A. Katholische Religion. 2. Lehrbücher.
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Fischer’s „Religionslehre” zerfallt in drei Hauptstiicke, wovon das
erste die Glaubenslehre, das zweite die Lehre von den Gnadenmitteln, das
dritte die Sittenlehre behandelt. „Der Verfasser (heisst es in der Vorrede) legte
den in Volksschulen vorgeschriebenen Katechismus zu Grunde und bediente
sich soviel als möglich der Worte der heiligen Schrift und der Kirche. Auch
unterliess er es nicht, am geeigneten Orte Erläuterungen und Nutzanwendun
gen anzubringen.” Der Anhang enthält Gebete und einen Beichtspiegel.
Fischer’s „Lehrbuch der katholischen Religion” unterscheidet sich
von der „Religionslehre” durch die systematische Eintheilung. Der Lehrstoff
ist hier in zwei Thoile getheilt: a) Glaubenslehre, b) Sittenlehre. Die Glau
benslehre zerfällt in die Lehre: 1. von Gott, 2. von den Werken Gottes als
Schöpfung, Erlösung und Heiligung, zu welcher die Lehre von der Kirche
Christi an sich, so wie in ihrer Wirksamkeit gerechnet wird. Die Wirksamkeit
der Kirche besteht darin, dass sie das Lehr-, Priester- und Hirtenamt ausübt.
Den Schluss der Glaubenslehre bilden die letzten Dinge. Die Sittenlehre
gliedert sich in eine allgemeine, welche zunächst Tugend und Sünde bespricht und
eine besondere, welche die Gebote Gottes und die Gebote der Kirche behandelt.
Leinkaufs „Glaubens- und Sittenlehre” schliesst sich, wo es thun-
lich war, an die Ausdrucksweise des Katechismus von Canisius an, und behan
delt im 10. Glaubensartikel die heiligen Sacramente. Die Sittenlehre handelt
zuerst von den Pflichten gegen Gott, gegen sich und den Nächsten und dann
von dem sittlich Guten und Bösen.
II. Classe:
1. Eischer E.: „Lehrbuch der katholischen Liturgik für Gymnasien und
andere höhere Lehranstalten.” 3. Auflage. Mit Genehmigung des hoch würdig
sten Ordinariates Wien. Wien 1872.
Approbirt mit Erlass des Unterrichts - Ministeriums vom 4. Juli 1868
Z. 4260 für die unteren Classen der Mittelschulen.
2. „Liturgik oder Erklärung der gottesdienstlichen Handlungen der katholischen
Kirche.” Vierte Auflage, Prag 1869.
Approbirt mit Erlass des Staats - Ministeriums vom 4. März 1864
Z. 1795 für Gymnasien.
Eischer’s „Liturgik” enthält alles, was ein gebildeter Katholik in die
ser Beziehung zu wissen braucht. Nach der Einleitung, worin der Begriff der
Liturgik, Sprache und Nothwendigkeit des Cultus erörtert werden, behandelt
der erste Theil die heiligen Orte, das ist die Kirche und die Gegenstände in
derselben. Der zweite Theil enthält die heiligen Handlungen, und zwar I. Ab
schnitt das heilige Messopfer, II. Abschnitt die heiligen Sacramente, III. Ab
schnitt die Sacramentalien, IV. Abschnitt das Gebet, V. Abschnitt die Feier
der heiligen Zeiten und Tage. Die eingehenden Erklärungen der Ceremonien
sind in kleiner Druckschrift gegeben. Als Anhang folgen die Messgebete
lateinisch mit nebenstehender Uebersetzung.
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