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Volltext: Monatszeitschrift XIII (1910 / Heft 11)

(Abb. 36). Die Placierung des Palliums, wie solche in 
Deutschland üblich ist, gibt kein hübsches Bild und ich 
glaube, daß die französische Art der Einsetzung dieses 
geistlichen Würdezeichens, wie ich solche in der Ab- 
bildung 37 zum Vergleich aufgerissen habe, einen 
besseren Eindruck auf den Beschauer hervorrufen 
würde. 
Die armenischen Erzbischöfe führen dieselben 
heraldischen Insignien wie die lateinischen, nur wird 
außer dem lateinischen auch noch ein griechischer 
Bischofsstab angebracht, wodurch die Mitra gezwungen 
ist, sich vor das Vortragekreuz in die Mitte zu stellen 
(Abb. 38). 
Die Erzbischöfe der griechisch-unierten Kirche 
führen dieselbe Zusammenstellung wie die des latei- 
nischen Ritus, 
nur erscheint die 
griechische Mi- 
tra und der grie- 
chische Krückenstab an Stelle der 
lateinischen Mitra und des Krumm- 
stabes (Abb. 39). 
Die nicht unierten, griechisch- 
orientalischen Erzbischöfe stellen da- 
gegen ihre Mitra in die Mitte und legen 
den Krückenstab rechts, das zwei- 
armige Vortragekreuz links hinter den 
Wappenschild. 
Ist das Erzbistum auch im Besitze 
des Fürstenranges, der aber nicht vom 
Papste, sondern vom Regenten des 
betreffenden Landes verliehen wird, 
also der jeweilige Inhaber des erz- 
bischöflichen Stuhles ein Fürsterz- 
bischoff wie zum Beispiel in Öster- 
reich die Erzbischöfe von Wien, Salz- 
burg, Prag, Olmütz, Lemberg und 
 
 .1- 
Abb. 30. Pedum oder Pastorale 
 
Abb. 3:. Wappen des Filrsthischofs Georg III. von 
Bamberg aus dern Geschlecht der Schenken von 
Limburg (1505-1522), aus „Aristorelis Stagyritae" 
des Dr. Johann Eck, Augsburg, r52o, gezeichnet von 
Hans Burgkmair d. Ä. - Schild geviert; x und 4: Bis- 
tum Bamberg H in Gold ein schwarzer Löwe, über- 
zogen von einem schmalen silbernen Schrigrechts- 
balken; 2 und 3: Limburg - von Rot über Silber 
durch vier Spitzen geteilt (Franken) und in Blau fünf 
silberne Streitkolben (Limhurg) 
" Filrsterzbischöfe und Fürstbischöfe rangieren 
in der österreichischen Hofrangordnung unter den welt- 
lichen, nicht souveränen Fürstengeschlechtern, Erz- 
hischöfe und Bischöfe, wenn sie Geheime Räte sind, 
nach ihrem Prornodonsjahr unter den Geheimen Räten, 
sind sie keine Geheimen Räte, so besitzen sie eigentlich 
keinen Hofrang, doch wird der Erzbischof gegebenen- 
falls vor dern Feldmarschalleutnant, der Bischof vor 
dem Generalmajor einrangiert. 
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