"tut"
Bedenkt man, daß in 54 Siedehäusern je vier Pfannen im Betriebe
waren, die Pfanne aber durchschnittlich pro Jahr 1250 Zentner Salz lieferte,
so ist leicht verständlich, daß die Inhaber der Sülfmeisterstellen die erste
Violine spielten, nicht allein im Handel und Verkehr, sondern auch in allen
städtischen Fragen. Diese nun, an oberhoheitliche Interessen, weit mehr
aber noch an jene eines hoch entwickelten Bürgertums geknüpft, führten
andauernd und mit Erfolg zu dem Bestreben, die eigenen Rechte zu mehren,
von den oberhoheitlichen Stück
um Stück loszulösen un_d der
eigenen Machtsphäre unterzuord-
nen. Damit war der Ausgangs-
punkt zu mannigfachen Konflikten
gegeben. Lüneburg ist zwar keine
freie Reichsstadt geworden, stand
aber bezüglich des Ausmaßes an
Selbständigkeit in der Führung
seiner eigenen Angelegenheiten
diesen nicht nach. Die Besetzung
der Ratsstellen, welche durch
Kooptation auf Lebenszeit er-
folgte, unterlag dem Einüusse des
Landesherrn in keiner Weise,
ebensowenig Verwaltung, Gesetz-
gebung, Rechtsprechung und mili-
tärische Führung. In allem haben
die Sülfrneister für ihre Zeit Vor-
trefiliches geleistet. Mannhaft tra-
ten sie auch stets für das von ihnen
geleitete Gemeinwesen ein. Von
Zeit zu Zeit erinnerten sich dann
dieursprünglichenadeligenMacht-
haber ihrer Befugnisse und ver-
suchten, sich den Erwerb der
Geschäftswelt durch tiefe Griffe
in die öffentlichen Kassen zunutze zu machen. So entstand jener Zwiespalt
zwischen städtischem Wesen, städtischer Tüchtigkeit und Interessen der
Regierenden, der ja auch anderwärts erst zu Gegensätzlichkeiten, schließlich
zum offenen Kampf führte. Lüneburgs Bürger fochten den Strauß, der mit
der vollendeten Niederlage der Gegner endigte, in glorreicher Weise aus.
136g starb Herzog Wilhelm der Edle ohne männliche Leibeserben. Albrecht,
der Sohn seiner ältesten Tochter, die mit dem Herzog Otto von Sachsen-
Wittenberg verheiratet war, hatte Ansprüche auf Lüneburg. Wilhelm, zu
dessen Lebzeiten die Stadt durch allerlei Leistungen wichtige Verfassungs-
zugeständnisse und Rechtsabtretungen, Handelsprivilegien weitreichender
Abb. 23. Lüneburg, "Am Sande", Beispiel eines Haus-
einganges mit „Beischlag" und „Utluchtei-i"
57