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Volltext: Monatszeitschrift XII (1909 / Heft 5)

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Abb. 30. Garden Suburb Hampstead. Kleinhäuser an der Straße nach Asmuns PlaraNördlicherTeil der Siedelung. 
Die Garden Suburb unterscheidet sich in verschiedenen Punkten prinzi- 
piell von der Garden City. Letztere, obwohl dem größeren Teil nach Wohn- 
zwecken dienend, muß doch mit allen Magazinen und Verkaufsstellen ver- 
sehen sein, deren Stadtbewohner bedürfen (siehe Jahrgang XI, Seite x22 dieser 
Zeitschrift). An die Peripherie willl-Ioward, der Gartenstadtmann, den Strängen 
einer Ringbahn folgend, Depots aller Art gelegt, ein ansehnlich Stück städti- 
schen Bodens den verschiedensten Industriebetrieben reserviert wissen, wie 
es bei Letchworth (siehe Plan auf Seite x23, Band XI) tatsächlich der Fall ist. 
Nun liegt aber die Garden Suburb Hampstead in nächster Nähe der Stadt 
Hampstead (60.ooo Einwohner); außerdem ist der Verkehr mit London ein 
außerordentlich leichter, billiger und reger. Mithin konnte vieles in Wegfall 
kommen, dessen die eigentliche Gartenstadt, die ohne Zusammenhang mit 
einem andern, größeren Gemeinwesen ist, bedarf. Die der „Garden City" 
vorgelagerten, ihrer Verproviantierung dienenden landwirtschaftlichen Be- 
triebe werden hier nicht benötigt, mithin auch die nach allen Windrichtungen 
hin angelegten Zufahrtstraßen nicht. Die Anlagebedingungen folgen also 
andern Gesichtspunkten "i Mit der veränderten Grundlage der Gruppierung 
und Straßenführung mußten hier Anordnungen im Sinne von Neubildungen 
eintreten. 
 Das ist bei manchen derartigen Gebilden nicht oder nur in höchst mangelhafter Weise der Fall. Die 
Vororte Münchens beispielsweise, die der Hauptsache nach Wohnkolonien sind, entbehren vielfach der aller- 
einfachsten Berücksichtigung lokaler Bedürfnisse. Ganz abgesehen von der zum Teil recht anfechtbaren 
Straßenführung und einer aller feineren Erwägung völlig baren Bebauungsprojektierung, werden daselbst 
Bauten hergestellt, für deren direkt widerwärtiges und geschmackloses Exterieur die planprüfenden Behörden 
kein Empfinden übrig zu haben scheinen, obschon eine Ministerialverordnung, dem Landschaftscharakter 
angepaßte Bauweise betreffend, immer wieder von Zeit zu Zeit aufgewärmt wird. Vielleicht wissen die Gesetzes-
	        
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