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Volltext: Monatszeitschrift XII (1909 / Heft 8 und 9)

(Abb. 5) den Panther der Steiermarkl, beide nicht 
Geschlechtswappen des Herzogs, sondern Heer- 
bannszeichen der Herzogtümer, die in den Besitz des 
Herzogs gekommen waren. 
Die Mödlinger Linie der Babenberger, die das 
Heerbannszeichen ihres Hauses allein benutzte, starb 
bereits mit dem Sohne Heinrichs um 1236 aus, also 
noch um I0 Jahre früher als die Hauptlinie. Ihr 
Bannerzeichen überdauerte aber das Geschlecht, 
denn die Löwen, der Raumfüllung der Schildhälfte 
Aim 8' Siegel "km5 w" halber um einen vermehrt, lassen sich im Wappen 
Liechtenstein, Marschalls von _ 
5m" (m0) des Herzogtums Kärnten (Abb. 6) und um einen re- 
duziert im Wappen des Herzogtums Salzburg (Abb. 7) 
nachweisen. Interessant für diesen Fall ist auch das Siegel des bekannten 
Minnesängers Ulrich von Liechtenstein aus dem Jahre 1270 im Stiftsarchiv 
zu St. Lambrecht. Er bekleidete die Würde eines Marschalls von Steier, also 
jene Amtsstelle, die das Aufgebot an den Heerbann erließ und das Landes- 
banner entfaltete. Das Siegel, im Umriß das viereckige Bannertuch imitierend, 
zeigt den steierischen Panther, zu dessen Füßen das Liechtensteinsche Feld- 
zeichen, die beiden schwarzen Schrägbalken in Silber angebracht ist (Abb. 8). 
Dieses eine hier vorgeführte Beispiel illustriert in recht deutlicher Weise 
das Wesen der Heerbannszeichen und der aus ihnen hervorgegangenen 
Landeswappen. 
DasBannerzeichen übertrug sich, war es einmal imSchilde aufgenommen, 
auch auf das Geschlecht des betreffenden Bannerherrn und blieb an diesem 
als Geschlechtswappen haften, besonders als die Lehen erblich geworden 
waren, und es sind verhältnismäßig nur wenige Fälle vorhanden, wo dies 
nicht geschah. Das Feldzeichen ist also auch die Quelle, welcher die meisten 
Wappen des sogenannten Uradels ihren Ursprung verdanken. 
Die Landeswappen und die Geschlechtswappen der betreffenden Fürsten 
und Dynasten fallen gewöhnlich in eins zusammen, ausgenommen natürlich 
jene derzeit allerdings sehr zahlreichen Fälle, wo das Regentenhaus fremdem 
Boden entstammt. So ist zum Beispiel das 
 
äßgz iigätca.flg_i?i{e"b7 ab Geschlechtswappen des österreichischen 
w ' t .- - n" . . . . . 
n . , i)  22'"? Kaiserhauses nicht identisch mit dem 
ciäliwtjßpßiqt österreichischen Landeswappen, sondern 
f? leubeffqq mit jenem von Lothringen, wenngleich 
man diesem das Wappen der Habsburger 
voranstellt, trotz des im Jahre 1740 erfolgten Erlöschens 
dieses Hauses im Mannesstamm. Auch das Geschlechts- 
wappen des preußischen Königshauses ist nicht das 
' Die hinter dem Panther sichtbare Lilie diente nur als Beizeichen, um das 
Abb. 9. Castilien und steirische Wappenbilcl von dem mit ihm ganz gleichen ehemaligen Wappen von 
Leon nach Matthäus Kärnten zu unterscheiden. Dieses Beizeichen ist aber in späteren Siegeln des 
Parisiensis (zirka 1244) Herzogs nicht mehr sichtbar. 

	        
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