Abbildung 47, also leider abermals in nicht ganz
richtigem Aufriß.
Kaiser Maximilian I. verlieh zu Augsburg am
19. September 1516 dem Dornpropst und der
Dompropstei zu Sankt Stephan in Wien unter
dem Propste Paulsen von Oberstein das nach-
beschriebene Wappen (Abb. 48):
„Ain Schildt in der Mitte nach der leng gleich
getailt, das vorder über Zwerch in drey gleiche
stuckh getailt, Nemblich das under und Ober Rot,
und mitter Weis oder Silberfarb, und hindertail nach der leenng auch in drey
Straßen gleich getailt und vorder weis oder Silberfarb und die mitter Rot.
Undt auf dem Schildt ain schöne wehrtzierte Bischöfliche Inffel und über
Egg dar Inn ain Bischof-Stab." Die mit dieser Propstei
vereinte Domdechantei Kiernberg führte im silbernen
Felde über einem grünen Dreiberg schwebend die roten
Buchstaben D und K.
Der landesfürstlichen Propstei Wiener-Neustadt
unter dem ersten Propste und Pfarrer zu „Unserer
Lieben Frau in der Neustadt", Wolfgang Günther,
wurde vom römischen Könige Friedrich III. (IV.) im
jahre 1445 ein eigenes Wappen verliehen, das in der
Abbildung 49 zu sehen ist. Das Original des Wappen-
briefes scheint aber verloren gegangen zu sein.
Der Schild ist geteilt und enthält oben einen
gekrönten schwarzen, einköpfigen Adler im goldenen gzzkzgnseiligliifäiyxrgf
Felde, wahrscheinlich eine Anspielung auf den Verleiher „m dessennn, wamschein.
des Wappens, den römischen König, der als solcher "Ch {"15 4"" P11" 1365-
nur einen einköpfigen Adler führte, unten einen Sparren (Rö'"'jf,"js,fj'jf,','jf'm'"'
über einem naturfarbigen Zinnenturm, Feld und Sparren
von Silber und Blau in wechselnden Tinkturen gespalten. Auf dem Schilde
ruht zwischen der Mitra und dem Pedum des infulierten Propstes ein
gekrönter Spangenhelm mit rechts schwarz-goldener, links blau-silberner
Decke, der den Adler des Schildes als Kleinod trägt.
Wie die Propsteien als solche, sind auch ihre
Vorsteher, die Pröpste, wappenfähig und können
sich wie die Bischöfe, Äbte und Äbtissinnen etc. in
Österreich ein persönliches Wappen durch ein so-
genanntes Wappenplakat von seiten des k. k. Mini-
steriums des Innern nach ihrem eigenen Vorschlag
zuweisen lassen. Im Schilde des neuanzunehmenden
Wappens kann das Wappenbild der betreffenden
Propstei mit dem persönlichen Wappenbild in
Abb.4o. Fürsterzbischof irgendeiner Weise zusammengestellt werden, wie
Abb. 39. Erzbischof (griechisch-
unien)