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Full text: Monatszeitschrift XIII (1910 / Heft 2)

tierung des Hauses gegeben, mögen die Reste der Mahlzeit in die geleerten 
Becher geschüttet und diese dann mit dem Inhalt vergraben worden sein. 
Diese Sitte, das Haus mit einem derartigen Opfer vor bösen Geistern und 
vor Unheil zu bewahren, ist alt und sie hat sich wohl bei den Slawen länger 
als bei anderen Völkern erhalten. Die Erde, welche ein Bauwerk zu tragen 
hatte, mußte gesühnt werden und so setzte man ganze Reihen von Gefäßen, 
deren Menge mit der Zahl der beim Baue beschäftigten Leute übereinge- 
stimmt haben mag, in besondere Nischen und Gewölbe der Baufundamente. 
Eine Erklärung fordert noch die Eigentümlichkeit, daß der Hohlraum 
 
Abb. 22. Erztaufe der Martinskirche in Halberstadt, um 1300 
der Brünner Metbecher bis in den engen Fuß, also bis zur Stehüäche 
hinabreicht und so anscheinend eine gründliche Reinigung des Gefäßes 
nach dem jedesmaligen Gebrauch kaum zuließ. Der Fuß war eben niemals als 
Standfuß gedacht, sondern lediglich für die Hand des Trinkers bestimmt. 
Im leeren Zustand wurde der Becher gestürzt und ruhte daher auf dem 
Mündungsrand auf; gefüllt blieb er so lange in der Hand des Trinkers, bis er 
geleert war. So motiviert sich auch der auffallend dünne Boden gegenüber dem 
breiten, bei seiner Verbindung mit dem Gefäßkörper noch durch mehrere 
Wulste verstärkten Becherrand, der einem heftigen Niederstellen standhalten 
mußte - ein weiteres Argument für die Bestimmung dieser Trinkgefäße als 
Becher bei dem öffentlichen Ausschank. 
Wie lange sich die Form erhalten hat, ist kaum festzustellen. In einem 
kleineren, hellbraun glasierten Exemplar, einem Fundstück aus der Fröhlicher-
	        
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