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die Schildhalter sind dementsprechend umgestellt, siehe
Abbildung 31, entnommen einem Fakturenkopf aus
Edinburgh, 1901.
Die Schotten begründen diese ihre Umstellung der
beiden Wappenbilder damit, daß im Jahre 1603 ein schot-
tischer König den englischen Thron bestiegen habe,
England also eigentlich ein Besitz des schottischen
Königshauses geworden war, daher nicht auf den ersten,
sondern auf den zweiten Platz im Unionswappen gehöre.
Diese, in möglichster Kürze vorgeführte Entwick-
_ _ _ _ Abb. 18. Wappen von Groß-
lung des englischen Wappenbilds, wobei nur der Schild britannien und Hannover
ohne alle weiteren Nebenbestandteile des Wappens, ("mbis m6)
wie Helm, Krone, Schildhalter etc., berücksichtigt wurde, möge als illu-
strierendes Beispiel für den innigen Zusammenhang zwischen Landes-
geschichte und Landeswappen dienen und zeigen, wie sich die Schicksale
der Länder, ob freudige oder traurige, in ihren Wappen spiegeln.
11 X
II!
Die ersten Landeswappen waren sehr einfach in ihren heraldischen
Motiven, allmählich wurden sie, wie wir dies bei dem englischen Wappen
verfolgen konnten, immer reichhaltiger und komplizierter, bis sie zu jenen
monströsen Gebilden auswuchsen, wie solche in den sogenannten „großen"
Staatswappen mancher Reiche zu sehen sind. So führen zum Beispiel Öster-
reich (bis zum Jahr 1867) 6x", Preußen (Abb. 32) 55, Sachsen-Coburg und
Gotha 24, Sachsen-Altenburg 20, Sachsen-Meiningen 18, die beiden Fürsten-
tümer Schwarzburg je I4, Dänemark, das Königreich Sachsen und Braun-
schweig je I3, Anhalt I2 Wappenbilder in ihren Schilden. Derartige felder-
reiche Wappen können selbstverständlich in den seltensten Fällen verwertet
werden und man sah sich deshalb gezwungen, sogenannte „mittlere", das
heißt mit einer geringeren Anzahl von Feldern versehene (Abb. 33), und
endlich „kleine" Staatswappen zu schaffen, weil die großen Wappen, wollte
man sie vollkommen deutlich zur Darstellung bringen, einen viel zu großen
Raum und natürlich auch diesen entsprechende Kosten
beanspruchen. Diese großen Staatswappen kommen
zumeist nur in den großen Staatssiegeln zur Verwen-
dung, die wiederum nur bei außergewöhnlichen Veran-
lassungen, bei Traktaten, Verträgen, Gesandtschafts-
pässen etc., in Gebrauch genommen werden.
Manche dieser Wappenfelder in den großen Staats-
wappen präsentieren nicht immer wirklichen Besitz,
sondern sind entweder bloße Erinnerungswappen ehe-
maligen Besitzes oder auch Anspruchswappen, die den
Anspruch auf das betreffende Territorium dokumen-
Abb-'QÄW'PP"' "o" Gmß" tieren, die Rechte darauf nicht in Vergessenheit geraten
britannien und Hannover
(i 8 x 6 bis i 837) " Siehe „Kunst und Kunsthandwerk" 1 908, Nr. 8 und g, Seite 473, Abbildung 1 7.