die Stifte und Abteien, im XII. Jahrhundert die
verschiedenen Würdenträger der Domkapitel,
endlich die Domherren selbst. Bleibullen wurden
wie von den Päpsten auch von den deutschen
Bischöfen vom XI. bis zum Anfang des XIII. Jahr-
hunderts hinausgegeben, ebenso von den Patri-
archen von Jerusalem und von den dortigen
Ordenshäusern der Deutschen und der Johanniter-
ritter. In der zweiten Hälfte des XIII.Jahrhunderts
erscheinen endlich in den Siegeln der Hochstifte
und Abteien heraldische Bilder, siehe zum Bei-
spiel das Siegel des Konstanzer Bischofs, Rudolf _ __ __
von Habsburg (1286), des Bischofs von Chur, Am '3.;,IITIS,"'SÜZ?JL'II,Z'JZ wah-
Friedrich von Montford (1288), und so weiter.
Die Geistlichkeit trug wie die Frauen keine Waffen, somit auch weder
Schild noch Helm, diese Hauptbestandteile eines Wappens; sie sollte also
eigentlich sinngemäß auch in den Siegeln dieser dem Kriegerstande allein
zugehörigen Gegenstände entraten, nachdem aber in der zweiten Hälfte des
XIII. Jahrhunderts der außermilitärische Gebrauch des Wappens sich sehr
verbreitet hatte, die Wappen in den Siegeln der Frauen allgemein geworden
waren, so stand nun auch der Geistlichkeit nichts mehr entgegen, Wappen-
mäßige Bilder in ihre Siegel aufzunehmen. Die niedere Geistlichkeit griff
zuerst nach diesen Bildern, wenn adelige Geburt dies ermöglichte; die höhere
Geistlichkeit etwas später, weil sie die religiösen Anschauungen doch etwas
mehr zu berücksichtigen hatte wie ihre Untergebenen. So führten zum Beispiel
der Kanonikus von Embrach, Graf Bertold von Toggenburg, m49, der Kano-
nikus von Basel, Rudolf von Habsburg, 1250, der Propst von Zofingen,
Rudolf von Froburg, 1256 ein Wappensiegel. Die bekannte Züricher Wappen-
rolle aus der ersten Hälfte des XIV. Jahrhunderts bringt 27 Wappenbilder
geistlicher Fürstenstaaten, aber nicht in Schild-, sondern
in Fahnenform, weil es wahrscheinlich dem Maler wider-
strebte, Fürsten, die ihrem geistlichen Stande gemäß
keine Waffen tragen durften, wenn auch nur bildlich
mit Schilden auszurüsten. Die Abbildung 27 gibt als Probe
dieser Wappenserie fünf Fahnenbilder der Bistümer Köln,
Basel, Passau, Freising und Seckau.
Es gab allerdings manche geistliche Fürsten, die
trotz ihrer kirchlichen Stellung eigenhändig zum Schwerte
griffen, um irgendeinen Streit auf der Walstatt auszu-
fechten - ich erinnere nur an den Erzbischof von Köln,
einen I-Ierrn von Westerburg (1288) - und die eben-
Abb-u- sogut dreinzuhauen verstanden wie irgendein Kriegs-
Papsdich" schm" "" knecht aus dem Fähnlein ihrer Domvögte, aber dies
Zeit des Konstanzer Kon- _ __ _
zils (1483) sind doch nur Ausnahmsfalle gewesen und die Volks-