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Volltext: Monatszeitschrift XIII (1910 / Heft 11)

 
Abb. 67. Wappen Seiner k. u. k. Hoheit des Hochwürdigst- 
durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Eugen, Hoch- und 
Deutschmeisters (verkleinerte Kopie aus Ströhl, Österrei- 
chisch-ungarische Wappenrolle, dritte Ausgabe, Wien 1899) 
Augezd, betraut, 
dem Kloster der Äbtissin Agnes 
abhängig, bis diese im Namen 
ihres Klosters, 1238, auf Sankt 
Franz und seine Güter verzich- 
tete, die vom Papst am 27. April 
1238 dem neuen Orden, der jetzt 
Kreuzherrenorden hieß, über- 
geben wurden. Im jahre 1252 
wurde von der seligen Agnes 
der Grundstein zu einem neuen, 
schöneren Spital und dessen 
Kirche zum Heiligen Geist an 
der Prager Brücke gelegt, der 
alte Name Sankt Franz aber bei- 
behalten. Ursprünglich trugen 
die Brüder von Sankt Franz ein 
rotes Kreuz auf ihren Mänteln, 
weil aber von anderen Orden 
ebenfalls ähnliche Abzeichen 
benutzt wurden, wandte sich die 
Stifterin 1250 an den Papst 
Innozenz IV. um die Zuerken- 
nung eines unterscheidenden 
Ordenszeichens. Mit der Zu- 
sammenstellung eines entspre- 
chenden Zeichens wurde der 
Bischof von Prag, Nikolaus von 
der am 17. Juni 1252 zu Sankt Peter das neue Ordens- 
zeichen, ein rotes Kreuz über einem roten Sterne, dem Orden feierlich über- 
reichte, welch Ordenszeichen vom Papst Alexander IV. am 20. Juni 1256 
bestätigt wurde. Der rote Stern soll der Tradition nach zum Andenken an den 
ersten Meister des Ordens, Albert von Sternberg (1237-1248), gewählt 
 
Abb. 6B. 
Siegel eines Landkom- 
tursdesDeutschenRitter- 
ordens (Ferdinand Frei- 
herr de Fin, Landkomtur 
der Ballei Österreich) 
worden sein. Seit Ulrich, aus dem böhmischen Herren- 
geschlecht der Lipa (1324-1351), nennen sich die Vor- 
steher des Ordens Großmeister, in unseren Tagen General 
und Großmeister. 
Der Kreuzherrenorden kann zwar keine Ritter nach- 
weisen, wie der Deutsche und Malteserorden, aber es 
kann trotzdem nicht bezweifelt werden, daß seine Mit- 
glieder das Recht hatten, Waffen zu tragen. Bei einer 
päpstlichen Visitation im Jahre 1292 und in den 1675 vom 
Papste Klemens X. bestätigten Ordensstatuten wird dieses 
Recht ausdrücklich erwähnt. Der Orden nennt sich unter 
dem Großmeister Kardinal Ernest von I-Iarrach (1623 bis
	        
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