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Full text: Monatszeitschrift XV (1912 / Heft 1)

der erste wegen 
seines trapezför- 
mig zugeschnitte- 
nen Ansatzfalzes, 
der andere wegen 
des mit französi- 
scher Marke ver- 
sehenen Vorsatz- 
papieres (das übri- 
gens auch im er- 
steren verwendet 
ist)." Technische 
Eigentümlichkei- 
ten solcher Art 
können wohl an- 
dere Griinde mit 
unterstützen hel- 
fen, aber auf ihnen 
allein darf eine Zu- 
weisung nicht be- 
ruhen. Das Ab- 
schrägen derEcken 
der Pergament- 
fälze scheint mir 
eine zu natürliche 
Manipulation des 
Buchbinders zu 
sein, um allein da- 
nach einen Band 
von Italien, wohin 
er nach seinem 
DekQrationsstil ge" Abb. s. Einband m: Königin Elisabeth von Frankreich, nach 1574 
hört, bestimmt 
nach Frankreich zu versetzen. Dazu miißte erst an zahlreichen italienischen 
und französischen Bänden Probe und Gegenprobe geleistet werden. Sicher 
ist, und das gibt auch Gottlieb zu, daß eine Reihe von Maiolis nicht den 
Trapezfalz hat, - der eine mir zugängliche, den ich daraufhin untersucht 
habe, hat ihn auch nicht, - und für diese mindestens bleibt Italien als Ur- 
sprungsland möglich. „Das kann auch bei Grolier der Fall sein", räumt Gott- 
lieb Spalte 17 der Einleitung ein. Aber das ist ja auchifrüher nur von den 
Groliers behauptet worden. ' 
Desgleichen überschätzt Gottlieb den Wert der Wasserzeichen der 
Vorsatzpapiere für die Zuweisung der Arbeit des Buchbinders an ein Land 
und für eine genauere zeitliche Datierung. Die Wasserzeichen können für 
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