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Volltext: Monatszeitschrift XIII (1910 / Heft 11)

Die weiblichen Kongregationen sind fast nicht 
mehr zu zählen, so viele sind im Laufe der Zeit, 
besonders in unseren Tagen, entstanden. 
Zu den Kongregationen gehören auch die 
religiösen Institute, wie die Schulbrüder, Marien- 
brüder und so weiter. 
Die Orden und Kongregationen unterstehen 
je einem General, bei den Ritterorden Großmeister 
genannt, dem die einzelnen Ordenshäuser oder 
die Provinzen untergeordnet sind. Die Ordens- 
generale führen einen schwarzen Hut mit je sechs 
schwarzen Fiocchi auf jeder Seite (Abb. 51) mit 
AusnahmedesGeneralabtesderPrämonstratenser, 
der dem Ordenskleide gemäß den Hut und die Abb. 4a. Bistum Linz 
Quasten in weißer Farbe über seinen Schild setzt. 
Die regulierten Chorherren und Mönchsorden, die oft reich fundierte 
Stifte ihr eigen nennen, an deren Spitze Pröpste oder Äbte stehen, führen 
für jedes Stift ein eigenes Wappen, die jeweiligen Äbte, respektive Äbtis- 
sinnen und Pröpste ein persönliches Wappen. 
Im alten deutschen Reiche waren sehr viele Abteien reichsunmittelbar, 
manche auch gefürstet, wie zum Beispiel Fulda, Kempten, Murbach, Lüders, 
Berchtesgaden, Weißenburg, Corvey, Stablo und so weiter. Auch einige 
der Frauenstifte besaßen fürstlichen Rang, so Essen, Quedlinburg, Herford, 
Gandersheim, Ober- und Niedermünster und so weiter. Der Abt oder Propst 
eines Stiftes führt einen schwarzen Hut mit je drei schwarzen Fiocchi an den 
Seiten, besitzt er das Recht der Pontifikalien, auch Mitra und Stab" (-Abb. 52). 
Die Abte der Prämonstratenserstifte benutzten weiße Hüte mit weißen 
Quasten. Auch die Ehrenäbte führen den Hut mit drei Fiocchi auf jeder Seite. 
Die Abbildung 53 bringt das Wappen einer steirischen Propstei aus 
Zacharias Bartschs Steiermärkischem Wappen- 
buch, 1567, um als Beispiel für die oft eigenartige 
Entstehung eines geistlichen Wappenbildes zu 
dienen. Im Jahre 1445 war von 
dem Bürger und Amtmann zu 
Rottenmann Wolfgang Dietz 
ein Augustiner-Chorherrenstift 
dortselbst gegründet worden, 
das im Jahre 1785 vom Kaiser 
' Führt der Abt die Regierung über 
zwei oder mehrere geistliche Stifte, so benutzt Hi ii M, i 
man im Wappen, der Sachlage entsprechend, i i iiiiäii  
zwei oder mehrere hinter den Schild gestellte h i " l 
Pedums. Die Mitra kommt in einem solchen  i 
Fall in die Mitte, die sich kreuzenden Pedums ' 
Abb. 47. Alle Domltirche ihr zur Seite, bei drei Pedums, das eine senk- Abb. 4B. Dompxopst und Dompropstei 
zu Linz (1784) recht durch die Mitra gesteckt. zu Sankt Stephan in Wien (1516) 
 
  
   
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