(Abb. 36). Die Placierung des Palliums, wie solche in
Deutschland üblich ist, gibt kein hübsches Bild und ich
glaube, daß die französische Art der Einsetzung dieses
geistlichen Würdezeichens, wie ich solche in der Ab-
bildung 37 zum Vergleich aufgerissen habe, einen
besseren Eindruck auf den Beschauer hervorrufen
würde.
Die armenischen Erzbischöfe führen dieselben
heraldischen Insignien wie die lateinischen, nur wird
außer dem lateinischen auch noch ein griechischer
Bischofsstab angebracht, wodurch die Mitra gezwungen
ist, sich vor das Vortragekreuz in die Mitte zu stellen
(Abb. 38).
Die Erzbischöfe der griechisch-unierten Kirche
führen dieselbe Zusammenstellung wie die des latei-
nischen Ritus,
nur erscheint die
griechische Mi-
tra und der grie-
chische Krückenstab an Stelle der
lateinischen Mitra und des Krumm-
stabes (Abb. 39).
Die nicht unierten, griechisch-
orientalischen Erzbischöfe stellen da-
gegen ihre Mitra in die Mitte und legen
den Krückenstab rechts, das zwei-
armige Vortragekreuz links hinter den
Wappenschild.
Ist das Erzbistum auch im Besitze
des Fürstenranges, der aber nicht vom
Papste, sondern vom Regenten des
betreffenden Landes verliehen wird,
also der jeweilige Inhaber des erz-
bischöflichen Stuhles ein Fürsterz-
bischoff wie zum Beispiel in Öster-
reich die Erzbischöfe von Wien, Salz-
burg, Prag, Olmütz, Lemberg und
.1-
Abb. 30. Pedum oder Pastorale
Abb. 3:. Wappen des Filrsthischofs Georg III. von
Bamberg aus dern Geschlecht der Schenken von
Limburg (1505-1522), aus „Aristorelis Stagyritae"
des Dr. Johann Eck, Augsburg, r52o, gezeichnet von
Hans Burgkmair d. Ä. - Schild geviert; x und 4: Bis-
tum Bamberg H in Gold ein schwarzer Löwe, über-
zogen von einem schmalen silbernen Schrigrechts-
balken; 2 und 3: Limburg - von Rot über Silber
durch vier Spitzen geteilt (Franken) und in Blau fünf
silberne Streitkolben (Limhurg)
" Filrsterzbischöfe und Fürstbischöfe rangieren
in der österreichischen Hofrangordnung unter den welt-
lichen, nicht souveränen Fürstengeschlechtern, Erz-
hischöfe und Bischöfe, wenn sie Geheime Räte sind,
nach ihrem Prornodonsjahr unter den Geheimen Räten,
sind sie keine Geheimen Räte, so besitzen sie eigentlich
keinen Hofrang, doch wird der Erzbischof gegebenen-
falls vor dern Feldmarschalleutnant, der Bischof vor
dem Generalmajor einrangiert.
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