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Volltext: Monatszeitschrift XII (1909 / Heft 10)

Auf einem in der Nähe des mit prächtigen alten Bäumen bestandenen, 
heute zur städtischen Promenade umgestalteten ehemaligen Glacis gelegenen 
Gelände hat zunächst die „Ulmer Baugesellschaf " eine Reihe von sehr 
gut eingerichteten Einzeln- und Doppelwohnhäusern mit Wohnungen zu 
je vier Zimmern erstellt (Abb. 26 bis 31), die freihändig erworben werden 
können, bei denen jedoch eine spekulative Steigerung der Einschätzungs- 
werte nicht ausgeschlossen erscheint, da die „Weiterveräußerung" von 
Anfang an statutarisch in Berücksichtigung gezogen ist. Freilich dürften 
sprunghaft gesteigerte Preiserhöhungen kaum eintreten, nachdem direkt 
daran anstoßend 
ein weiteres Are- 
al durch die „Ul- 
mer Baugenos- 
senschaft" von 
derStadtgemein- 
de in Erbbau- 
recht erworben 
und der Bebau- 
ung unter ganz 
andern Verhält- 
nissen, als sie aus 
freihändiger Er- 
werbung sich er- 
geben, erschlos- 
sen werden. Die 
Sache ist inso- 
fern von Wich- 
tigkeit, als hier 
wiederdeutsches 
Recht an Boden 
gewinnt, das rö- 
mische dagegen, 
das ausschließ- 
lichdielnteressen 
des Besitzers vertrat, zurückgedrängt wird, sofern nicht nach Ablauf der 
Baupachtzeit die Rückkehr zu weit richtigerer Bodenpolitik aus irgend- 
welchen Gründen als nicht praktikabel sich erweist. Nach Ablauf der Erb- 
pachtzeit fällt alles auf diesen der Stadtgemeinde als Eigentum verblie- 
benen Grundstücken an Gebäuden Errichtete an die Bodeneigentümerin 
gegen eine durch bestimmte Abmachungen von Anfang an festgesetzte Ent- 
Schädigung zurück. Natürlich kann der Boden, das ist abermals ein großer 
Fortschritt, nicht hypothekarisch belastet werden". Zur Errichtung einer 
 
Abb. 33. Gemeinnützige Bauunternehmungen der Stadt Ulm. Einfarnilienwohnhäuser 
auf Erbpaclnterrain an der Heinrichstraße 
' Nach Eberstadx, „Die städtischen Bodenparzellierungen in England", beträgt die auf dem gesamten 
deutschen Grundbesitz ruhende Hypothekenlast über sechzig Milliarden Mark, deren Verzinsung - auf zirka
	        
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