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MAK

Full text : Monatszeitschrift XIII (1910 / Heft 11)

die Stifte und Abteien, im XII. Jahrhundert die

verschiedenen Würdenträger der Domkapitel,

endlich die Domherren selbst. Bleibullen wurden

wie von den Päpsten auch von den deutschen

Bischöfen vom XI. bis zum Anfang des XIII. Jahrhunderts

 hinausgegeben, ebenso von den Patriarchen

 von Jerusalem und von den dortigen

Ordenshäusern der Deutschen und der Johanniterritter.

 In der zweiten Hälfte des XIII.Jahrhunderts

erscheinen endlich in den Siegeln der Hochstifte

und Abteien heraldische Bilder, siehe zum Beispiel

 das Siegel des Konstanzer Bischofs, Rudolf _ __ __

von Habsburg (1286), des Bischofs von Chur, Am '3.;,IITIS,"'SÜZ?JL'II,Z'JZ wah-Friedrich

 von Montford (1288), und so weiter.

Die Geistlichkeit trug wie die Frauen keine Waffen, somit auch weder

Schild noch Helm, diese Hauptbestandteile eines Wappens; sie sollte also

eigentlich sinngemäß auch in den Siegeln dieser dem Kriegerstande allein

zugehörigen Gegenstände entraten, nachdem aber in der zweiten Hälfte des

XIII. Jahrhunderts der außermilitärische Gebrauch des Wappens sich sehr

verbreitet hatte, die Wappen in den Siegeln der Frauen allgemein geworden

waren, so stand nun auch der Geistlichkeit nichts mehr entgegen, Wappenmäßige

 Bilder in ihre Siegel aufzunehmen. Die niedere Geistlichkeit griff

zuerst nach diesen Bildern, wenn adelige Geburt dies ermöglichte; die höhere

Geistlichkeit etwas später, weil sie die religiösen Anschauungen doch etwas

mehr zu berücksichtigen hatte wie ihre Untergebenen. So führten zum Beispiel

der Kanonikus von Embrach, Graf Bertold von Toggenburg, m49, der Kanonikus

 von Basel, Rudolf von Habsburg, 1250, der Propst von Zofingen,

Rudolf von Froburg, 1256 ein Wappensiegel. Die bekannte Züricher Wappenrolle

 aus der ersten Hälfte des XIV. Jahrhunderts bringt 27 Wappenbilder

geistlicher Fürstenstaaten, aber nicht in Schild-, sondern

in Fahnenform, weil es wahrscheinlich dem Maler widerstrebte,

 Fürsten, die ihrem geistlichen Stande gemäß

keine Waffen tragen durften, wenn auch nur bildlich

mit Schilden auszurüsten. Die Abbildung 27 gibt als Probe

dieser Wappenserie fünf Fahnenbilder der Bistümer Köln,

Basel, Passau, Freising und Seckau.

Es gab allerdings manche geistliche Fürsten, die

trotz ihrer kirchlichen Stellung eigenhändig zum Schwerte

griffen, um irgendeinen Streit auf der Walstatt auszufechten

 - ich erinnere nur an den Erzbischof von Köln,

einen I-Ierrn von Westerburg (1288) - und die eben-Abb-u-

 sogut dreinzuhauen verstanden wie irgendein Kriegs-Papsdich"

 schm" "" knecht aus dem Fähnlein ihrer Domvögte, aber dies

Zeit des Konstanzer Kon- _ __ _

zils (1483) sind doch nur Ausnahmsfalle gewesen und die Volks-




            
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