Auf einem in der Nähe des mit prächtigen alten Bäumen bestandenen,
heute zur städtischen Promenade umgestalteten ehemaligen Glacis gelegenen
Gelände hat zunächst die „Ulmer Baugesellschaf " eine Reihe von sehr
gut eingerichteten Einzeln- und Doppelwohnhäusern mit Wohnungen zu
je vier Zimmern erstellt (Abb. 26 bis 31), die freihändig erworben werden
können, bei denen jedoch eine spekulative Steigerung der Einschätzungs-
werte nicht ausgeschlossen erscheint, da die „Weiterveräußerung" von
Anfang an statutarisch in Berücksichtigung gezogen ist. Freilich dürften
sprunghaft gesteigerte Preiserhöhungen kaum eintreten, nachdem direkt
daran anstoßend
ein weiteres Are-
al durch die „Ul-
mer Baugenos-
senschaft" von
derStadtgemein-
de in Erbbau-
recht erworben
und der Bebau-
ung unter ganz
andern Verhält-
nissen, als sie aus
freihändiger Er-
werbung sich er-
geben, erschlos-
sen werden. Die
Sache ist inso-
fern von Wich-
tigkeit, als hier
wiederdeutsches
Recht an Boden
gewinnt, das rö-
mische dagegen,
das ausschließ-
lichdielnteressen
des Besitzers vertrat, zurückgedrängt wird, sofern nicht nach Ablauf der
Baupachtzeit die Rückkehr zu weit richtigerer Bodenpolitik aus irgend-
welchen Gründen als nicht praktikabel sich erweist. Nach Ablauf der Erb-
pachtzeit fällt alles auf diesen der Stadtgemeinde als Eigentum verblie-
benen Grundstücken an Gebäuden Errichtete an die Bodeneigentümerin
gegen eine durch bestimmte Abmachungen von Anfang an festgesetzte Ent-
Schädigung zurück. Natürlich kann der Boden, das ist abermals ein großer
Fortschritt, nicht hypothekarisch belastet werden". Zur Errichtung einer
Abb. 33. Gemeinnützige Bauunternehmungen der Stadt Ulm. Einfarnilienwohnhäuser
auf Erbpaclnterrain an der Heinrichstraße
' Nach Eberstadx, „Die städtischen Bodenparzellierungen in England", beträgt die auf dem gesamten
deutschen Grundbesitz ruhende Hypothekenlast über sechzig Milliarden Mark, deren Verzinsung - auf zirka