seiffartischen Haus nächst der böhm. Hofkanzley, ein eigenes Verlagsgewölbe von dieser
Waare hält, wo man nicht alleine mit Silber plattirte Schnallen und Messerschalen, sondern
auch Nachtzeuge, Wägen Arbeit, Leuchter, Reitzeuge, Tisch- und Kästenbeschläge, ganze
Service etc. ja sogar Tabatieren mit Gold plattiert, (weiche leztere Arbeit hier Niemand als er
zu machen fähig ist,) haben oder bestellen kann. “
Als Sicherstellung bot er die Verpfändung seines gesamten Werkzeuges (das er auf
7000 Gulden schätzte) und des Warenlagers (5000 Gulden) sowie sein schuldenfreies
Haus „am neuen Schottenfeld No: 338“ an.
Das Gesuch wurde abschlägig beschieden, da
„jene Artikel mit deren Fabricatur der Bittsteller sich beschäftiget, keiner besonderen Auf
munterung bedürfen, da ohnedieß schon sehr viele Hände damit sich abgeben“ (Hofkammer
archiv Wien, Kommerz, rote Nr. 263, 114 ex 1792).
Im Jahre 1799 suchte Anton Oberhäuser für sich und seinen Sohn Matthias um Verlei
hung eines ausschließenden Privilegiums auf 12 Jahre „zur Verfertigung weich piatirter
Schuh = und Hosenschnallen mittelst Preßmaschinen“ unter Hinweis auf das 1783 erlas
sene Einfuhrverbot der englischen plattierten Schnallen an, da er seither „der erste und
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einzige gewesen sey, der diese Waaren im Jnnland, und zwar reiner und dauerhafter
verfertigte, als vordem die ausländischen waren“. Nachdem er
„seine beyden Häuser verkauft, und mit dem hieraus gelösten Kaufschilling von 10,000 fl. sich
die erforderlichen Preßmaschinen von seiner Erfindung angeschaft; weil aber dieses Werk
mit Beyhüifte anderer Menschen getrieben werden müsse, und eine Verheimlichung unmög
lich sey, so sey ihm ein ausschließendes Recht zur Benützung dieser kostspieligen Maschi
nen durchaus nothwendig, um nicht durch die Nachahmung, der Früchte seines Fleißes und
seines Vermögens beraubt zu werden, und mit seiner Familie in unvermeidliches Verderben
zu gerathen. “
Der Fabrikeninspektor allerdings war jedoch anderer Meinung:
„Derselbe habe sich bey Einnehmung des Augenscheins der Werkstätte des Bittstellers, und
jener der ähnlichen Fabricken überzeugt, daß weder dessen plattirte Schnallen, wovon er ver
schiedene Muster beylege, noch die von ihm hierbey verwendeten Preßmaschinen von seiner
Erfindung seyen; Fischer, Lighthowier, Birnitzky und Metz in Wien, Winwood und die Brüder
Hickmann in Ebersdorf hätten die nämliche Art weichplattirter Schnallen durch Preß = und
Schlagmaschinen mittelst Stanzen erzeuget; einige von ihnen hätten noch die Stanzen aufbe
wahrt, zu dessen Beweis der Fabriken = Jnspektor eine Stanze des Joseph Metz beylege; sie
hätten aber alle diese Fabrikatur derzeit aufgehoben, weil sie mit einträglicheren Artikeln von
plattirten Waaren hinlänglich beschäftiget seyen.
Eben so seyen die von dem Bittsteller neu angeschaften Maschinen eine hierländig schon
lang bekannte und benützte Erfindung; sie unterschieden sich in allen wesentlichen Be
standteilen in nichts von denjenigen, weiche durch die Knöpf = und Metallwaaren = Fabri
kanten Rosthorn, Cullins, Domron, Crachill, Winhat, Grow u:s:w: aus Birmingham in die k. k.
Erbländer bereits vor mehreren Jahren überbracht, und seither von vielen Jnländischen Fa
brikanten und besonders von den hiesigen Papierdosenfabrikanten angeschaft, und selbst
im k. k. Münzamte benützt worden seyen
Sein Gesuch wurde abgelehnt, weil „aber die sogenannte weiche P/attirung durchaus
keine neue Erfindung ist, da die Erzeugung aller Art Metallwaaren plattinirt oder nicht,
mittelst Stanzen, Schlag oder Preßmaschinen nichts Neues ist“ (Hofkammerarchiv Wien,
Kommerz, rote Nr. 263, 29 ex 1798, 35 ex 1799).
Anton Oberhäuser, „k. k. privilegirter Fabrikant der plattirten Schnallen und bürgl: Gal
anterie Arbeiter“, reichte im Jahre 1803 eine „Umständliche Beschreibung Uiber die von
Gefertigten erfundene Plattirungs-Art, und deren zum plattirten Schnallen dienlichen
zwoen Maschinen“ ein; die zuerst behandelte Maschine war eine Guillochiermaschine,
die älteste mir bekannte dieser Art in Österreich (Flofkammerarchiv Wien, Kommerz,
rote Nr. 262, 45 ex 1803):
„... auf der Guiiiochir Maschine kann man durch An- und Abschrauffen der zerschiedenen
Dessein Räder alle Moussirung und Deseine auf die Schnallen bringen, ohne Press und
Schlagwerker zu brauchen, als wozu man zu jeder Größe und Desein eine besondere Stan
zen benöthiget, wofür das graviren auf 30-40-50- auch 70 ft zu stehen körnet. Die Manipula-
zion mit denen Pressmaschinen aber ist täuschend und Schaden bringend, indem durch den
Gewalt der Presse und durch das Gewicht des diesfälligen Schlages das unterlegte Mettai zu
hart wird, auf der Bug- oder Krümmaschine sodan öfters entzweyspringt, und somit die Ar
beit verlohren gehet; dagegen auf der erfundenen und hier im Abriße sub A. beiliegenden
Guiiiochir Maschine mittelst die kleinen angezeichneten Rädel die Deseine gemacht werden,
ohne daß die unterliegende Schnallen hiemit Gewalt leiden . .. “.
(Technische Universität Wien, Universitätsarchiv, Priv. Reg. Nr. 114).
Aufgrund der Meisterpunze können wir eine Reihe von Schnupftabakdosen Anton Ober
häuser zuordnen (Kat. Nrn. 5, 10, 11); weitere sind in der einschlägigen Fachliteratur be
kannt (Kat. Biedermeier, Nr. 6/3/86, 6/3/104). Seine Erfahrungen auf den Gebieten des
Pressens und Guillochierens sind durch das oben angeführte Privilegium erwiesen und
werden durch die Qualität der vorliegenden Arbeiten unterstrichen. In der Fabrikstradi
tion dürfte sein Sohn Matthias Oberhäuser gearbeitet haben (Kat. Nr. 20).
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