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Volltext: Monatszeitschrift XIII (1910 / Heft 6 und 7)

Vater dem Stifte geschenkt hatte, feierlich beschworen haben, daß er jeder- 
zeit ein Beschützer von I-Ieiligenkreuz sein und für dessen Erhaltung immer- 
währende Sorge tragen wolle. Dieser legendäre Vorgang erklärt im späteren 
Stiftswappen das Kreuz mit der aufgelegten Schwurhand. 
In einem Konventsiegel aus dem XIV. Jahrhundert mit der Legende 
S. CONVENTVS - SCE - CRVCIS erscheint die sitzende Madonna mit dem 
Jesuskind, das ein Kreuzchen, dessen unterer Arm verlängert ist, in der 
Linken hält. Ein ähnliches Kreuz, zwischen einem Stern und einem sinkenden 
Halbmond, ist als Seitendekoration in einem Siegel des Abtes Otto (1318-1328) 
an einer Urkunde von 1324, ebenso in einem Gütersiegel, die Figuren auf 
einem Fahnentuch angebracht, zu sehen. 
In einem Siegel von 1402 des Abtes Albert (1402-1414) erscheint die 
Abtiigur, in der Rechten ein gestieltes Tatzenkreuz, in der Linken ein Pedum 
haltend. 
Die gleiche Darstellung zeigt noch ein Siegel von 1434 des Abtes 
Johann II. von Spanberg (1417-1435). 
Unter diesem Abte, auf einem Titelblatt des Grundbuches über die 
Stiftsgüter diesseits der Donau vom Jahre 1430, erscheint nun das Stifts- 
wappen von Heiligenkreuz zum erstenmal: in Gelb ein rotes geradarmiges 
Tatzenkreuz, belegt mit einer naturfarbigen Schwurhand (Abb. 41). 
Diese einfache, aber heraldisch gute Farbengebung hat sich leider im 
Laufe der Zeit geändert, hat teils schlechten, teils weniger guten Platz gemacht. 
So erscheint zum Beispiel im Wappenalbum der niederösterreichischen 
Landesverordneten im Wappen des Abtes Marianus I. Schirmer(16g3 -1705) 
aus dem Jahre 1700 das Stift mit einem gemeinen, durchlaufenden roten 
Kreuz im blauen Feld eingetragen, während im Wappen des Abtes Robert 
Leeb (1728-1755) aus dem Jahre 1738 das rote Kreuz schwebend dargestellt 
wird, ebenso im Wappen des Abtes Nikolaus II. Kasche (1806-1824) aus 
dem Jahre 1811. Diese unheraldische Zusammenstellung von Rot und Blau 
suchte man später durch eine goldene Einfassung des Kreuzes zu bessern, 
wie dies in der Abbildung 39 zu sehen ist. 
Abt Ulrich II. (1555-1584) führte in seinem Siegel eine sehr hübsche Dar- 
stellung des Stiftswappens. Das mit der Schwurhand belegte, geradarmige 
Tatzenkreuz ist in den Winkeln desselben mit je drei hervorbrechenden 
Strahlen versehen. 
Nach der Stiftschronik soll Hieronymus Feigl (1536-1543) der erste 
infulierte Abt von I-Ieiligenkreuz gewesen sein. 
Am 29. Juli 1734 war das Stift Sankt Gotthard, nächst der steirischen 
Grenze im Eisenburger Komitat (Vas) gelegen, „für immerwährende Zeiten" 
mit Heiligenkreuz vereint worden und jeder Abt von Heiligenkreuz sollte 
auch Abt von Sankt Gotthard sein. 
Sankt Gotthard führt als Stiftswappen in Rot ein schwebendes silbernes, 
geradarmiges Tatzenkreuz, mit dem der silberne Buchstabe „G" verflochten 
ist (Abb. 42). Dieses Wappen wurde von den Äbten neben dem Wappen von
	        
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