Bei einigen dieser geistlichen Wappen,
so bei Göttweig, Altenburg und Zwettl,
habe ich die mir bekannt gewordenen
ältesten Pastorale im Besitze dieser Stifte
zur Zeichnung benutzt." Diese Aufrisse sind
aber nicht genaue Kopien der uralten
Krummstäbe, sondern bloß freie Nach-
bildungen derselben, dem Stile der übrigen
Zeichnung angepaßt, soweit dies eben zu-
lässig war.
Auch die Helmkleinode mancher Stifts-
wappen (Herzogenburg, Klosterneuburg,
Göttweig und Seitenstetten "b", die dern
Laien meist völlig unbekannt sein dürften,
habe ich ebenfalls aufgenommen, weil sie für
manche Zwecke nicht zu unterschätzende
Dekorationsmotive geben. Diese Helm-
kleinode sind zwar im XIX. Jahrhundert
_ Abb. z. Reguliertes lateranensisches Chor-
fast ganz außer Gebrauch gekommen, ihr hmmsm. Hgfzoggnbufg
dekorativer Wert ist aber ein sehr bedeu-
tender und geben sie oft eine willkommene symmetrische Ergänzung des
Wappenbildes, wenn das Helmkleinod des persönlichen Wappens eines Abtes
in Funktion treten soll. (Siehe Abb. 10.)
Die Tinkturen der Stiftswappen sind in den Abbildungen durch die
allgemein gebräuchlichen heraldischen Schraffuren angedeutet worden, deren
Ablesung für den mit ihnen nicht Bewanderten durch die beigesetzten genauen
Blasonierungen der Wappenbilder wesentlich erleichtert wurde. Es ist nur
zu bedauern, daß man bei einigen Wappen, wie zum
Beispiel bei jenem von I-Ieiligenkreuz und von Zwettl,
von der alten, guten, heraldisch richtigen Tingierung
Abstand genommen hat und die Metallfelder (Gold
und Silber) durch Farbenfelder ersetzte, die nun, wie
leicht begreiflich, mit den beibehaltenen alten Farben
, der Figuren in Kollision geraten mußten und gegen
l das aus der Praxis hervorgegangene Farbengesetz i"
der Heraldik verstoßen.
Gewissermaßen als Einleitung wurden auch die
Wappen jener Orden, die in Niederösterreich Nieder-
lassungen besitzen, den Abhandlungen über die diesen
Orden zugehörigen Stifte vorangestellt, weil diese
Wappenbilder vielleicht hie und da für dekorative
' Abb. n, 28 und 44.
Abb. 3. Siegel des Kapitels '" Abb. 4, 8, 13 und a5.
des Stiftes l-Ierzogenhurg v" Farbe (Rot, Blau, Grün und Schwarz) ist nicht neben oder auf Farbe,
(XIV. Jahrhundert) Metall (Gold und Silber) nicht neben oder auf Metall zu setzen.
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