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mortem non tua sunt, der die Unterschrift des Steines bildet, wird unter-
brochen durch ein Schildchen mit dem Meisterzeichen f"
Ein besonders interessantes Stück, für das ich leider auf die nicht ganz
ausreichende Abbildung im kunsthistorischen Atlas der k. k. Zentral-
kommission" verweisen muß,
ist der Grabstein des Jörg Grad-
ner und seiner beiden Frauen in
Straßgang in Steiermark, der
wohl ziemlich gleichzeitig - er
trägt ein Todesdatum aus dem
Jahr 1475 - entstanden ist.
Hier ist der interessante Ver-
such gemacht, drei vollständige
Wappen mit insgesamt fünf
Heimen in einer Bildfläche zu
vereinigen. Die viermalige Wie-
derholung des Knickes bewirkt
eine noch größere Starrheit, als
sie das Friesacher Denkmal
bereits besitzt. Die technische
Ausführung dürfte auf gleicher
Höhe stehen wie die des Knittel-
felder Steines, eine omamentale
Bereicherung bedeutet die Aus-
gestaltung des Hintergrundes
zu einem Teppichmuster. Der
dreiteilige Baldachin ist genau
der gleiche wie dort.
Die ältere, noch ungezwun-
genere Form vertritt der Grab-
stein für Jörg Pawmann (1- 1456)
in Waidhofen an der Thayafhp"
bei dem ich auf die für unseren
Meister charakteristische scharf
vorwärts geneigte Stellung des
I-Ielmiiuges hinweise. Der Stein
des 1460 gestorbenen Ulrich von Abb. s. Grabdenkmal m: Bischof Georg Überacker von Seckau
" Diese Signatur ist mir sonst nicht wieder
begegnet. Dagegen Endet sich nach einer Notiz
in den Mitteilungen der k. k. Zentralkommission
(N. F. Band 19, Seite 130 f.) fast genau dasselbe
Meisterzeichen, nur mit Vertauschung der Seiten
und Vermehrung um ein kleines Häkchen auf
dem Grabstein, den der aus Salzburg stammende
Bildhauer Hans Eybenstock seinem 1524 ver-
storbenen gleichnamigen Sohn in Olmütz setzte.
Es ist daher nicht unwahrscheinlich, daß wir es
damit mit einem Sohn unseres Meisters zu tun
haben, der die väterliche Marke mit der geringen
in solchem Fall üblichen Veränderung weiter
führte.
"" Kunsthistorischer Atlas der k. k. Zentralkommission, Band X (i8g2Ar8g4), Tafel XXXXV, z.
"" Ebenda Tafel XXXI, 3.