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Volltext: Monatszeitschrift XII (1909 / Heft 8 und 9)

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die Schildhalter sind dementsprechend umgestellt, siehe 
Abbildung 31, entnommen einem Fakturenkopf aus 
Edinburgh, 1901. 
Die Schotten begründen diese ihre Umstellung der 
beiden Wappenbilder damit, daß im Jahre 1603 ein schot- 
tischer König den englischen Thron bestiegen habe, 
England also eigentlich ein Besitz des schottischen 
Königshauses geworden war, daher nicht auf den ersten, 
sondern auf den zweiten Platz im Unionswappen gehöre. 
Diese, in möglichster Kürze vorgeführte Entwick- 
 
_ _ _ _ Abb. 18. Wappen von Groß- 
lung des englischen Wappenbilds, wobei nur der Schild britannien und Hannover 
ohne alle weiteren Nebenbestandteile des Wappens, ("mbis m6) 
wie Helm, Krone, Schildhalter etc., berücksichtigt wurde, möge als illu- 
strierendes Beispiel für den innigen Zusammenhang zwischen Landes- 
geschichte und Landeswappen dienen und zeigen, wie sich die Schicksale 
der Länder, ob freudige oder traurige, in ihren Wappen spiegeln. 
11 X 
II! 
Die ersten Landeswappen waren sehr einfach in ihren heraldischen 
Motiven, allmählich wurden sie, wie wir dies bei dem englischen Wappen 
verfolgen konnten, immer reichhaltiger und komplizierter, bis sie zu jenen 
monströsen Gebilden auswuchsen, wie solche in den sogenannten „großen" 
Staatswappen mancher Reiche zu sehen sind. So führen zum Beispiel Öster- 
reich (bis zum Jahr 1867) 6x", Preußen (Abb. 32) 55, Sachsen-Coburg und 
Gotha 24, Sachsen-Altenburg 20, Sachsen-Meiningen 18, die beiden Fürsten- 
tümer Schwarzburg je I4, Dänemark, das Königreich Sachsen und Braun- 
schweig je I3, Anhalt I2 Wappenbilder in ihren Schilden. Derartige felder- 
reiche Wappen können selbstverständlich in den seltensten Fällen verwertet 
werden und man sah sich deshalb gezwungen, sogenannte „mittlere", das 
heißt mit einer geringeren Anzahl von Feldern versehene (Abb. 33), und 
endlich „kleine" Staatswappen zu schaffen, weil die großen Wappen, wollte 
man sie vollkommen deutlich zur Darstellung bringen, einen viel zu großen 
Raum und natürlich auch diesen entsprechende Kosten 
beanspruchen. Diese großen Staatswappen kommen 
zumeist nur in den großen Staatssiegeln zur Verwen- 
dung, die wiederum nur bei außergewöhnlichen Veran- 
lassungen, bei Traktaten, Verträgen, Gesandtschafts- 
pässen etc., in Gebrauch genommen werden. 
Manche dieser Wappenfelder in den großen Staats- 
wappen präsentieren nicht immer wirklichen Besitz, 
sondern sind entweder bloße Erinnerungswappen ehe- 
maligen Besitzes oder auch Anspruchswappen, die den 
Anspruch auf das betreffende Territorium dokumen- 
Abb-'QÄW'PP"' "o" Gmß" tieren, die Rechte darauf nicht in Vergessenheit geraten 
britannien und Hannover 
(i 8 x 6 bis i 837) " Siehe „Kunst und Kunsthandwerk" 1 908, Nr. 8 und g, Seite 473, Abbildung 1 7. 

	        
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