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SIAATSHERALDIK so- VON H. G. STRÖHL-
MODLING sc-
NTER Staatsheraldik versteht man die Lehre von
dem auf historischer Grundlage fußenden Aufbau
und der fachgemäßen Durchbildung heraldischer
Symbole eines Staates, also in erster Linie die
Lehre von den Reichs-, Provinz- und sonstigen
Gebietswappen eines Staates. Die Flaggen und
Fahnenbilder sowie die weiteren Embleme, wie
etwa Bilddevisen, Badges und so weiter kommen
dabei erst in zweiter Linie in Betracht. Man sollte
nun glauben, daß jeder Bürger eines Staates mit
den symbolischen Zeichen dieses seines Staates, seiner Heimat wohl vertraut
sei, weil er diese Symbole auf den Münzen und Geldnoten mit sich herumträgt,
sie auf den Schildern der Ämter und auf den Drucksachen täglich zu sehen
bekommt, als Militär sie auf der Fahne oder Flagge, auf der Kopfbedeckung
und andern Bestandteilen seiner Ausrüstung stets vor sich hat _ aber merkv
würdigerweise ist dies nur sehr selten der Fall. Das Staatssymbol ist den
meisten Leuten eine vollständige Terra incognita, der sie auch nicht das
geringste Interesse entgegenbringen. Unter Hunderten ist kaum einer, der
das Staatssymbol sich je einmal näher und eingehender betrachtet hat und
es von einem ähnlich geformten fremden Staatssymbol unterscheiden könnte.
Wer diese beschämende Tatsache in Zweifel ziehen möchte, mache nur
einmal zum Beispiel in Österreich eine Probe mit dem kleinen russischen
Staatswappen, das dem österreichischen im Aufbau ziemlich ähnlich ist, und
er wird sich überzeugen, daß, namentlich wenn das Wappen bloß im Schwarz-
druck vorliegt, nur sehr wenige Leute die von dem Wappen der Heimat
abweichende Gestaltung erkennen werden.
Es ist hier nicht der Ort, sich eingehend über das mannigfaltige Detail
der Staatsheraldik auszulassen, aber einiges über dieses Thema möge doch
vorgeführt werden, das speziell für den in der Praxis stehenden Künstler
und Kunstgewerbetreibenden von Interesse sein dürfte, weil besonders die
Letzteren, namentlich Dekorationsmaler, Zeichner und Lithographen, Bild-
hauer, Ziseleure und Graveure etc. sehr häufig mit den Staatssymbolen der
Heimat und der Fremde zu tun bekommen und es vielleicht doch nicht so
ganz nutzlos sein wird, wenn von einem, der sich fast ausschließlich diesem
Zweige der Heraldik gewidmet hat, ein orientierender Überblick über dieses
Gebiet der alten Heroldskunst geboten wird, über ein Gebiet, dem immer
wieder Neues entwächst, so lange auf Erden Staaten bestehen, neue sich
bilden werden.
Ohne Staatssymbol findet eben heute kein Staat für längere Zeit sein
Auskommen, er muß seine Existenz durch irgendein farbiges, den Augen
sichtbares Merkmal dokumentieren. Einen Beweis dafür gibt uns Frankreich,
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