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Volltext: Monatszeitschrift XII (1909 / Heft 8 und 9)

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Abb. 4. Avers des Milnzsiegels Leopold VI. (1205) 
Zeit goldene Kreuze auf weißem 
Grund bekannt, die später weiß auf 
rot getragen worden sind, siehe die 
„Reimchronik" des Ottokar I-Iorneck 
(1- 1320): „daz velt in röter varbe, 
darinne was en mitten ein wizez 
kriuz gesniten". Diese ersten Heer- 
bannszeichen in Fahnenform be- 
saßen nur geringen heraldischen 
Charakter und dies änderte sich 
auch dann nicht sofort, als man be- 
gann, zur Kenntlichmachung der 
Krieger, deren Gesicht unter dem 
Topfhelm des XII. Jahrhunderts 
gänzlich verschwand, wappenmäßige 
I-Ieerzeichen auf den Rüststücken, 
auf Schild und Helm, am Panzerhemd 
und Kursit anzubringen. Die großen, 
den ganzen Mann deckenden, sogenannten „Normannenschilde" der Früh- 
zeit eigneten sich ganz besonders zur Aufnahme von heraldischen Figuren 
verschiedenster Formation. 
Längere Zeit hindurch werden neben heraldischen Schilden die unheral- 
disch ausgestatteten Banner weiter benutzt, weil man sich von den alt- 
hergebrachten, erinnerungsreichen Zeichen nicht so leicht trennen konnte, 
bis endlich auch das Banner ausschließlich und einheitlich mit dem dazu- 
gehörigen Schilde wappenmäßige Bilder aufnahm. Diese Bilder waren aber 
im Anfang niemals persönliche 
Zeichen ihrer Träger, sondern stets 
Zeichen des betreffenden Heer- 
banns, die bis zum Ende des XII. 
jahrhunderts nur von Fürsten und 
Dynasten eben als Herren des be- 
treffenden I-Ieerbanns, als Abzeichen 
ihrer Hoheit geführt wurden, von 
ihren Untergebenen, ihren Gefolgs- 
leuten aber als Zeichen der Zu- 
gehörigkeit zu ihnen. 
Aus diesem Heerbannszeichen 
entwickelten sich allmählich die 
späteren Landeswappen. Auch die 
minderen Herrschaftswappen, die 
Wappen von Territorien mäßigen 
Umfangs, lassen sich von solchen 
Feldzeichen ableiten, weil die Lebens- 
 
Abb. 5 Revers des Münzsiegels Leopold VI. (m05)
	        
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