DER FERTIGER Dl-ER SOGENANNTEN
HIRSCHVOGELKRUGE S0 VON ALFRED
WALCHER v. MOLTHEIN-WIEN S0-
S wurde zwar schon wiederholt nachgewiesen, dass
der vielseitige Künstler Augustin Hirschvogel
der Fertiger jener Hafnerkrüge, welche ihm
bisher zugeschrieben wurden, nicht gewesen sein
kann,aber trotzdem haftet sein Name noch immer
an diesen Schöpfungen Nürnberger Hafner.
Der Grund liegt wohl darin, dass man die
Nachrichten des Schreib- und Rechenmeisters
Johann Neudörfer allzu ernst genommen hat
und Karl Friedrich auf diese Nachrichten hin
sein Werk über „Augustin Hirsvogels Tätigkeit als Töpfer" aufbaute. So hat
sich die Ansicht, dass die in Rede stehenden Krüge mit gefärbten Blei- und
Zinnglasuren über Reliefauflagen Arbeiten des Hirschvogel sind, hauptsächlich
auf Grund der Neudörferschen Nachrichten und der Publikation Friedrichs
lange erhalten.
Die Ausführungen des Direktors Otto von Falke sowie anderer Fach-
Schriftsteller und ihr Nachweis, dass die bezeichnete Gefässgruppe erst um
die Mitte des XVI. Jahrhunderts - somit zu einer Zeit, wo Hirschvogel nicht
mehr in Nürnberg tätig war - entstanden sein kann, genügten wohl zur Aus-
scheidung der falschen Bezeichnung in Museen und in Fachkreisen, nicht
aber im Kunsthandel. Beim' Fehlen eines andern Namens haben Sammler
und Kunsthändler an I-Iirschvogel als den vermutlichen Erzeuger solcher
Hafnerkrüge festgehalten.
Durch die Publikation der Nürnberger Ratsverlässe in den Quellen-
Schriften für Kunstgeschichte und Kunsttechnik hat nun der Verfasser,
Dr. Th. I-Iampe, äusserst wertvolles Material zur Geschichte des Nürnberger
Kunstgewerbes zugänglich gemacht. Bisher sind die beiden ersten Bände,
welche die Zeit von 1474 bis 1618 umfassen, erschienen; der dritte Band,
das Namens- und Sachregister zu den beiden vorhergehenden, wird den
Wert der Hampeschen Arbeit noch um ein Bedeutendes erhöhen.
Was die vorliegende Angelegenheit betrifft, so gewinnen wir aus diesen
Ratsverlässen ein ganz neues Bild der Tätigkeit Hirschvogels in Nürnberg.
Wir erwähnen hier vorläufig nur das eine, dass an der Ansicht Friedrichs,
der Künstler habe von 1534 bis 1538 in Venedig geweilt, nunmehr stark
gerüttelt wird. Nach den Ratsverlässen war Hirschvogel vom Jahre 1536 bis
1541 in Laibach. Er hat selbst darum angesucht, denn er wollte sein Bürger-
recht für Nürnberg nicht verlieren. Der Stadtrat bewilligte es, soferne Hirsch-
vogel die zwanzig Gulden ausstehender Schuld sofort zu zahlen bereit sei. Im
Jahre 153g wird ihm das Recht zum Aufenthalt in Laibach verlängert und