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sich um Schutz an den Papst und trachtete, seine Gegner durch den Kirchenbann bedroht
zu sehen.
Andreas II. beschloß mittlerweile, den Mahnungen des heiligen Stuhles nachgebend,
sein Kreuzfahrt-Gelübde endlich zu erfüllen. Auf gemietheten Schiffen, für welche er Zara
für immer an Venedig
überließ, lief er mit
glänzendem Gefolge aus
Spalato aus und langte
im Herbst 1217 im heili
gen Lande an. Dieser
Feldzug brachte ihmkeine
Lorbeern. Die Festung
am Tabor, welche er
mit den Truppen der
Könige oon Jerusalem
und Cypern im Spät
herbste zu belagern be
gann, wies die Angriffe
zurück und das miß-
muthige Christenheer, in
der rauhen Winterszeit
obendrein durch Hunger
und Pest decimirt, loste
sich infolge der Uneinig
keit der Führer auf.
Andreas eilte nach drei
monatlicher fruchtloser
Kriegführung in sein
Land zurück, in welchem
während seiner Abwesen
heit die Verwirrung und
die Kopflosigkeit bis auf das Äußerste gestiegen waren. Er fand das Land — ans
welchem die zügellosen Herren den als Statthalter zurückgelassenen Grauer Erzbischof
Johann vertrieben hatten — vollständig unterwühlt, die königlichen Güter und Einkünfte
mit Beschlag belegt, die Burgsassen und den Landadel durch die Herren unterdrückt, das
Volk durch die Letzteren und durch die Beamten gepeinigt und beraubt. Da er nicht die
König Andreas II. und seine Gemalin Gertrud von Meran, aus einem Codexblatt.
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Kraft in sich fühlte, die gestörte Ordnung wieder herznstellen, verlangte er d en Bann des
heiligen Stuhles gegen diejenigen, welche das Gesetz mit Füßen traten.
Um den Bedürfnissen seiner durch eigene Verschwendung geschädigten Schatzkammer
abzuhelfen, ließ er jedes Jahr neues Geld, und zwar immer schlechteres prägen, verpachtete
oder verpfändete selbst die Steuern den Juden und Jsmaeliten, verschenkte die noch ver
bliebenen Burg- und Krondomänen und gab ganze Comitate in ewiges Erbeigenthum, um
durch solche Freigebigkeit die mächtigen Herren zur Ausrüstung ihrer Kriegsscharen zu
bewegen. Die Verschwendung des Königs ging so weit, daß der Papst sich berechtigt fühlte
einzugreifen und ihm befahl, die seinem Krönungseide entgegen veräußerten königlichen
Güter wieder einzuziehen, selbst wenn
er geschworen habe, dieselben niemals
wieder zurückzunehmen (1220).
Als Andreas Befehl zur Rück
nahme der Burgdomänen gab und
Commissäre zu diesem Behnfe in die
Comitate entsandte, versuchten die
hierdurch bedrohten Herren die Durch
führung dieser Verordnung dadurch
zu Hintertreiben, daß sie zwischen dem
alten König und seinem junggekrönten
Sohn Bela Uneinigkeit hervorriefen.
Der unterdrückte kleine Adel stellte
sich auf Seite des nach Reformen
drängenden jungen Königs und war
entschlossen, seine Forderungen den
reformfeindlichen Magnaten gegen
über mit bewaffneter Hand durchzusetzen. Um seinem Sturze und dem inneren Kriege
vorzubeugen, war Andreas gezwungen, nachzugeben; er berief den Reichstag und erließ
die Goldene Bulle, in welcher er die gesetzliche Ordnung wieder herstelltc und die
persönliche Freiheit und das Besitzrecht des Adels befestigte, indem er in dem Schlußsatz
der Bulle dem Clerus und Adel das Recht einränmte, ohne als Rebellen zu gelten, zu
widersprechen oder selbst Widerstand zu leisten, wenn der König oder seine Nachfolger sich
gegen die Bestimmungen der Bulle vergehen sollten (1222).
Diese Goldene Bulle bildete, ähnlich der sieben Jahre früher in England entstandenen
Nagna olrarla, von jetzt an das Grundgesetz deS Landes, dessen Befolgung der Palatin
zu überwachen und auf welches jeder König bei der Krönung den Eid abzulegen hatte.
Ungarn I.