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Volltext: Monatszeitschrift XII (1909 / Heft 8 und 9)

und nicht im Staatswappen angebracht wer- c 
den, weil ja der Staat als solcher, ausge- 
nommen die Freistaaten, niemals Chef und 
Verleiher eines Ordens ist. Bei Republiken ist 
selbstverständlich die Sachlage ganz anders; 
hier verleiht der Staat die etwaigen Orden, 
deren Ketten oder Bänder deshalb vollbe- Abt w a Hub 
rechtigt in den Wappen dieser Staaten er- Schild, b Mine]- 
scheinen können, siehe zum Beispiel den Or- sehnt "häuckm" 
den der Ehrenlegion im Wappen von Frank- s: 
reich (Abb. I). - Rangkronen und Ordensketten gehören zur Außendekora- 
tion eines Wappens, zu den sogenannten „Prachtstückenß wozu auch die 
Schildhalter, Banner und Standarten, Devisenbänder, Wappenmäntel und 
Pavillons oder Wappenzelte zu zählen sind, während der Helm mit seiner 
Decke und dem Kleinode, das „Oberwappen", zu den Hauptstücken eines 
Wappens gehört, dem Schilde fast gleichwertig ist. 
Im Gegensatz zu den Geschlechtswappen spielt der Helm in den Landes- 
wappen nicht dieselbe hervorragende Rolle wie bei jenen, weil die regie- 
renden Häuser sich von der Aufstellung ihrer Kleinodhelme so ziemlich rasch 
emanzipiert und, wie leicht begreifiich, besonderen Gefallen an den heraldisch 
allerdings wenig wertvollen, aber dafür der Allgemeinheit mehr imponie- 
nierenden Rangkronen gefunden hatten. 
In den großen Staatswappen der deutschen Länder ist dagegen der 
Helm noch sehr häufig anzutreffen. So führt Preußen den sogenannten 
Königshelm, einen goldenen Helm mit aufgeschlagenem Visier, mit Decke 
und aufgesetzter königlicher Krone (Abb. 32), ein heraldisches Requisit, das 
sich Preußen 1701 für sein neues königliches Wappen aus dem Wappen der 
französischen Könige entliehen hatte. Sachsen-Altenburg, hier aber mit 
dem sächsischen Kleinod geschmückt, und Württemberg, hier der königlich 
gekrönte Helm ohne Decke, dafür nicht offen, sondern mit Spangen ge- 
schlossen (Abb. 41), sind die einzigen deutschen Staaten, die diese franzö- 
sische Mode nachgeahmt haben. Das Wappen von Württemberg, im Jahre 
1817 geschaffen und dem heraldischen Geschmack jener Zeit entsprechend 
aufgerissen, wollte man schon längst neu konstruieren, um alle 
 
Abb. 38. Wappen- 
schild von Chile 
dem Wappen anhaftenden historischen und heraldischen 
Ü Fehler hinauszuschaffen, aber bisher konnte trotz der vielen 
Vorschläge von fachmännischer Seite in dieser Angelegenheit 
E] nichts erreicht werden. Das württembergische Wappen ist das 
G häßlichste und unrichtigste unter allen deutschen Staatswappen 
und kann in dieser Beziehung nur als abschreckendes Beispiel 
dienen. Den königlichen Helm der Bourbonen finden wir 
Ahb- 40- a Hm- weiters noch in den großen Staatswappen von Belgien und 
"'11" b Ehm" Italien, auch der Helm des heiligen Großfürsten Alexander 
stelle, c Nabel- _ 
mm Newsky auf dem Schilde des großen russischen Staatswappens
	        
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