Der Aufgabenkreis des Bundesministeriums für Handel und
Verkehr auf dem Gebiete des Bauwesens.
Von Sektionschef Alfred Fuchs.
Bevor ich in eine nähere Darstellung des außer
ordentlich umfangreichen und vielgestaltigen Auf
gabenkreises des Bundesministeriums für Handel
und Verkehr auf dem Gebiete des Bauwesens ein
gehe, erscheint es mir vor allem notwendig, einen
kurzen Rückblick auf die organisatorische Gestal
tung dieses Bundesministeriums in der Zeit nach
dem Umstürze zu werfen. Noch im Jahre 1918 wurde
das ehemalige Handelsministerium in die Staats
ämter für Gewerbe, Industrie und Handel sowie für
Kriegs- und Übergangswirtschaft umgewandelt, das
ehemalige Ministerium für öffentliche Arbeiten in
das Staatsamt für öffentliche Arbeiten, wobei die
Agenden der Post- und Telegraphenverwaltung dem
aus dem Eisenbahnministerium gebildeten Staatsamt
für Verkehrswesen eingegliedert wurden. Im März
1919 sind dann die Staatsämter für Gewerbe,
Industrie und Handel sowie für Kriegs- und Über
gangswirtschaft mit dem Staatsamte für öffentliche
Arbeiten zum Staatsamt für Handel und Gewerbe,
Industrie und Bauten vereinigt worden, das nach
Inkrafttreten der Bundesverfassung im Oktober
1920 die Bezeichnung „Bundesministerium für
Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten“ erhielt.
Im Jahre 1923 wurde dieses Bundesministerium
durch Einbeziehung der Hoheitsagenden des Bundes
ministeriums für Verkehrswesen einschließlich der
Post- und Telegraphenverwaltung zum gegen
wärtigen Bundesministerium für Handel und Verkehr
ausgestaltet. Diese organisatorischen Maßnahmen
haben es bewirkt, daß im Bundesministerium für
Handel und Verkehr der Großteil der bundesstaat
lichen technischen Agenden vereinigt wurde, wobei
jene des bundesstaatlichen Wasserbaues im Jahre
1925 aus dem Bundesministerium für Handel und
Verkehr wieder ausgeschieden und dem Bundes
ministerium für Land- und Forstwirtschaft zuge
wiesen worden sind. Aber auch nach dieser Aus
scheidung vereinigt das Bundesministerium für
Handel und Verkehr in seinem derzeitigen Wirkungs
bereich den Hauptteil des bundesstaatlichen Bau
wesens, den Hochbau, die gesamte Bundesgebäude
verwaltung, die durch Übernahme der ehemaligen
hofärarischen Gebäudeverwaltung einschließlich des
Hofmobiliendepots eine weitgehende Erweiterung
erfahren hat, den Straßenbau, Brückenbau, Ma
schinenbau, die industrie- und gewerbetechnischen
Agenden, das gesamte Vermessungswesen, die tech
nischen Agenden der Grenzregulierungen und die
Angelegenheiten des Verwaltungsausschusses für
das Kartographische, früher Militärgeographische
Institut. Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt,
daß auch die technischen Agenden des Eisenbahn-,
Schiffahrts- und Luftfahrtwesens, des Bergwesens
und der Post- und Telegraphenverwaltung, deren
Besprechung aber nach den Absichten der Heraus
geber dieses Buches einer Sonderdarstellung Vor
behalten wurde, dem Bundesministerium für Handel
und Verkehr unterstellt sind.
Verwaltungstechnisch zerfällt das Bundesmini
sterium für Handel und Verkehr in vier Sektionen,
deren erste oder technische Sektion im
wesentlichen die vom ehemaligen Ministerium für
öffentliche Arbeiten übernommenen technischen
Agenden mit Ausnahme der des bundesstaatlichen
Wasserbaues umfaßt. Die zweite oder han-
dels- und industrie politische Sektion
behandelt die Agenden des alten Handelsmini
steriums, soweit sie sich auf den Abschluß von
Handelsverträgen, auf zolltarifarische Fragen, auf
Angelegenheiten des Handels und Verkehrs und auf
die Industriepolitik sowie auf industrielle Rechts
angelegenheiten beziehen. Die Angelegenheiten der
Gewerbepolitik und der Gewerbeverwaltung, der
Gewerbeförderung und des gewerblichen Bildungs
wesens nimmt die dritte oder Gewerbe
sektion wahr, der auch die Behandlung allge
meiner Rechtsangelegenheiten zugewiesen ist. Die
vierte oder Verkehrssektion begreift
alle Verkehrsfragen hoheitsrechtlicher Natur in sich,
sowohl jene der Österreichischen Bundesbahnen als
auch die Angelegenheiten der Privat- und Lokal
bahnen, die Frage des Luftverkehres und des
Schiffahrtswesens. Auch die Fragen des Fremden
verkehres erfahren in dieser Sektion ihre Behand
lung und Förderung. Schließlich zählt zum Bundes
ministerium für Handel und Verkehr die General
direktion für die Post- und Telegraphenverwaltung.
Von den dem Bundesministerium für Handel
und Verkehr eingegliederten, jedoch außerhalb des
Sektionsverbandes stehenden Dienststellen sind zu
nennen: Die Oberste Bergbehörde mit der Bundes
montanverwaltung, der Handelsstatistische Dienst,
die Bundesgebäudeverwaltung mit dem Mobiliar
verteilungsausschuß und ihrer nachgeordneten
Dienststelle sowie das Technische Versuchsamt
und das Bundesamt für Eich- und Vermessungs
wesen. Der Verwaltung dieses Ministeriums gehören
ferner zu das Patentamt mit dem Gewerblichen
Rechtsschutz, der Gewerbeförderungsdienst, das
Technische Museum für Industrie und Gewerbe und
das Österreichische Museum für Kunst und Industrie
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