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Volltext: Monatszeitschrift XIV (1911 / Heft 8 und 9)

Ganz ähnlich finden wir übrigens die Putten wieder an dem reizenden 
Bronze-Epitaph von Matthias Rumler, dem Stifter der Michaelskapelle auf 
dem alten Friedhof, das zur gleichen Zeit wie die Reyifsche Platte entstand 
und sich jetzt im Tiroler Landesmuseum beiindet. Das mittlere Feld des 
dreigeteilten Steines des Paul Reyff nimmt das Wappen mit der Inschrift 
ein, die äußeren Felder ein Relief des Sündenfalles und der Vertreibung aus 
dem Paradies. Auch diese beiden iigürlichen Kompositionen sind nicht eigene 
Erfindung des Bildhauers. Der Sündenfall ist eine freie Verarbeitung von 
Dürers Stich von 1504 (B1), die freilich nichts von dem wunderbaren 
Linienreiz und der plastischen Erscheinung des Originals übrig ließ, ab er in der 
allgemeinen Stellung der Figuren zueinander und der Haltung ihrer Arme - 
nur der rechte des Adam ist verändert - noch hinreichend das Vorbild 
Abb. 17. Grzbplatte des Wendelin Yphofer im Ferdinandeum in Innsbruck 
 
erkennen läßt. Auch die Vertreibung geht meiner Überzeugung nach auf das 
Original eines tüchtigeren Graphikers zurück, das mir freilich bis jetzt nicht 
festzustellen gelang. Ein eigenartiger Zusammenhang scheint mir aber auch 
zwischen unserem Relief und einem kleinen Relief der früher dem Veit Stoß 
zugeschriebenen Rosenkranztafel im Germanischen Museum zu Nürnberg 
zu bestehen" (Abb. 16). Die Stellung des Engels und der Rückenakt des 
fliehenden Adam decken sich, von der unzulänglichen Ausführung der Stein- 
arbeit abgesehen, in allen wesentlichen Punkten. Wie wir freilich diese 
Beziehung uns zu erklären haben, ob der Steinmetz das ältere Nürnberger 
Werk gesehen, ob beide Werke vielleicht dasselbe graphische Blatt zur 
Grundlage hatten, bleibt zunächst noch eine offene Frage. 
Die dritte Grabplatte hat eine ähnliche Dreiteilung wie die eben 
besprochene (Abb. I7). Die seitlichen Flügel tragen die Grabschriften für 
"' W. Josephi, Die Werke plastischer Kunst im Germanischen Naüonalmuseum zu Nürnberg, 19m, 
Nr. 273 u. Taf. XXXI.
	        
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