diesen Mängeln und damit allen bösen Folgen abzuhelfen ist. Den Begriff "Jurisprudenz"
selbstverständlich hier im weitesten Sinne des Wortes gefaßt, als Lehre, welche nicht nur
die abstrakten Rechtsnormen, sondern auch die lebendigen Organisationsformen für das
neue Recht schafft.
Ich habe eben auf die Bauhygiene hingewiesen. Auch nach diesem Worte handelt
es sich somit um die Vereinigung zweier Wissensgebiete, wobei ausgedrückt wird, daß
der Architekt den Postulaten der I-Ieilwissenschaft zu folgen hat. Diese Postulate scheinen
sehr einfach, ja auch der Zahl nach sehr wenige zu sein - erschöpfen sie sich doch der
Hauptsache nach in dem Begehren nach Luft und Licht! - so daß man fiiglich staunt, daß
sie, die doch selbstverständliche Attribute jeder menschlichen Behausung sein sollen,
gleichwohl als besondere Forderungen aufgestellt werden können. Und doch wurden diese
Forderungen mit Recht besonders erhoben, werden sie stets von neuem wiederholt.
Denn hinter diesen anscheinend bescheidenen Forderungen verbirgt sich das gesamte
modernewirtschaftliche Problem der Baukunst, das Problem, mit möglichst geringen Mitteln,
demnach auch auf einer möglichst engbegrenzten Grundüäche für eine, wenn auch zahl-
reiche Familie Wohnräume so herzustellen, daß sie dern Alltagsleben zweckdienlich ange-
paßt - dies ist ja unbestreitbar die erste Forderung - zugleich alle mit breitem Licht-
einfall und genügendem Luftdurchzug ausgestattet sind. Als erschwerend kommt noch
hinzu, daß auch die heimischen Wohnsitten beachtet werden müssen, ja zwingend beachtet
werden müssen, da sie meist so tief in den sonstigen Lebensgewohnheiten, in der örtlichen
Lage und den wirtschaftlichen Verhältnissen begründet sind, daß ein Abgehen davon mehr
bedeuten würde, als ein Bruch mit der liebgewordenen Tradition. Dies und nicht nur das
ästhetische Moment ist ja auch der Grund dafür, daB der Ruf nach Erhaltung der heimischen
Baukunst allerorts immer mehr an Bedeutung gewinnt und Beachtung findet.
Die Schwierigkeiten, welche die Baukunst hier zu überwinden hat, sind demnach
tatsächlich so bedeutende, daD das anscheinend Selbstverständliche mit Recht zu einer
Forderung im Namen des Gemeinwohls erhoben werden konnte, einer Forderung, die zu
lösen, die Architekten aller Kulturstaaten mit vereinten Kräften dauernd bemüht sind. In
Verfolg dieser Erwägung finden Sie auch mit unserem Kongreß eine Ausstellung von
Plänen und Modellen mustergültiger Kleinwohnungen im Im- und Auslande verbunden,
die ein lehrreiches Bild darüber gibt, mit welcher Ausdauer, welchem Scharfsinn und
künstlerischen Vermögen darum gekämpft wird, die Natur zu bezwingen, in ringsum-
mauerten Räumen Licht und Luft nach dem Maße der menschlichen Bedürfnisse Zutritt
zu gewähren.
Schon aus dieser kurzen Darstellung, die das Wohnungswesen nur berührt, erscheint
somit erwiesen, daß drei Wissenschaften: die Medizin, die jurisprudenz, die Ingenieur-
und Baukunst, an der Lösung der Wohnungsfrage beteiligt sind. Diese drei Wissensgebiete
stehen hier in so engem Zusammenhange, daß jeder Fortschritt in der einen unbedingt
auf die anderen zurückwirken muß. Wissenschaft aber, in welcher Form auch immer, ist
Arbeit und, auf die Wohnungsfrage angewendet, Arbeit zum sozialen Fortschritt, also
bevorzugte Arbeit, die, wenn die Zeichen nicht trügen, immer mehr in den Vordergrund
tritt, als beredtes Zeugnis des zunehmenden Gemeinsinnes, des Gefühles, daß trotz aller
wirtschaftlichen und sozialen Kämpfe ein gemeinsames Band alle Menschen umfaßt; das
klare Bewußtsein, im Menschen den Menschen zu sehen, das Bedürfnis, alle an den Wohl-
taten der Kultur teilnehmen zu lassen. Die Wissenschaft allein aber wäre doch ohnmächtig,
alle diese Notwendigkeiten zu schaffen, alle Mittel bereitzustellen, deren jeder wahrhafte
Fortschritt bedarf; denn sie stellt nur die Grundlinien unseres Denkens fest, sie gibt nur
die Richtschnur für ein zweckbewußtes Handeln - den Schaffensdrang, die Tätigkeit
selbst vermag sie jedoch nicht auszulösen. Dies vermag nur dann zu geschehen, wenn
eine große Idee vorerst die intellektuell Auserwählten eines Volkes, dann die Menge
bewegt, wenn das Wissen um eine Sache zu einer massenpsychologischen Kategorie
geworden ist. In allen diesen Belangen soll aber und wird gewiß unser Kongreß dank