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MAK

Full text : Monatszeitschrift XIII (1910 / Heft 6 und 7)

Vater dem Stifte geschenkt hatte, feierlich beschworen haben, daß er jederzeit

 ein Beschützer von I-Ieiligenkreuz sein und für dessen Erhaltung immerwährende

 Sorge tragen wolle. Dieser legendäre Vorgang erklärt im späteren

Stiftswappen das Kreuz mit der aufgelegten Schwurhand.

In einem Konventsiegel aus dem XIV. Jahrhundert mit der Legende

S. CONVENTVS - SCE - CRVCIS erscheint die sitzende Madonna mit dem

Jesuskind, das ein Kreuzchen, dessen unterer Arm verlängert ist, in der

Linken hält. Ein ähnliches Kreuz, zwischen einem Stern und einem sinkenden

Halbmond, ist als Seitendekoration in einem Siegel des Abtes Otto (1318-1328)

an einer Urkunde von 1324, ebenso in einem Gütersiegel, die Figuren auf

einem Fahnentuch angebracht, zu sehen.

In einem Siegel von 1402 des Abtes Albert (1402-1414) erscheint die

Abtiigur, in der Rechten ein gestieltes Tatzenkreuz, in der Linken ein Pedum

haltend.

Die gleiche Darstellung zeigt noch ein Siegel von 1434 des Abtes

Johann II. von Spanberg (1417-1435).

Unter diesem Abte, auf einem Titelblatt des Grundbuches über die

Stiftsgüter diesseits der Donau vom Jahre 1430, erscheint nun das Stiftswappen

 von Heiligenkreuz zum erstenmal: in Gelb ein rotes geradarmiges

Tatzenkreuz, belegt mit einer naturfarbigen Schwurhand (Abb. 41).

Diese einfache, aber heraldisch gute Farbengebung hat sich leider im

Laufe der Zeit geändert, hat teils schlechten, teils weniger guten Platz gemacht.

So erscheint zum Beispiel im Wappenalbum der niederösterreichischen

Landesverordneten im Wappen des Abtes Marianus I. Schirmer(16g3 -1705)

aus dem Jahre 1700 das Stift mit einem gemeinen, durchlaufenden roten

Kreuz im blauen Feld eingetragen, während im Wappen des Abtes Robert

Leeb (1728-1755) aus dem Jahre 1738 das rote Kreuz schwebend dargestellt

wird, ebenso im Wappen des Abtes Nikolaus II. Kasche (1806-1824) aus

dem Jahre 1811. Diese unheraldische Zusammenstellung von Rot und Blau

suchte man später durch eine goldene Einfassung des Kreuzes zu bessern,

wie dies in der Abbildung 39 zu sehen ist.

Abt Ulrich II. (1555-1584) führte in seinem Siegel eine sehr hübsche Darstellung

 des Stiftswappens. Das mit der Schwurhand belegte, geradarmige

Tatzenkreuz ist in den Winkeln desselben mit je drei hervorbrechenden

Strahlen versehen.

Nach der Stiftschronik soll Hieronymus Feigl (1536-1543) der erste

infulierte Abt von I-Ieiligenkreuz gewesen sein.

Am 29. Juli 1734 war das Stift Sankt Gotthard, nächst der steirischen

Grenze im Eisenburger Komitat (Vas) gelegen, „für immerwährende Zeiten"

mit Heiligenkreuz vereint worden und jeder Abt von Heiligenkreuz sollte

auch Abt von Sankt Gotthard sein.

Sankt Gotthard führt als Stiftswappen in Rot ein schwebendes silbernes,

geradarmiges Tatzenkreuz, mit dem der silberne Buchstabe „G" verflochten

ist (Abb. 42). Dieses Wappen wurde von den Äbten neben dem Wappen von
            
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