kommet, unsere ganzwillige Dienste nach
Standes gebühr zuvor, verkhunden und
bekhennen hirmit, dass untengesezten
dato vor uns eingangs berührten Maistern
der bürgerlichen Züngiesser bei? offener
Lade erschinen ist N: N2, das er wegen
AbP-"ßmarke d" seines erlehrneten Züngiesser-Hand-
MeistersJakobLehrl . ,_ . .
aus dem 12m U55 werckhs hinfuro zu treiben und seiner Be-
queniblichkeit nach sich zu niederlassen
ssgikjrxvr-nelirlirllgßaniiigä entschlossen, und uns gebührend ersuchet, ihme eine
Mamas aus dem mm schrüftliche Kundtschaft wegen seines ehrlich erlehrnten
uss Handwercks zu ertheillen, weillen wür dann ihm solches
nicht abschlagen können, sondern vielmehr bezeugen
müssen, dass Vorzeiger dieses der N: N: anno eintausend sibenhundert und
zwej? und zwainzig den fünfzechenden Monathstag Novembris für uns ge-
bührlich auf vier Jahr lang aufgedinget worden und das Züngiesserhandt-
werck bei? seinen Lehr-Herrn N: N: als unseren Mitburger alhier recht und
redlich ganze vier Jahr unzertrennet nach-
einander erlehmet, sich auch währender
Lehr-Jahren gegen den ganzen Handtwerck
sowol auch maniglichen dieses orths anders
nicht denn gehorsamblich, christlich, threji,
erbahr, fieissig erzeiget und verhalten, wie
solches eines ehrliebenden Lehr-Jungen ge-
zimmet und gebühret; ist auch nach voll-
ständiger unverrückter Endigung seiner Lehr
den . . , . . . . Monathstag des anno . . . . . . .
Jahrs in gegenwarth eines ganzen ehrsamb
zusammengeforderten Handwercks vor offner
Laad widerumb ledig und los gezählet wor-
den; diesem allen nach nun ist an einen Jeden
der gebühr nach unser respective dienstliches
Ersuchen, sonderlich an alle und iede Ge-
schworne, Älteste und I-Iandtwercks-Maister
des löblichen Handtwercks der burgerlichen
Zünngiesser, welche mit dieser Schrüfft er-
suchet werden, unser Heissiges Bitten, sie
wollen mehr besagten N: N: Ihnen nicht
allein günstig befohlen sein lassen, sonderen
auch diesen unsern warhafften gezeugnuss
vollen Glauben zustöllen, ihme in Ihrer Zunft
willig annehmen auch sonsten allen guten und
geneigten Willen erweisen, welches er mit
Abb. 29. Sechsseitige Schraubendasche
_ _ _ mit der Figur des Rüepai (des ständigen
schuldigster Danckbeiiissenheit erkennen wird, Begleiters des Hanswurstes). Um 1750
au!