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Volltext: Monatszeitschrift XIII (1910 / Heft 11)

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immer höher, so daß diese bischöflichen Kopfbedeckungen eine ganz respek- 
table Last für ihre Träger wurden. Wie bekannt, trug der Hohepriester 
bei den ]uden ebenfalls eine in zwei Hörner auslaufende Mütze, ob diese 
 
 
  
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Abb. 27. Bischöfliche Banner aus der Züricher Wappenrolle (erste Hälfte des XIV. Jahrhunderts) 
aber als Vorbild für die christliche Mitra gedient hatte, läßt sich nicht mit 
Bestimmtheit behaupten. 
Der Bischofsstab, Pedum oder Pastorale (Pedum episcopale, Baculus 
pastoralis) genannt (Abb. 30), war ursprünglich ein einfacher, entweder mit 
einem Kreuzchen oder einer Kugel besetzter Stab, der später in eine dem 
Gemshorn ähnliche Krümmung auslief. Auch Stäbe mit mannigfach geformten 
kleinen Querbalken (Krücke) am oberen Ende, einem T ähnlich, finden sich 
schon sehr frühzeitig vor. Diese Krückenforrn des Bischofsstabes verschwindet 
am Ende des XII. Jahrhunderts in der abendländischen Kirche, hat sich aber 
in der morgenländischen bis heute erhalten. Im Schatze des Benediktiner- 
stiftes Sankt Peter zu Salzburg wird ein derartiger Krückenstab aufbewahrt, 
den der Gründer des Salzburger Bistums und des Stiftes Sankt Peter, der heilige 
Rupertus, getragen haben soll. Die Krummstäbe, die einem f gleichen, haben 
sich in ihrer einfachen, primitiven Form bis zum Anfang des XIII. Jahr- 
hunderts erhalten. Von da an beginnt deren reichere Ausgestaltung, auch 
wurde den einzelnen Teilen derselben eine symbolische Bedeutung unter- 
legt. Mit der Krümmung am oberen Ende des Stabes, der Curvatura, soll 
der Träger des Pedums die Gläubigen an sich ziehen, die Irrenden zu halten 
versuchen. Der Knopf oder Nodus soll den Schwachen und Schwankenden als 
Unterstützung dienen, während der Dorn oder Stachel, der Stimulus, am 
unteren Ende der Canna die Trägen aufwecken und zum Kampfe gegen die 
Sünde anspomen soll. A 
In den Worten, die bei der Übergabe des Pedums anläßlich der Konse- 
kration eines Bischofs gesprochen werden: „Accipe baculum pastoralis officii, 
ut sis in corrigendis vitiis pie saeviens, judicium sine ira tenens, in fovendis 
virtutibus auditorum animas demulcens, in tranquilitate servitatis censuram
	        
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