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MAK

Full text : Monatszeitschrift XIII (1910 / Heft 11)

Die weiblichen Kongregationen sind fast nicht

mehr zu zählen, so viele sind im Laufe der Zeit,

besonders in unseren Tagen, entstanden.

Zu den Kongregationen gehören auch die

religiösen Institute, wie die Schulbrüder, Marienbrüder

 und so weiter.

Die Orden und Kongregationen unterstehen

je einem General, bei den Ritterorden Großmeister

genannt, dem die einzelnen Ordenshäuser oder

die Provinzen untergeordnet sind. Die Ordensgenerale

 führen einen schwarzen Hut mit je sechs

schwarzen Fiocchi auf jeder Seite (Abb. 51) mit

AusnahmedesGeneralabtesderPrämonstratenser,

der dem Ordenskleide gemäß den Hut und die Abb. 4a. Bistum Linz

Quasten in weißer Farbe über seinen Schild setzt.

Die regulierten Chorherren und Mönchsorden, die oft reich fundierte

Stifte ihr eigen nennen, an deren Spitze Pröpste oder Äbte stehen, führen

für jedes Stift ein eigenes Wappen, die jeweiligen Äbte, respektive Äbtissinnen

 und Pröpste ein persönliches Wappen.

Im alten deutschen Reiche waren sehr viele Abteien reichsunmittelbar,

manche auch gefürstet, wie zum Beispiel Fulda, Kempten, Murbach, Lüders,

Berchtesgaden, Weißenburg, Corvey, Stablo und so weiter. Auch einige

der Frauenstifte besaßen fürstlichen Rang, so Essen, Quedlinburg, Herford,

Gandersheim, Ober- und Niedermünster und so weiter. Der Abt oder Propst

eines Stiftes führt einen schwarzen Hut mit je drei schwarzen Fiocchi an den

Seiten, besitzt er das Recht der Pontifikalien, auch Mitra und Stab" (-Abb. 52).

Die Abte der Prämonstratenserstifte benutzten weiße Hüte mit weißen

Quasten. Auch die Ehrenäbte führen den Hut mit drei Fiocchi auf jeder Seite.

Die Abbildung 53 bringt das Wappen einer steirischen Propstei aus

Zacharias Bartschs Steiermärkischem Wappenbuch,

 1567, um als Beispiel für die oft eigenartige

Entstehung eines geistlichen Wappenbildes zu

dienen. Im Jahre 1445 war von

dem Bürger und Amtmann zu

Rottenmann Wolfgang Dietz

ein Augustiner-Chorherrenstift

dortselbst gegründet worden,

das im Jahre 1785 vom Kaiser

' Führt der Abt die Regierung über

zwei oder mehrere geistliche Stifte, so benutzt Hi ii M, i

man im Wappen, der Sachlage entsprechend, i i iiiiäii 

zwei oder mehrere hinter den Schild gestellte h i " l

Pedums. Die Mitra kommt in einem solchen  i

Fall in die Mitte, die sich kreuzenden Pedums '

Abb. 47. Alle Domltirche ihr zur Seite, bei drei Pedums, das eine senk- Abb. 4B. Dompxopst und Dompropstei

zu Linz (1784) recht durch die Mitra gesteckt. zu Sankt Stephan in Wien (1516)



 

  

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