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Volltext: Monatszeitschrift XII (1909 / Heft 10)

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Abb. 7. Römerstraßen-Quartier 
gewissen Grade wenigstens, jene skrupellose Verschuldungsanhäufung, die 
nachgerade zur Regel geworden ist und mit der Zeit eine allgemeine 
Schwächung finanzieller Leistungsfähigkeit nach sich ziehen wird. Nur 
wenige Städte können sich gleich günstiger Verhältnisse rühmen wie Ulm 
es kann. Kluge Voraussicht hat sich da glänzend bewährt. Mit Rücksicht 
darauf, daß die an die bisher bestehenden Festungswerke anstoßenden 
Privatgrundstücke durch Niederlegung der Wälle bedeutend an Wert 
gewannen, mithin der Fall unverdienten Wertzuwachses hier vorliege, erbat 
und erhielt der Ulmer Magistrat das Recht zur Erhebung einer berech- 
tigten Zuwachssteuer. Auch darin dokumentiert sich die rationelle Boden- 
politik des Gemeinwesens. In ungezählten andern Städten läßt man den 
durch ähnliche oder verwandte Verhältnisse geschaffenen Wertzuwachs 
sozusagen unbesteuert in die Taschen bereits wohlhabender oder reicher 
Bodenbesitzer abfließen und schafft neue Erträgnisquellen für den Steuer- 
säckel durch eine ständig steigende Mehrbelastung der unteren und Mittel- 
klassen. Bekanntermaßen fiel der Antrag einer Reichs-Wertzuwachssteuer 
bei den seltsamen Vorgängen, die man in Deutschland „Reichsfinanzreform" 
nannte, durch, wohl aus den gleichen Gründen, welche die Erbanfallsteuer- 
projekte in den Orkus wandern ließen. 
Zahlen sprechen deutlicher als alles andere für oder wider die rechne- 
rische Richtigkeit von Unternehmungen. Das vorliegende Beispiel zeigt, was 
zu erreichen ist, wenn die allein bestimmende Rücksichtnahme auf das Wohl 
der Allgemeinheit als „suprema1ex" gilt. Leider ist das nur an recht wenigen 
Orten der Fall. Verwerfliche Interessengemeinschaft hat vielenorts maß- 
gebende Stellen davon abgehalten, der Terrainspekulation durch eigenes
	        
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