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Volltext: Monatszeitschrift XII (1909 / Heft 10)

 
 
 
 
 
des vorhandenen historischen StoHes. 
Einem Wunsche der Leitung des städti- 
schen Museums Carolino-Augusteum in 
Salzburg folgend, gebe ich im nachstehen- 
den die Geschichte des Handwerks der 
Zinngießer in dieser Stadt. 
Aus dem Jahre 1487 stammt die älteste 
Ordnung. Sie anzuerkennen und zu 
erweitern versammelten sich X507 
die Meister des Handwerks, Joachim 
Berndorffer, Heinrich Perchheim 
(auch Pergkhaimer genannt),dessen 
Bruder Hans Perchheim und Rup- 
recht Schmuck, beim Bürgermeister 
der Stadt und beschlossen hier im Beisein 
der Ratsherren und Richter mehrere Zu- 
sätze zur alten Handwerksordnung. Der 
wichtigste dieser Beschlüsse betraf die 
Zinnprobe , das Stadtzeichen, welches 
nunmehr jeder, auch der kleinsten Arbeit 
aufgedrückt werden sollte. Um zu ver- 
hindern, daß diese Stadtprobe durch Er- 
zeugung minderer Ware in Verruf kom- 
men könnte, mußten Berndorffer und die 
Mitmeister einen feierlichen Eid schwören 
„das sy ir arbait gut und nit anders 
machen wöllen". Es sollten weiters die 
Beschaumeister nicht nur die fertige Ar- 
beit prüfen, sondern auch wiederholt und 
unangesagt in den Werkstätten erschei- 
nen und das „Zeug" schon in der „Gru- 
ben", weiters „wann es gossen wird" 
beschauen. Es handelte sich hier also 
offenbar um die Kontrolle, ob dem Zinn nicht zuviel Blei zugesetzt wurde. Ent- 
sprach das Rohmaterial hinsichtlich seines Zinngehalts oder die fertige Ware 
hinsichtlich ihrer Güte nicht den Anforderungen eines „fürnehmben und er- 
samen hanndtwerchs", so wurde Material, beziehungsweise Ware wieder ein- 
geschmolzen. Die beiden Beschaumeister durften die Eisen mit dem Stadt- 
zeichen keinem andern Meister leihen, noch ihre eigenen Arbeiten persön- 
lich bezeichnen. Sie trugen Sorge, daß der Fertiger für die Punzierung von 
je zehn Pfund Ware einen Pfenning als Abgabe für die Stadt und einen Heller 
dem Beschaumeister als Entschädigung für seine Funktion entrichte. Das 
Beschaueisen wurde nach jedem Gebrauch versiegelt und in die Zunftlade 
eingeschlossen. 
Abb. z. Zinnkanne aus der Werkstatt der Brüder 
Perghaimer, um 1520
	        
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