Skip to main content Jump to sidebar
MAK

Full text : Monatszeitschrift XII (1909 / Heft 10)

452



Abb. 7. Römerstraßen-Quartier

gewissen Grade wenigstens, jene skrupellose Verschuldungsanhäufung, die

nachgerade zur Regel geworden ist und mit der Zeit eine allgemeine

Schwächung finanzieller Leistungsfähigkeit nach sich ziehen wird. Nur

wenige Städte können sich gleich günstiger Verhältnisse rühmen wie Ulm

es kann. Kluge Voraussicht hat sich da glänzend bewährt. Mit Rücksicht

darauf, daß die an die bisher bestehenden Festungswerke anstoßenden

Privatgrundstücke durch Niederlegung der Wälle bedeutend an Wert

gewannen, mithin der Fall unverdienten Wertzuwachses hier vorliege, erbat

und erhielt der Ulmer Magistrat das Recht zur Erhebung einer berechtigten

 Zuwachssteuer. Auch darin dokumentiert sich die rationelle Bodenpolitik

 des Gemeinwesens. In ungezählten andern Städten läßt man den

durch ähnliche oder verwandte Verhältnisse geschaffenen Wertzuwachs

sozusagen unbesteuert in die Taschen bereits wohlhabender oder reicher

Bodenbesitzer abfließen und schafft neue Erträgnisquellen für den Steuersäckel

 durch eine ständig steigende Mehrbelastung der unteren und Mittelklassen.

 Bekanntermaßen fiel der Antrag einer Reichs-Wertzuwachssteuer

bei den seltsamen Vorgängen, die man in Deutschland „Reichsfinanzreform"

nannte, durch, wohl aus den gleichen Gründen, welche die Erbanfallsteuerprojekte

 in den Orkus wandern ließen.

Zahlen sprechen deutlicher als alles andere für oder wider die rechnerische

 Richtigkeit von Unternehmungen. Das vorliegende Beispiel zeigt, was

zu erreichen ist, wenn die allein bestimmende Rücksichtnahme auf das Wohl

der Allgemeinheit als „suprema1ex" gilt. Leider ist das nur an recht wenigen

Orten der Fall. Verwerfliche Interessengemeinschaft hat vielenorts maßgebende

 Stellen davon abgehalten, der Terrainspekulation durch eigenes
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.