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MAK

Full text : Monatszeitschrift XIII (1910 / Heft 11)


Abb. 67. Wappen Seiner k. u. k. Hoheit des Hochwürdigstdurchlauchtigsten

 Herrn Erzherzogs Eugen, Hoch- und

Deutschmeisters (verkleinerte Kopie aus Ströhl, Österreichisch-ungarische

 Wappenrolle, dritte Ausgabe, Wien 1899)

Augezd, betraut,

dem Kloster der Äbtissin Agnes

abhängig, bis diese im Namen

ihres Klosters, 1238, auf Sankt

Franz und seine Güter verzichtete,

 die vom Papst am 27. April

1238 dem neuen Orden, der jetzt

Kreuzherrenorden hieß, übergeben

 wurden. Im jahre 1252

wurde von der seligen Agnes

der Grundstein zu einem neuen,

schöneren Spital und dessen

Kirche zum Heiligen Geist an

der Prager Brücke gelegt, der

alte Name Sankt Franz aber beibehalten.

 Ursprünglich trugen

die Brüder von Sankt Franz ein

rotes Kreuz auf ihren Mänteln,

weil aber von anderen Orden

ebenfalls ähnliche Abzeichen

benutzt wurden, wandte sich die

Stifterin 1250 an den Papst

Innozenz IV. um die Zuerkennung

 eines unterscheidenden

Ordenszeichens. Mit der Zusammenstellung

 eines entsprechenden

 Zeichens wurde der

Bischof von Prag, Nikolaus von

der am 17. Juni 1252 zu Sankt Peter das neue Ordenszeichen,

 ein rotes Kreuz über einem roten Sterne, dem Orden feierlich überreichte,

 welch Ordenszeichen vom Papst Alexander IV. am 20. Juni 1256

bestätigt wurde. Der rote Stern soll der Tradition nach zum Andenken an den

ersten Meister des Ordens, Albert von Sternberg (1237-1248), gewählt



Abb. 6B.

Siegel eines LandkomtursdesDeutschenRitter-



 (Ferdinand Freiherr

 de Fin, Landkomtur

der Ballei Österreich)

worden sein. Seit Ulrich, aus dem böhmischen Herrengeschlecht

 der Lipa (1324-1351), nennen sich die Vorsteher

 des Ordens Großmeister, in unseren Tagen General

und Großmeister.

Der Kreuzherrenorden kann zwar keine Ritter nachweisen,

 wie der Deutsche und Malteserorden, aber es

kann trotzdem nicht bezweifelt werden, daß seine Mitglieder

 das Recht hatten, Waffen zu tragen. Bei einer

päpstlichen Visitation im Jahre 1292 und in den 1675 vom

Papste Klemens X. bestätigten Ordensstatuten wird dieses

Recht ausdrücklich erwähnt. Der Orden nennt sich unter

dem Großmeister Kardinal Ernest von I-Iarrach (1623 bis
            
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