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Volltext: Monatszeitschrift XIII (1910 / Heft 11)

die Stifte und Abteien, im XII. Jahrhundert die 
verschiedenen Würdenträger der Domkapitel, 
endlich die Domherren selbst. Bleibullen wurden 
wie von den Päpsten auch von den deutschen 
Bischöfen vom XI. bis zum Anfang des XIII. Jahr- 
hunderts hinausgegeben, ebenso von den Patri- 
archen von Jerusalem und von den dortigen 
Ordenshäusern der Deutschen und der Johanniter- 
ritter. In der zweiten Hälfte des XIII.Jahrhunderts 
erscheinen endlich in den Siegeln der Hochstifte 
und Abteien heraldische Bilder, siehe zum Bei- 
spiel das Siegel des Konstanzer Bischofs, Rudolf _ __ __ 
von Habsburg (1286), des Bischofs von Chur, Am '3.;,IITIS,"'SÜZ?JL'II,Z'JZ wah- 
Friedrich von Montford (1288), und so weiter. 
Die Geistlichkeit trug wie die Frauen keine Waffen, somit auch weder 
Schild noch Helm, diese Hauptbestandteile eines Wappens; sie sollte also 
eigentlich sinngemäß auch in den Siegeln dieser dem Kriegerstande allein 
zugehörigen Gegenstände entraten, nachdem aber in der zweiten Hälfte des 
XIII. Jahrhunderts der außermilitärische Gebrauch des Wappens sich sehr 
verbreitet hatte, die Wappen in den Siegeln der Frauen allgemein geworden 
waren, so stand nun auch der Geistlichkeit nichts mehr entgegen, Wappen- 
mäßige Bilder in ihre Siegel aufzunehmen. Die niedere Geistlichkeit griff 
zuerst nach diesen Bildern, wenn adelige Geburt dies ermöglichte; die höhere 
Geistlichkeit etwas später, weil sie die religiösen Anschauungen doch etwas 
mehr zu berücksichtigen hatte wie ihre Untergebenen. So führten zum Beispiel 
der Kanonikus von Embrach, Graf Bertold von Toggenburg, m49, der Kano- 
nikus von Basel, Rudolf von Habsburg, 1250, der Propst von Zofingen, 
Rudolf von Froburg, 1256 ein Wappensiegel. Die bekannte Züricher Wappen- 
rolle aus der ersten Hälfte des XIV. Jahrhunderts bringt 27 Wappenbilder 
geistlicher Fürstenstaaten, aber nicht in Schild-, sondern 
in Fahnenform, weil es wahrscheinlich dem Maler wider- 
strebte, Fürsten, die ihrem geistlichen Stande gemäß 
keine Waffen tragen durften, wenn auch nur bildlich 
mit Schilden auszurüsten. Die Abbildung 27 gibt als Probe 
dieser Wappenserie fünf Fahnenbilder der Bistümer Köln, 
Basel, Passau, Freising und Seckau. 
Es gab allerdings manche geistliche Fürsten, die 
trotz ihrer kirchlichen Stellung eigenhändig zum Schwerte 
griffen, um irgendeinen Streit auf der Walstatt auszu- 
fechten - ich erinnere nur an den Erzbischof von Köln, 
einen I-Ierrn von Westerburg (1288) - und die eben- 
Abb-u- sogut dreinzuhauen verstanden wie irgendein Kriegs- 
Papsdich" schm" "" knecht aus dem Fähnlein ihrer Domvögte, aber dies 
Zeit des Konstanzer Kon- _ __ _ 
zils (1483) sind doch nur Ausnahmsfalle gewesen und die Volks- 
 

	        
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