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MAK

Full text : Monatszeitschrift XII (1909 / Heft 5)

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Abb. 30. Garden Suburb Hampstead. Kleinhäuser an der Straße nach Asmuns PlaraNördlicherTeil der Siedelung.

Die Garden Suburb unterscheidet sich in verschiedenen Punkten prinzipiell

 von der Garden City. Letztere, obwohl dem größeren Teil nach Wohnzwecken

 dienend, muß doch mit allen Magazinen und Verkaufsstellen versehen

 sein, deren Stadtbewohner bedürfen (siehe Jahrgang XI, Seite x22 dieser

Zeitschrift). An die Peripherie willl-Ioward, der Gartenstadtmann, den Strängen

einer Ringbahn folgend, Depots aller Art gelegt, ein ansehnlich Stück städtischen

 Bodens den verschiedensten Industriebetrieben reserviert wissen, wie

es bei Letchworth (siehe Plan auf Seite x23, Band XI) tatsächlich der Fall ist.

Nun liegt aber die Garden Suburb Hampstead in nächster Nähe der Stadt

Hampstead (60.ooo Einwohner); außerdem ist der Verkehr mit London ein

außerordentlich leichter, billiger und reger. Mithin konnte vieles in Wegfall

kommen, dessen die eigentliche Gartenstadt, die ohne Zusammenhang mit

einem andern, größeren Gemeinwesen ist, bedarf. Die der „Garden City"

vorgelagerten, ihrer Verproviantierung dienenden landwirtschaftlichen Betriebe

 werden hier nicht benötigt, mithin auch die nach allen Windrichtungen

hin angelegten Zufahrtstraßen nicht. Die Anlagebedingungen folgen also

andern Gesichtspunkten "i Mit der veränderten Grundlage der Gruppierung

und Straßenführung mußten hier Anordnungen im Sinne von Neubildungen

eintreten.

 Das ist bei manchen derartigen Gebilden nicht oder nur in höchst mangelhafter Weise der Fall. Die

Vororte Münchens beispielsweise, die der Hauptsache nach Wohnkolonien sind, entbehren vielfach der allereinfachsten

 Berücksichtigung lokaler Bedürfnisse. Ganz abgesehen von der zum Teil recht anfechtbaren

Straßenführung und einer aller feineren Erwägung völlig baren Bebauungsprojektierung, werden daselbst

Bauten hergestellt, für deren direkt widerwärtiges und geschmackloses Exterieur die planprüfenden Behörden

kein Empfinden übrig zu haben scheinen, obschon eine Ministerialverordnung, dem Landschaftscharakter

angepaßte Bauweise betreffend, immer wieder von Zeit zu Zeit aufgewärmt wird. Vielleicht wissen die Gesetzes-
            
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