nur eine Vorrangstellung unter den Erzbischöfen ein; doch sei
hier gleich bemerkt, daß nicht immer der in der Landeshaupt-
stadt residierende Kirchenfürst zugleich auch Primas ist; so ist
zum Beispiel der Patriarch von Lissabon nicht Primas von
Portugal, sondern der Erzbischof von Braga und so weiter.
Bevor wir uns mit den weiteren kirchlichen Ständen und
den ihnen zukommenden heraldischen Emblemen beschäftigen,
wird es vielleicht zum besseren Verständnisse nicht ohne
Abh.2i. _ __ _ _ _
PnpStCvregorXVI_ Nutzen sein, wenn der Aufzahlung dieser den geistlichen Stand
3183111842 v: charakterisierenden Zeichen ein wenn auch nur sehr kurzer
t - .. . . . .
djfcapejfjmjfm Bericht uber deren historische Entwicklung und Ausbildung
mals dem Kamal- vorangeschickt wird.
dulenserorden an-
gehörig Im alten deutschen Reiche waren die Bistümer wie auch
viele Abteien Reichslehen, ihre Vorsteher dadurch Reichs-
fürsten, die oft über sehr ausgedehnte Landkomplexe mit souveräner
Gewalt regierten und beträchtliche Kontingente zu dem Reichsaufgebot zu
stellen hatten. Die alten deutschen Rechtsbücher, wie der Sachsenspiegel,
der Schwabenspiegel und so weiter, räumten diesen geistlichen Fürsten,
die der Sachlage nach zugleich auch weltliche Fürsten waren, den ersten
Platz neben dem König ein und zählten sie zum hohen Adel, mochte
nun der Träger der geistlichen Würde adeliger oder bloß bürgerlicher
Abstammung sein. Die Prälatur adelte und machte den geistlichen Würden-
träger wappenfähig.
Wann die Wappen der Bistümer zum erstenmal auftreten, ist schwer
zu sagen, weil die Wappen in den Siegeln der I-Iochstifte in der ersten Zeit
des Siegelgebrauches noch keine Verwendung fanden. Um die Mitte des
X. jahrhunderts beginnen die Bischöfe bereits Siegel zu führen, und zwar
sogenannte Porträtsiegel, das Brustbild des Bischofs aufweisend. So führte
zum Beispiel der Erzbischof Friedrich I. von Salzburg, der von 958 bis 991
regierte, das Brustbild eines Bischofs in seinem Siegel. Als die Kaiser Thron-
siegel angenommen hatten, begnügten sich auch die Kirchenfürsten nicht
mehr mit ihren Brustbildern, sondern ließen sich in ganzer Figur, stehend
oder auf einem Sessel sitzend, in ihren Siegeln darstellen, so zum Beispiel
Erzbischof Balduin von Salzburg (1041-1060). Zur
Verwendung kam meist ein Lehnsessel ohne Seiten-
lehne, Cathedra genannt, oder ein Faltstuhl, Faldisto-
rium, ein unserem Feldsessel ähnlicher, zusammen-
klappbarer Stuhl, der auch in den Siegeln von Äbtis-
sinnen als besondere Auszeichnung nachzuweisen ist.
(Erzbischof Eberhard II. von Salzburg erlaubte der
Äbtissin Gertraud II., Edlen von Stein, des adeligen
Benediktinerfrauenstiftes Nonnberg in Salzburg, im
Jahre 1242 den Gebrauch des Faldistoriums.) Im Abh'"'K"di"a1' am"
Hut mit beiderseits fünfzehn
XI. Jahrhundert siegeln bereits auch die Domkapitel, roten Fiocehi