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Volltext: Monatszeitschrift XIII (1910 / Heft 11)

Abbildung 47, also leider abermals in nicht ganz 
richtigem Aufriß. 
Kaiser Maximilian I. verlieh zu Augsburg am 
19. September 1516 dem Dornpropst und der 
Dompropstei zu Sankt Stephan in Wien unter 
dem Propste Paulsen von Oberstein das nach- 
beschriebene Wappen (Abb. 48): 
„Ain Schildt in der Mitte nach der leng gleich 
getailt, das vorder über Zwerch in drey gleiche 
stuckh getailt, Nemblich das under und Ober Rot, 
und mitter Weis oder Silberfarb, und hindertail nach der leenng auch in drey 
Straßen gleich getailt und vorder weis oder Silberfarb und die mitter Rot. 
Undt auf dem Schildt ain schöne wehrtzierte Bischöfliche Inffel und über 
Egg dar Inn ain Bischof-Stab." Die mit dieser Propstei 
vereinte Domdechantei Kiernberg führte im silbernen 
Felde über einem grünen Dreiberg schwebend die roten 
Buchstaben D und K. 
Der landesfürstlichen Propstei Wiener-Neustadt 
unter dem ersten Propste und Pfarrer zu „Unserer 
Lieben Frau in der Neustadt", Wolfgang Günther, 
wurde vom römischen Könige Friedrich III. (IV.) im 
jahre 1445 ein eigenes Wappen verliehen, das in der 
Abbildung 49 zu sehen ist. Das Original des Wappen- 
briefes scheint aber verloren gegangen zu sein. 
Der Schild ist geteilt und enthält oben einen 
gekrönten schwarzen, einköpfigen Adler im goldenen gzzkzgnseiligliifäiyxrgf 
Felde, wahrscheinlich eine Anspielung auf den Verleiher „m dessennn, wamschein. 
des Wappens, den römischen König, der als solcher "Ch {"15 4"" P11" 1365- 
nur einen einköpfigen Adler führte, unten einen Sparren (Rö'"'jf,"js,fj'jf,','jf'm'"' 
über einem naturfarbigen Zinnenturm, Feld und Sparren 
von Silber und Blau in wechselnden Tinkturen gespalten. Auf dem Schilde 
ruht zwischen der Mitra und dem Pedum des infulierten Propstes ein 
gekrönter Spangenhelm mit rechts schwarz-goldener, links blau-silberner 
Decke, der den Adler des Schildes als Kleinod trägt. 
Wie die Propsteien als solche, sind auch ihre 
Vorsteher, die Pröpste, wappenfähig und können 
sich wie die Bischöfe, Äbte und Äbtissinnen etc. in 
Österreich ein persönliches Wappen durch ein so- 
genanntes Wappenplakat von seiten des k. k. Mini- 
steriums des Innern nach ihrem eigenen Vorschlag 
zuweisen lassen. Im Schilde des neuanzunehmenden 
Wappens kann das Wappenbild der betreffenden 
Propstei mit dem persönlichen Wappenbild in 
Abb.4o. Fürsterzbischof irgendeiner Weise zusammengestellt werden, wie 
 
Abb. 39. Erzbischof (griechisch- 
unien) 
 

	        
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