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Volltext: Monatszeitschrift XIV (1911 / Heft 5)

A. Katholische Religion. 2. Lehrbücher. 
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Fischer’s „Religionslehre” zerfallt in drei Hauptstiicke, wovon das 
erste die Glaubenslehre, das zweite die Lehre von den Gnadenmitteln, das 
dritte die Sittenlehre behandelt. „Der Verfasser (heisst es in der Vorrede) legte 
den in Volksschulen vorgeschriebenen Katechismus zu Grunde und bediente 
sich soviel als möglich der Worte der heiligen Schrift und der Kirche. Auch 
unterliess er es nicht, am geeigneten Orte Erläuterungen und Nutzanwendun 
gen anzubringen.” Der Anhang enthält Gebete und einen Beichtspiegel. 
Fischer’s „Lehrbuch der katholischen Religion” unterscheidet sich 
von der „Religionslehre” durch die systematische Eintheilung. Der Lehrstoff 
ist hier in zwei Thoile getheilt: a) Glaubenslehre, b) Sittenlehre. Die Glau 
benslehre zerfällt in die Lehre: 1. von Gott, 2. von den Werken Gottes als 
Schöpfung, Erlösung und Heiligung, zu welcher die Lehre von der Kirche 
Christi an sich, so wie in ihrer Wirksamkeit gerechnet wird. Die Wirksamkeit 
der Kirche besteht darin, dass sie das Lehr-, Priester- und Hirtenamt ausübt. 
Den Schluss der Glaubenslehre bilden die letzten Dinge. Die Sittenlehre 
gliedert sich in eine allgemeine, welche zunächst Tugend und Sünde bespricht und 
eine besondere, welche die Gebote Gottes und die Gebote der Kirche behandelt. 
Leinkaufs „Glaubens- und Sittenlehre” schliesst sich, wo es thun- 
lich war, an die Ausdrucksweise des Katechismus von Canisius an, und behan 
delt im 10. Glaubensartikel die heiligen Sacramente. Die Sittenlehre handelt 
zuerst von den Pflichten gegen Gott, gegen sich und den Nächsten und dann 
von dem sittlich Guten und Bösen. 
II. Classe: 
1. Eischer E.: „Lehrbuch der katholischen Liturgik für Gymnasien und 
andere höhere Lehranstalten.” 3. Auflage. Mit Genehmigung des hoch würdig 
sten Ordinariates Wien. Wien 1872. 
Approbirt mit Erlass des Unterrichts - Ministeriums vom 4. Juli 1868 
Z. 4260 für die unteren Classen der Mittelschulen. 
2. „Liturgik oder Erklärung der gottesdienstlichen Handlungen der katholischen 
Kirche.” Vierte Auflage, Prag 1869. 
Approbirt mit Erlass des Staats - Ministeriums vom 4. März 1864 
Z. 1795 für Gymnasien. 
Eischer’s „Liturgik” enthält alles, was ein gebildeter Katholik in die 
ser Beziehung zu wissen braucht. Nach der Einleitung, worin der Begriff der 
Liturgik, Sprache und Nothwendigkeit des Cultus erörtert werden, behandelt 
der erste Theil die heiligen Orte, das ist die Kirche und die Gegenstände in 
derselben. Der zweite Theil enthält die heiligen Handlungen, und zwar I. Ab 
schnitt das heilige Messopfer, II. Abschnitt die heiligen Sacramente, III. Ab 
schnitt die Sacramentalien, IV. Abschnitt das Gebet, V. Abschnitt die Feier 
der heiligen Zeiten und Tage. Die eingehenden Erklärungen der Ceremonien 
sind in kleiner Druckschrift gegeben. Als Anhang folgen die Messgebete 
lateinisch mit nebenstehender Uebersetzung. 
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