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Volltext: Das österreichische Bauwesen

Der Aufgabenkreis des Bundesministeriums für Handel und 
Verkehr auf dem Gebiete des Bauwesens. 
Von Sektionschef Alfred Fuchs. 
Bevor ich in eine nähere Darstellung des außer 
ordentlich umfangreichen und vielgestaltigen Auf 
gabenkreises des Bundesministeriums für Handel 
und Verkehr auf dem Gebiete des Bauwesens ein 
gehe, erscheint es mir vor allem notwendig, einen 
kurzen Rückblick auf die organisatorische Gestal 
tung dieses Bundesministeriums in der Zeit nach 
dem Umstürze zu werfen. Noch im Jahre 1918 wurde 
das ehemalige Handelsministerium in die Staats 
ämter für Gewerbe, Industrie und Handel sowie für 
Kriegs- und Übergangswirtschaft umgewandelt, das 
ehemalige Ministerium für öffentliche Arbeiten in 
das Staatsamt für öffentliche Arbeiten, wobei die 
Agenden der Post- und Telegraphenverwaltung dem 
aus dem Eisenbahnministerium gebildeten Staatsamt 
für Verkehrswesen eingegliedert wurden. Im März 
1919 sind dann die Staatsämter für Gewerbe, 
Industrie und Handel sowie für Kriegs- und Über 
gangswirtschaft mit dem Staatsamte für öffentliche 
Arbeiten zum Staatsamt für Handel und Gewerbe, 
Industrie und Bauten vereinigt worden, das nach 
Inkrafttreten der Bundesverfassung im Oktober 
1920 die Bezeichnung „Bundesministerium für 
Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten“ erhielt. 
Im Jahre 1923 wurde dieses Bundesministerium 
durch Einbeziehung der Hoheitsagenden des Bundes 
ministeriums für Verkehrswesen einschließlich der 
Post- und Telegraphenverwaltung zum gegen 
wärtigen Bundesministerium für Handel und Verkehr 
ausgestaltet. Diese organisatorischen Maßnahmen 
haben es bewirkt, daß im Bundesministerium für 
Handel und Verkehr der Großteil der bundesstaat 
lichen technischen Agenden vereinigt wurde, wobei 
jene des bundesstaatlichen Wasserbaues im Jahre 
1925 aus dem Bundesministerium für Handel und 
Verkehr wieder ausgeschieden und dem Bundes 
ministerium für Land- und Forstwirtschaft zuge 
wiesen worden sind. Aber auch nach dieser Aus 
scheidung vereinigt das Bundesministerium für 
Handel und Verkehr in seinem derzeitigen Wirkungs 
bereich den Hauptteil des bundesstaatlichen Bau 
wesens, den Hochbau, die gesamte Bundesgebäude 
verwaltung, die durch Übernahme der ehemaligen 
hofärarischen Gebäudeverwaltung einschließlich des 
Hofmobiliendepots eine weitgehende Erweiterung 
erfahren hat, den Straßenbau, Brückenbau, Ma 
schinenbau, die industrie- und gewerbetechnischen 
Agenden, das gesamte Vermessungswesen, die tech 
nischen Agenden der Grenzregulierungen und die 
Angelegenheiten des Verwaltungsausschusses für 
das Kartographische, früher Militärgeographische 
Institut. Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, 
daß auch die technischen Agenden des Eisenbahn-, 
Schiffahrts- und Luftfahrtwesens, des Bergwesens 
und der Post- und Telegraphenverwaltung, deren 
Besprechung aber nach den Absichten der Heraus 
geber dieses Buches einer Sonderdarstellung Vor 
behalten wurde, dem Bundesministerium für Handel 
und Verkehr unterstellt sind. 
Verwaltungstechnisch zerfällt das Bundesmini 
sterium für Handel und Verkehr in vier Sektionen, 
deren erste oder technische Sektion im 
wesentlichen die vom ehemaligen Ministerium für 
öffentliche Arbeiten übernommenen technischen 
Agenden mit Ausnahme der des bundesstaatlichen 
Wasserbaues umfaßt. Die zweite oder han- 
dels- und industrie politische Sektion 
behandelt die Agenden des alten Handelsmini 
steriums, soweit sie sich auf den Abschluß von 
Handelsverträgen, auf zolltarifarische Fragen, auf 
Angelegenheiten des Handels und Verkehrs und auf 
die Industriepolitik sowie auf industrielle Rechts 
angelegenheiten beziehen. Die Angelegenheiten der 
Gewerbepolitik und der Gewerbeverwaltung, der 
Gewerbeförderung und des gewerblichen Bildungs 
wesens nimmt die dritte oder Gewerbe 
sektion wahr, der auch die Behandlung allge 
meiner Rechtsangelegenheiten zugewiesen ist. Die 
vierte oder Verkehrssektion begreift 
alle Verkehrsfragen hoheitsrechtlicher Natur in sich, 
sowohl jene der Österreichischen Bundesbahnen als 
auch die Angelegenheiten der Privat- und Lokal 
bahnen, die Frage des Luftverkehres und des 
Schiffahrtswesens. Auch die Fragen des Fremden 
verkehres erfahren in dieser Sektion ihre Behand 
lung und Förderung. Schließlich zählt zum Bundes 
ministerium für Handel und Verkehr die General 
direktion für die Post- und Telegraphenverwaltung. 
Von den dem Bundesministerium für Handel 
und Verkehr eingegliederten, jedoch außerhalb des 
Sektionsverbandes stehenden Dienststellen sind zu 
nennen: Die Oberste Bergbehörde mit der Bundes 
montanverwaltung, der Handelsstatistische Dienst, 
die Bundesgebäudeverwaltung mit dem Mobiliar 
verteilungsausschuß und ihrer nachgeordneten 
Dienststelle sowie das Technische Versuchsamt 
und das Bundesamt für Eich- und Vermessungs 
wesen. Der Verwaltung dieses Ministeriums gehören 
ferner zu das Patentamt mit dem Gewerblichen 
Rechtsschutz, der Gewerbeförderungsdienst, das 
Technische Museum für Industrie und Gewerbe und 
das Österreichische Museum für Kunst und Industrie 
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