Vater dem Stifte geschenkt hatte, feierlich beschworen haben, daß er jeder-
zeit ein Beschützer von I-Ieiligenkreuz sein und für dessen Erhaltung immer-
währende Sorge tragen wolle. Dieser legendäre Vorgang erklärt im späteren
Stiftswappen das Kreuz mit der aufgelegten Schwurhand.
In einem Konventsiegel aus dem XIV. Jahrhundert mit der Legende
S. CONVENTVS - SCE - CRVCIS erscheint die sitzende Madonna mit dem
Jesuskind, das ein Kreuzchen, dessen unterer Arm verlängert ist, in der
Linken hält. Ein ähnliches Kreuz, zwischen einem Stern und einem sinkenden
Halbmond, ist als Seitendekoration in einem Siegel des Abtes Otto (1318-1328)
an einer Urkunde von 1324, ebenso in einem Gütersiegel, die Figuren auf
einem Fahnentuch angebracht, zu sehen.
In einem Siegel von 1402 des Abtes Albert (1402-1414) erscheint die
Abtiigur, in der Rechten ein gestieltes Tatzenkreuz, in der Linken ein Pedum
haltend.
Die gleiche Darstellung zeigt noch ein Siegel von 1434 des Abtes
Johann II. von Spanberg (1417-1435).
Unter diesem Abte, auf einem Titelblatt des Grundbuches über die
Stiftsgüter diesseits der Donau vom Jahre 1430, erscheint nun das Stifts-
wappen von Heiligenkreuz zum erstenmal: in Gelb ein rotes geradarmiges
Tatzenkreuz, belegt mit einer naturfarbigen Schwurhand (Abb. 41).
Diese einfache, aber heraldisch gute Farbengebung hat sich leider im
Laufe der Zeit geändert, hat teils schlechten, teils weniger guten Platz gemacht.
So erscheint zum Beispiel im Wappenalbum der niederösterreichischen
Landesverordneten im Wappen des Abtes Marianus I. Schirmer(16g3 -1705)
aus dem Jahre 1700 das Stift mit einem gemeinen, durchlaufenden roten
Kreuz im blauen Feld eingetragen, während im Wappen des Abtes Robert
Leeb (1728-1755) aus dem Jahre 1738 das rote Kreuz schwebend dargestellt
wird, ebenso im Wappen des Abtes Nikolaus II. Kasche (1806-1824) aus
dem Jahre 1811. Diese unheraldische Zusammenstellung von Rot und Blau
suchte man später durch eine goldene Einfassung des Kreuzes zu bessern,
wie dies in der Abbildung 39 zu sehen ist.
Abt Ulrich II. (1555-1584) führte in seinem Siegel eine sehr hübsche Dar-
stellung des Stiftswappens. Das mit der Schwurhand belegte, geradarmige
Tatzenkreuz ist in den Winkeln desselben mit je drei hervorbrechenden
Strahlen versehen.
Nach der Stiftschronik soll Hieronymus Feigl (1536-1543) der erste
infulierte Abt von I-Ieiligenkreuz gewesen sein.
Am 29. Juli 1734 war das Stift Sankt Gotthard, nächst der steirischen
Grenze im Eisenburger Komitat (Vas) gelegen, „für immerwährende Zeiten"
mit Heiligenkreuz vereint worden und jeder Abt von Heiligenkreuz sollte
auch Abt von Sankt Gotthard sein.
Sankt Gotthard führt als Stiftswappen in Rot ein schwebendes silbernes,
geradarmiges Tatzenkreuz, mit dem der silberne Buchstabe „G" verflochten
ist (Abb. 42). Dieses Wappen wurde von den Äbten neben dem Wappen von