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MAK

Full text : Monatszeitschrift XIII (1910 / Heft 11)


nur eine Vorrangstellung unter den Erzbischöfen ein; doch sei

hier gleich bemerkt, daß nicht immer der in der Landeshauptstadt

 residierende Kirchenfürst zugleich auch Primas ist; so ist

zum Beispiel der Patriarch von Lissabon nicht Primas von

Portugal, sondern der Erzbischof von Braga und so weiter.

Bevor wir uns mit den weiteren kirchlichen Ständen und

den ihnen zukommenden heraldischen Emblemen beschäftigen,

wird es vielleicht zum besseren Verständnisse nicht ohne

Abh.2i. _ __ _ _ _

PnpStCvregorXVI_ Nutzen sein, wenn der Aufzahlung dieser den geistlichen Stand

3183111842 v: charakterisierenden Zeichen ein wenn auch nur sehr kurzer

t - .. . . . .

djfcapejfjmjfm Bericht uber deren historische Entwicklung und Ausbildung

mals dem Kamal- vorangeschickt wird.

dulenserorden angehörig

 Im alten deutschen Reiche waren die Bistümer wie auch

viele Abteien Reichslehen, ihre Vorsteher dadurch Reichsfürsten,

 die oft über sehr ausgedehnte Landkomplexe mit souveräner

Gewalt regierten und beträchtliche Kontingente zu dem Reichsaufgebot zu

stellen hatten. Die alten deutschen Rechtsbücher, wie der Sachsenspiegel,

der Schwabenspiegel und so weiter, räumten diesen geistlichen Fürsten,

die der Sachlage nach zugleich auch weltliche Fürsten waren, den ersten

Platz neben dem König ein und zählten sie zum hohen Adel, mochte

nun der Träger der geistlichen Würde adeliger oder bloß bürgerlicher

Abstammung sein. Die Prälatur adelte und machte den geistlichen Würdenträger

 wappenfähig.

Wann die Wappen der Bistümer zum erstenmal auftreten, ist schwer

zu sagen, weil die Wappen in den Siegeln der I-Iochstifte in der ersten Zeit

des Siegelgebrauches noch keine Verwendung fanden. Um die Mitte des

X. jahrhunderts beginnen die Bischöfe bereits Siegel zu führen, und zwar

sogenannte Porträtsiegel, das Brustbild des Bischofs aufweisend. So führte

zum Beispiel der Erzbischof Friedrich I. von Salzburg, der von 958 bis 991

regierte, das Brustbild eines Bischofs in seinem Siegel. Als die Kaiser Thronsiegel

 angenommen hatten, begnügten sich auch die Kirchenfürsten nicht

mehr mit ihren Brustbildern, sondern ließen sich in ganzer Figur, stehend

oder auf einem Sessel sitzend, in ihren Siegeln darstellen, so zum Beispiel

Erzbischof Balduin von Salzburg (1041-1060). Zur

Verwendung kam meist ein Lehnsessel ohne Seitenlehne,

 Cathedra genannt, oder ein Faltstuhl, Faldistorium,

 ein unserem Feldsessel ähnlicher, zusammenklappbarer

 Stuhl, der auch in den Siegeln von Äbtissinnen

 als besondere Auszeichnung nachzuweisen ist.

(Erzbischof Eberhard II. von Salzburg erlaubte der

Äbtissin Gertraud II., Edlen von Stein, des adeligen

Benediktinerfrauenstiftes Nonnberg in Salzburg, im

Jahre 1242 den Gebrauch des Faldistoriums.) Im Abh'"'K"di"a1' am"

Hut mit beiderseits fünfzehn

XI. Jahrhundert siegeln bereits auch die Domkapitel, roten Fiocehi


            
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